Medios AG, Berlin – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten)

Medios AG

Berlin

ISIN DE000A1MMCC8 /​ WKN A1MMCC

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

 

1.

Beschlussfassung über Änderung Beschluss der Hauptversammlung vom 21.6.2022 unter Tagesordnungspunkt 13 lit. d) (Aktienoptionsplan 2022) und teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022/​II sowie entsprechende Satzungsänderung; Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2023) und Schaffung Bedingtes Kapital 2023/​I sowie entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Medios AG („Gesellschaft“) hat am 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 einen Beschluss über die Änderung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 13 lit. d) über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2022), die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2022/​II in § 4 Abs. 9 der Satzung, die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2023) und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023/​I gefasst.

Danach wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2028 (einschließlich) („Ermächtigungszeitraum“) bis zu 1.439.500 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 1.439.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Medios AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Aktie“) berechtigen, nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses („Aktienoptionsplan 2023“) auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Aktienoptionen dürfen an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener in- und ausländischer Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten sowie die Anzahl der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt.

Zur Bedienung der Bezugsrechte wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.439.500,00 durch Ausgabe von bis zu 1.439.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2023 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Das in § 4 Abs. 9 bestehende Bedingte Kapital 2022/​II in Höhe von derzeit EUR 1.600.000,00 wurde hingegen um EUR 1.439.500 auf EUR 160.500 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. d), geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 gemäß Tagesordnungspunkt 10, gewährt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 12. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 10 angegeben.

Die entsprechenden Änderungen der Satzung durch Anpassung des § 4 Abs. 9 und Ergänzung eines neuen § 4 Abs. 7 wird zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg angemeldet.

2.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 12. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 12 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts) der Tagesordnung der Hauptversammlung der Medios AG. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 20. Juni 2028.

Die auf Grundlage dieser oder früherer Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre wieder veräußert, zu anderen Zwecken verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse und Einzelheiten zur Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses ergeben sich aus der im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Medios AG vom 21. Juni 2023.

 

Berlin, im Juni 2023

Medios AG

Der Vorstand

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