Matica Technologies AGMünchenWKN: A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5Bekanntmachung von Aktionären gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG
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Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs.1 AktG Die Aktionäre Moritz Reimers und Martin Nolle schlagen vor, dass die Hauptversammlung „Es wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung des nachfolgenden Vorgangs bei der a. Ausweislich des Konzernabschlusses der Matica AG für das Geschäftsjahr 2020 haben Hintergrund war offensichtlich ein anstehender Verkauf der Aktien eines Großaktionärs Herr Sandro Camilleri ist damit mit einem Anteil von ca. 86 % der Anteile, die er Herr Sandro Camilleri, der ehemalige Vorstand der Matica AG, ist weitergehend der b. Bereits seit Ende 2020 liefen daher offenkundig die Vorbereitungen für einen Verkauf Auch wurden bereits in den zum Stichtag 31.12.2020 erstellten Konzernabschluss Abschreibungen c. In seinen Sitzungen vom 05.März 2021 haben der Vorstand und Aufsichtsrat der Matica Im Konzernverbund der Matica AG verblieben somit nur noch die Beteiligung der Matica Ebenso verblieben bei der Matica AG das in 2018 aufgenommene Bankdarlehen über 7,5 Die Matica AG soll bis auf Weiteres vermögensverwaltende Aufgaben sowie einzelne operative d. Darüber hinaus ist die vorliegende Veräußerung des gesamten operativen Geschäfts der Nach den Holzmüller/Gelatine-Entscheidungen des BGH (BGHZ 83, 122 sowie BGHZ 159, Darüber hinaus liegt nach hiesiger Einschätzung durch den Verkauf des gesamten operativen e. aa. Es soll für den genannten Vorgang ermittelt werden, ob der vereinbarte und gezahlte bb. Sollte keine Angemessenheit des Kaufpreises vorliegen, soll ermittelt werden, welcher Hierbei soll auch ermittelt werden, ob und ggf. in welcher Höhe tatsächlich Zahlungen Sollte keine Angemessenheit des Kaufpreises vorliegen, soll darüber hinaus weitergehend cc. Sollte keine Angemessenheit des Kaufpreises vorliegen, soll weitergehend ermittelt dd. Es soll unabhängig von der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises ermittelt werden, ee. Es soll unabhängig von der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises ermittelt werden, ff. Es soll unabhängig von der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises ermittelt werden, gg. Es soll unabhängig von der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises ermittelt werden, hh. Es soll unabhängig von der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises ermittelt werden, ii. Es soll unabhängig von der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises weitergehend ermittelt f. Zum Sonderprüfer wird Herr Wirtschaftsprüfer Tobias Geiler, Bansbach GmbH, Gänsheidestraße Begründung: Die Begründung des Ergänzungsverlangens ergibt sich umfassend aus dem Beschlussvorschlag, |
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Beschlussfassung der Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 AktG über die Geltendmachung Die Aktionäre Moritz Reimers und Martin Nolle schlagen vor, dass die Hauptversammlung „Die Hauptversammlung beschließt in Bezug auf die Veräußerung und Übertragung der Als Besonderer Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wird Herr Rechtsanwalt Dr. Begründung: a. Ausweislich des Konzernabschlusses der Matica AG für das Geschäftsjahr 2020 haben Hintergrund war offensichtlich ein anstehender Verkauf der Aktien eines Großaktionärs Herr Sandro Camilleri ist damit mit einem Anteil von ca. 86 % der Anteile, die er Herr Sandro Camilleri, der ehemalige Vorstand der Matica AG, ist weitergehend der b. Bereits seit Ende 2020 liefen daher offenkundig die Vorbereitungen für einen Verkauf Auch wurden bereits in den zum Stichtag 31.12.2020 erstellten Konzernabschluss Abschreibungen In seinen Sitzungen vom 05. März 2021 haben der Vorstand und Aufsichtsrat der Matica Im Konzernverbund der Matica AG verblieben somit nur noch die Beteiligung der Matica Ebenso verblieben bei der Matica AG das in 2018 aufgenommene Bankdarlehen über 7,5 Die Matica AG soll bis auf Weiteres vermögensverwaltende Aufgaben sowie einzelne operative c. Nach Auffassung der Aktionäre Moritz Reimers und Martin Nolle sind die veräußerten Es bestehen die folgenden Anhaltspunkte, die für einen deutlich zu geringen Kaufpreis
