Siemens Healthineers AG – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 /​ ISIN DE000SHL1006

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG vom 15. Februar 2022
hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2021 in Höhe von EUR 1.890.754.480,67 wie folgt zu verwenden:

 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,85 je dividendenberechtigte Stückaktie für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2021:
EUR 954.689.410,20
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 936.065.070,47

 

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.123.164.012 Aktien für das Geschäftsjahr
2021 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 4.835.988 von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG ab dem 18. Februar 2022 grundsätzlich
unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer
durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen
vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Februar 2022

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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