Consulting Team Holding Aktiengesellschaft – Bezugsangebot

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG
NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN ODER KANADA ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE
ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST.

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Hildesheim

ISIN: DE000A3DCH31

Bezugsangebot

Aufgrund der in § 4 der Satzung unserer Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes
Kapital) hat der Vorstand am 07. Februar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 9.045.000,- gegen Bareinlage um
bis zu EUR 603.000,- auf bis zu EUR 9.648.000,- durch Ausgabe von bis zu 603.000 Neue,
auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Der rechnerische Anteil am Grundkapital
jeder Neuen Aktie beträgt EUR 1,-. Die Neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2022 gewinnberechtigt.
Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,65 je Aktie.

Den Aktionären wird das Bezugsrecht dergestalt gewährt, dass die Neuen Aktien von
der Quirin Privatbank AG, Berlin auf der Grundlage der Vereinbarung vom 17. Februar
2022 zwischen der Gesellschaft und der Quirin Privatbank AG im Verhältnis 15:1 mittelbar
zum Bezug angeboten. Die Quirin Privatbank AG wurde zur Zeichnung und Übernahme der
Neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die Neuen Aktien den Aktionären, vorbehaltlich
bestimmter Bedingungen, insbesondere der nachstehend im Abschnitt „Wichtige Hinweise“
aufgeführten Bedingungen, im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis (nachstehend
definiert) zum Bezug anzubieten und in dem Umfang zu zeichnen und zu übernehmen, in
dem Bezugsaktien fristgemäß bezogen werden.

Auf je 15 alte Aktien kann jeder Aktionär eine Neue Aktie zum Ausgabebetrag von je
EUR 1,65 zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist
entsprechend der Ermächtigung in § 4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables
Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich
der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung
der Kapitalerhöhung erschweren.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden
Bezugsrechte ist der jeweilige Bestand an Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A1YDBQ4)
nach Buchungsschluss am 23. Februar 2022 („Record Date“). Zu diesem Zeitpunkt werden
die Bezugsrechte von den Aktienbeständen abgetrennt. Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A3MQD79)
werden am 24. Februar 2022 (morgens) automatisch durch die Clearstream Banking AG
auf die Konten der jeweiligen Depotbanken gebucht.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung
des Ausschlusses in der Zeit

 
vom 24. Februar 2022 bis zum 10. März 2022 (einschließlich)

über ihre Depotbank bei der Quirin Privatbank AG, Berlin, als Bezugsstelle während
der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen
ersatzlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende
Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags
zu erteilen.

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/​1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung“)
prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.
Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung
in Bezug auf das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher
Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung
des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand
weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Die Gesellschaft hat gem. § 4 Abs. 1 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt.
Den Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts
das Wertpapier-Informationsblatt sowie die weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft
die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 
https:/​/​ct-holding.de

im Bereich „Investor Relations“ abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Soweit nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, bietet
die Gesellschaft den Aktionären, die Bezugsrechte ausüben, im Wege des Überbezugs
an, aus dem verbleibenden Bestand nicht bezogener Aktien, Neue Aktien zum Bezugspreis
zu erwerben.

Jeder Aktionär, der Bezugsrechte ausübt, kann somit über den auf seinen Bestand nach
Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 15 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere
verbindliche Bezugsorder abgeben (sog. Überbezug). Aktionäre, die über ihre Bezugsrechtsquote
hinaus weitere Aktien zum Bezugspreis beziehen möchten, können ihren verbindlichen
Bezugsauftrag innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank der Abwicklungsstelle
Quirin Privatbank AG, Berlin, übermitteln. Hierzu ist den Depotbanken eine entsprechende
Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags
zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht.

Die Zuteilung des Überbezugs durch die Gesellschaft erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen
Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden
Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs unter Wahrung des
aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt und zwar bis das gesamte
Volumen der Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision
berechnet. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblatts (WIB)

Das Wertpapierinformationsblatt wurde 23. Februar 2022 auf der Website der Gesellschaft
unter

 
https:/​/​ct-holding.de/​investor-relations/​

veröffentlicht.

