CENIT AktiengesellschaftStuttgartEntsprechenserklärung
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Der Empfehlung in C.1 Kodex wurde nicht entsprochen und wird auch künftig nicht entsprochen.
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Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 1 AktG und Grundsatz 23 Absatz 1 Halbsatz 1 des Kodex beschließt
wurde zeitweise nicht entsprochen.
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Der Empfehlung G.2 des Kodex, nach der der Aufsichtsrat auf Basis des Vergütungssystems
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Der Empfehlung G.3 des Kodex, nach der zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten
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Der Empfehlung in G.10 Kodex wurde nicht entsprochen und wird auch künftig nicht entsprochen.
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Der Empfehlung G.11 des Kodex, nach der der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben soll,
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Der Empfehlung G.13 Satz 1 Halbsatz 1 des Kodex, nach der Zahlungen an ein Vorstandsmitglied
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Der Empfehlung G.13 Satz 2 des Kodex, nach der im Fall eines nachträglichen Wettbewerbsverbots
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Nach der Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Mitglied des Aufsichtsrats, das dem Vorstand
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Aufsichtsrat und Vorstand der CENIT Aktiengesellschaft
Stuttgart, 17. Februar 2022
Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat |
Peter Schneck | Rainer Koppitz |
Vorsitzender des Vorstands | Vorsitzender des Aufsichtsrats |