Avacon AG – Ordentliche Hauptversammlung

Avacon AG

Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 4. Mai 2022, um 15:00 Uhr, in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße
3, 38350 Helmstedt,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

 
TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Lagebericht
und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

TOP 2:

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 134.906.549,25
€ auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2021 einen Betrag
in Höhe von 130.915.091,58 € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten.
Darüber hinaus schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, auf Basis des bis zur Hauptversammlung
am 4. Mai 2022 geänderten dividendenberechtigten Kapitals einen weiteren Betrag in
Höhe von 18.200,00 € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und den
verbleibenden Betrag in Höhe von 3.973.257,67 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

TOP 6:

Änderung von Vergütung und Sitzungsgeld für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 13 der Satzung der Avacon AG den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat eine jährliche Vergütung in Höhe
von 15.000 Euro zu zahlen. Der Vorsitzende erhält die doppelte, seine beiden Stellvertreter
die 1,5-fache Vergütung.

Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Bilanz- und Finanzausschusses für ihre Tätigkeit
eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 Euro. Der Vorsitzende des Bilanz- und Finanzausschusses
erhält die doppelte Vergütung.

Für Mandate, die kein volles Kalenderjahr bestehen, erfolgt eine taggenaue Abrechnung.

Des Weiteren schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld
pro Tag (unabhängig von der Anzahl der Sitzungen) in Höhe von 500 Euro zu zahlen.

Die Änderungen der Vergütung und des Sitzungsgeldes treten rückwirkend zum 1. Januar
2022 in Kraft.

TOP 7:

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §
7 Abs. 1 MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Avacon AG zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Wirkung zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung scheidet Herr
Ulrich Mädge, ehemaliger Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, wohnhaft in 21337
Lüneburg, gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Claudia Kalisch, Oberbürgermeisterin der Hansestadt
Lüneburg, wohnhaft in 21391 Reppenstedt, als Nachfolgerin von Herrn Mädge in den Aufsichtsrat
der Avacon AG zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der
Avacon AG für den Rest der Amtszeit von Herrn Mädge.

II. Ausliegende Unterlagen

Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, zu den üblichen Geschäftszeiten
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

 

Jahresabschluss der Avacon AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag

Bericht des Aufsichtsrats

III. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Samstag, den 30. April 2022,
24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Avacon AG

Recht/​Vorstandsbüro/​Compliance

Schillerstraße 3

38350 Helmstedt

Telefaxnummer: 05351/​123-40359

E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung
sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären gesondert zugesandt wird.

IV. Gegenanträge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich
an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG

Recht/​Vorstandsbüro/​Compliance

Schillerstraße 3

38350 Helmstedt

Telefaxnummer: 05351/​123-40359

E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens
Dienstag, 19. April 2022, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang
im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
werden ebenfalls dort veröffentlicht.

V. Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
und dem Aktienregister finden Aktionäre und deren Vertreter unter

www.avacon.de/​datenschutz

 

Helmstedt, im März 2022

Der Vorstand

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