Wichtige Hinweise

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung
der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 in das für die Gesellschaft
zuständige Handelsregister eingetragen wird.

Die Quirin Privatbank AG ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Vereinbarung
mit der Gesellschaft vom 17. Februar 2022 bezüglich der Zeichnung und dem Angebot
der Bezugsaktien aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die Verpflichtung der Quirin
Privatbank AG steht im Übrigen unter der aufschiebenden Bedingung des unwiderruflichen
Zahlungseingangs des gesamten Zeichnungsbetrages auf dem Kapitalerhöhungskonto bei
der Quirin Privatbank AG und der freien Verfügbarkeit des gesamten Zeichnungsbetrags
zu Gunsten der Quirin Privatbank AG. Darüber hinaus steht die Ausstellung und Übergabe
des Zeichnungsscheins unter der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass zum Zeitpunkt,
in dem der Zeichnungsschein für die Neuen Aktien durch die Quirin Privatbank AG an
die Gesellschaft zu übergeben ist, alle von der Gesellschaft in der Vereinbarung vom
17. Februar 2022 übernommenen Gewährleistungen nach Auffassung der Quirin Privatbank
AG in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig sind, die Gesellschaft alle
ihre gemäß der Vereinbarung vor dem Zeichnungszeitpunkt zu erfüllenden Pflichten erfüllt
hat, die Gesellschaft Kopien der Beschlüsse des Vorstandes und des Aufsichtsrates
über die Neuen Aktien an die Quirin Privatbank AG übersandt hat und die Aktionäre
mittels der Zeichnungsaufträge verbindlich und unwiderruflich gegenüber der Quirin
Privatbank AG erklärt haben, die Neuen Aktien von der Quirin Privatbank AG zu übernehmen.
Wenn eine der soeben genannten aufschiebenden Bedingungen nicht bis zum 29. April
2022 eingetreten ist, ohne dass die Quirin Privatbank AG auf den Eintritt der Bedingung
verzichtet hat, endet die Verpflichtung der Quirin Privatbank AG zur Zeichnung und
Übernahme der Neuen Aktien.

Die Verpflichtung der Quirin Privatbank AG entfällt ferner, wenn die Durchführung
der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 in das Handelsregister
der Gesellschaft eingetragen ist und sich die Gesellschaft und die Quirin Privatbank
AG nicht auf einen späteren Termin geeinigt haben. Darüber hinaus hat jede der Parteien
der Vereinbarung vom 17. Februar 2022 das Recht, die Vereinbarung aus wichtigem Grund
fristlos zu kündigen.

Im Falle der Beendigung der Vereinbarung vom 17. Februar 2022 vor Eintragung der Durchführung
der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und der erfolgreichen
Rücknahme der Handelsregisteranmeldung verfallen die Bezugsrechte ersatzlos. Ein Anspruch
auf Lieferung von Aktien besteht in diesem Fall nicht. Aktionäre, die Bezugsrechte
erworben haben, erleiden dann einen entsprechenden Verlust, da Geschäfte mit Bezugsrechten
bei einer vorzeitigen Beendigung des Angebots nicht rückabgewickelt werden. Ansprüche
eines Anlegers in Bezug auf bereits gegenüber seiner Depotbank im Zusammenhang mit
dem Angebot entrichtete Provisionen und sonstige Kosten richten sich ausschließlich
nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und seiner Depotbank.

Wenn die Quirin Privatbank AG nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister der Gesellschaft die Vereinbarung vom 17. Februar 2022 aus
wichtigem Grund fristlos kündigt, können die Aktionäre, Überbezugsberechtigten und
Erwerber von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte und/​oder Überbezugsrechte ausgeübt
haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben. Ein Rücktritt der Aktionäre, Überbezugsberechtigten
und Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

 

Hildesheim, im Februar 2022

Der Vorstand

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