APEX-Bäuerliche AktiengesellschaftHohensteinSehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zurordentlichen Hauptversammlungder APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaftam Donnerstag, den 24.03.2022, um 11:00 Uhrin das Gasthaus„Zur Linde“, Bleicheröder Straße 78,
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TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen |
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft 2.1. Ausschüttung einer Dividende von 1,00 EUR auf jede dividendenberechtigte Aktie 2.2. Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 22.658,13 EUR. |
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden |
TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden |
TOP 5: |
Beratung über den Antrag auf Zustimmung zur Übertragung von Aktien der APEX-Bäuerliche Verschiedene Aktionäre der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft mit insgesamt 14.228 Entsprechend der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt |
TOP 6: |
Verschiedenes |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – gem. § 13 der Satzung berechtigt,
die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf
des 19.03.2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft – auch in Textform nach § 126b BGB – unter oben genannten Kontaktdaten
angemeldet haben.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch
in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine
persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne Weiteres als
Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von ihnen zurückweisen.
Die für die Beschlussfassungen für das Geschäftsjahr 2020/2021 notwendigen Unterlagen
sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab
sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus
und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre:
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzverordnung (DS-GVO) personenbezogene
Daten der Aktionäre und der Vertreter von Aktionären. Dabei handelt es sich um Name
und Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonstige Kontaktdaten, Daten über die
Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten zur Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich
des Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. von dessen
Vertreter zur Verfügung gestellt.
Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen,
die sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben, und die mit ihr verbundenen
rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und ihrer Vertreter an der Hauptversammlung
und/oder die Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Rechtsgrundlage
ist das AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO.
Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen
werden diese wie in dieser Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene
Daten der selbst teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter
sind nach Maßgabe des § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären
und deren Vertretern zugänglich zu machen ist.
Die personenbezogenen Daten werden von der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft spätestens
drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht
eine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden
berechtigten Interesses der Gesellschaft, zum Beispiel zur Geltendmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Ansprüchen, geboten ist.
Die Kontaktdaten der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft als Verantwortliche gem. Art.
4 Nr. 7 DSGVO sind oben vor den Tagesordnungspunkten aufgeführt. Die Daten des Datenschutzbeauftragten
der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft sind:
Frau Yvonne Sandeck
Branderoder Hauptstraße 37
99755 Hohenstein OT Branderode
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO
und zur Verarbeitung der Aktionärsdaten im Zusammenhang mit der Führung des Aktienregisters,
finden Sie unter
www.apex-bag.de
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