d. Darüber hinaus ist die vorliegende Veräußerung des gesamten operativen Geschäfts der Nach den Holzmüller/Gelatine-Entscheidungen des BGH (BGHZ 83, 122 sowie BGHZ 159, Darüber hinaus liegt nach hiesiger Einschätzung durch den Verkauf des gesamten operativen Auch aus diesen Gründen ist der Matica AG ein Schaden entstanden, der von den Verantwortlichen |
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Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs.1 AktG Die Aktionäre Moritz Reimers und Martin Nolle schlagen vor, dass die Hauptversammlung „Es wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung des nachfolgenden Vorgangs bei der Herr Sandro Camilleri ist mit einem Anteil von ca. 86 % der Anteile, die er über die Herr Sandro Camilleri war in den Jahren 2018 bis 2020 Vorstand der Matica Technologies a. Es soll für den genannten Vorgang ermittelt werden, ob die dem Alleinvorstand Herrn b. Sollte keine Angemessenheit der gewährten Vergütung vorliegen, soll ermittelt werden, Darüber hinaus soll weitergehend ermittelt werden, welcher Schaden der Matica AG in c. Sollte keine Angemessenheit der gewährten Vergütung vorliegen, soll weitergehend ermittelt d. Zum Sonderprüfer wird Herr Wirtschaftsprüfer Tobias Geiler, Bansbach GmbH, Gänsheidestraße Begründung: Die Begründung des Ergänzungsverlangens ergibt sich umfassend aus dem Beschlussvorschlag, |
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Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs.1 AktG Die Aktionäre Moritz Reimers und Martin Nolle schlagen vor, dass die Hauptversammlung „Es wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der nachfolgenden Vorgänge bei der Matica Ausweislich des Konzernabschlusses 2020 (dort Anlage 3 S. 62) ist der Matica AG aus Auch schon in den Vorjahren erhielt die unmittelbare Angehörige des Alleinvorstands Ausweislich des Konzernlageberichts 2020 der Matica AG wurden Rückstellungen in Höhe a. Es soll für die genannten Vorgänge ermittelt werden, ob und in welchem Umfang die b. Es soll für die genannten Vorgänge ermittelt werden, ob die der unmittelbaren Angehörigen c. Sollte keine Angemessenheit der gewährten Gehaltszahlungen vorliegen, soll ermittelt Darüber hinaus soll weitergehend ermittelt werden, welcher Schaden der Matica AG in d. Sollte keine Angemessenheit des gewährten Gehalts oder der geltend gemachten Abfindung e. Ferner soll der Frage nachgegangen werden, ob Vorstand und/oder Aufsichtsrat bei der f. Ferner soll der Frage nachgegangen werden, in welchem Umfang die persönlich nahestehende g. Es soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Höhe der geltend gemachten Abfindung h. Zum Sonderprüfer wird Herr Wirtschaftsprüfer Tobias Geiler, Bansbach GmbH, Gänsheidestraße Begründung: Die Begründung des Ergänzungsverlangens ergibt sich umfassend aus dem Beschlussvorschlag, |
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Beschlussfassung der Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 AktG über die Geltendmachung Die Aktionäre Moritz Reimers und Martin Nolle schlagen vor, dass die Hauptversammlung „Die Hauptversammlung beschließt in Bezug auf die Beschäftigung einer unmittelbaren
Begründung: Die Begründung des Ergänzungsverlangens ergibt sich umfassend aus dem Beschlussvorschlag, |
Berlin, den 02.03.2022
Moritz Reimers Martin Nolle