Syncwork AG
Dresden
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung
vom 15. September 2021 („Covid-19-AuswBekG“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am 11. Mai 2022 um 12:00 Uhr abgehalten.
Der Ort, an dem sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und der
Versammlungsleiter einfinden werden, sind die Räumlichkeiten der Syncwork AG, Lietzenburger
Str. 69, 10719 Berlin. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den weiteren
Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.
Tagesordnung:
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
der Syncwork AG am 11. Mai 2022 gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Für die
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am
Ort der Hauptversammlung.
Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Microsoft
Teams im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Die Gesellschaft
wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten
zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die
Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher
Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens
am 10. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der Adresse
Syncwork AG
Lietzenburger Str. 69
10719 Berlin
oder per Telefax an: +49 30 854081 99
zugehen.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis
10. Mai 2022 der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben.
Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Ausübung des
Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht erfolgen. Jede Aktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Bilanz, das Testat der Abschlussprüferin,
der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können während der Bürozeiten Montag
bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prager
Straße 3 in 01069 Dresden oder Lietzenburger Straße 69 in 10719 Berlin, eingesehen
werden.
Dresden/Berlin, im April 2022
Syncwork Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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