CytoTools AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

CytoTools AG

Darmstadt

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der CytoTools AG bekannt, dass ein Kläger
Anfechtungsklage gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der CytoTools
AG vom 22.12.2021 gefassten Beschlüsse über

 

die Erhöhung des Grundkapitals (TOP 2),

(i) die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 2017 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen,
(ii) eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen
und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- und Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss
des Bezugsrechts und (iii) die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals sowie (iv)
die entsprechende Änderung der Satzung (TOP 3); sowie

die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss
durch eine entsprechende Satzungsänderung (§ 3 Abs. 3 und 4 der Satzung) (TOP 4),

erhoben hat. Die Klage ist beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen,
unter dem Aktenzeichen 3-05 O 2/​22 anhängig.

 

Darmstadt, im Februar 2022

CytoTools AG

Der Vorstand

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