sheepworld Aktiengesellschaft – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

sheepworld Aktiengesellschaft

Ursensollen

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die High Five Concepts GmbH mit dem Sitz in Ursensollen als übertragende
Gesellschaft auf die sheepworld Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Ursensollen als
aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/​10 des Stammkapitals der High Five Concepts GmbH in der Hand der
übernehmenden sheepworld Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss
der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt §
62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die
Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung
beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der
Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital
(vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 UmwG).

 

sheepworld Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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