PNE AGCuxhaven– WKN A0JBPG – / – ISIN DE 000 A0J BPG 2 –Einladung zur ordentlichen HauptversammlungSehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, den 18. Mai 2022 um 10.00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE AG zum 31. Dezember 2021, des Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag ist Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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7. |
Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Christoph Oppenauer, Marcel Egger und Florian Der Aufsichtsrat der PNE AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses
Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Christoph Oppenauer Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Marcel Egger Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Florian Schuhbauer Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zu den persönlichen
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie Auf die nachstehend im Abschnitt „Lebensläufe und Übersichten über die wesentlichen Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder durch Derzeit besteht der Aufsichtsrat der PNE AG gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 Um der Wachstumsstrategie der PNE AG und den gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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9. |
Wahl eines weiteren Mitglieds zum Aufsichtsrat Nach dem Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 8 zu beschließenden Satzungsänderung Derzeit gehören dem Aufsichtsrat sechs Mitgliedern an, von denen drei Mitglieder vom Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zu den persönlichen
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er Auf den nachstehend im Abschnitt „Lebenslauf und Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten |
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10. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 4 der Satzung Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017 erteilte Ermächtigung, mit Um Flexibilität bei der Eigenkapitalfinanzierung zu bewahren, sollen die bestehende Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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11. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Die in der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe Um der Gesellschaft auch zukünftig die Möglichkeit zu eröffnen, attraktive Fremdkapitalinstrumente Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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12. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Gemäß § 120a Abs. 4 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Auf den nachstehend im Abschnitt „Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 12)“ wiedergegebenen Lebensläufe und Übersichten über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Christoph Oppenauer, wohnhaft in Frankfurt am Main geboren 1984 (Nationalität: deutsch)
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Siehe die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Marcel Egger, wohnhaft in Apensen geboren 1965 (Nationalität: deutsch)
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Siehe die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Florian Schuhbauer, wohnhaft in Frankfurt am Main geboren 1975 (Nationalität: deutsch)
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Siehe die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Lebenslauf und Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Marc van’t Noordende, wohnhaft in Amsterdam, Niederlande geboren 1958 (Nationalität: niederländisch)
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Siehe die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. Der Vorstand erstattet der für den 18. Mai 2022 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung Die in der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017 erteilte Ermächtigung läuft Die vorgeschlagene Ermächtigung für ein Genehmigtes Kapital 2022 in Höhe von bis zu Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge bei Kapitalerhöhungen Zunächst soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Zudem soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle einer Barkapitalerhöhung Dadurch wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihr Eigenkapital flexibel den Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden trotz des vorgeschlagenen Darüber hinaus beschränkt sich die Ermächtigung auf höchstens 10 % des Grundkapitals Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Diese Ermächtigung soll die Gesellschaft insbesondere in die Lage versetzen, ohne Durch die Begrenzung der Ermächtigung auf einen Umfang von knapp 20 % des aktuell Bezugsrechtsausschluss zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Darüber hinaus soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht Schuldverschreibungen werden in der Regel mit einem Verwässerungsschutz ausgestattet, Durch die Begrenzung der Ermächtigung auf einen Umfang von knapp 20 % des maßgeblichen 20 %-Grenze Insgesamt wird die Ermächtigung des Vorstands darauf beschränkt, von dem Bezugsrechtsausschluss Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. Der Vorstand erstattet der für den 18. Mai 2022 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 besteht befristet Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung Eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist eine wesentliche Grundlage für die Bezugsrecht der Aktionäre Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrechten Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge und zugunsten der Inhaber und Gläubiger Zunächst soll die Möglichkeit bestehen, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Weiterhin soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Beide Fälle des Bezugsrechtsausschlusses liegen daher im Interesse der Gesellschaft Bezugsrechtsausschluss gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG geregelte Grenze in Höhe von 10 % des Grundkapitals Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich zudem, dass der Ausgabebetrag den Börsenpreis Die Aktionäre haben außerdem mit Blick auf die Beschränkung des Umfangs der Ermächtigung 20 %-Grenze Insgesamt wird auch diese Ermächtigung des Vorstands darauf beschränkt, von dem Bezugsrechtsausschluss Ausgabebetrag Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien muss jeweils mindestens 80 % des zeitnah zur Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 12)
Mit dem folgenden Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet die Gesellschaft Aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das ARUG II wird für das Geschäftsjahr Vorstand und Vorstandsvergütung Grundsätze des aktuell maßgeblichen Vergütungssystems für den Vorstand im Jahr 2021 Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der PNE AG leistet einen wesentlichen Die Ausgestaltung des Vergütungssystems soll einen Beitrag für eine nachhaltige und Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich wiederum nach Gerade aufgrund der zum Teil langen Projektentwicklungen kommt bei der PNE AG den Eine Vergütung der Vorstandsmitglieder in Aktien oder Aktienoptionen erfolgt nicht. Die Ausgestaltung und die Höhe der der Vorstandsvergütung werden durch den Aufsichtsrat Das Vorstandsvergütungssystem wird ebenfalls durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag Die letzte Anpassung des Systems der Vorstandsvergütung erfolgte im Jahr 2019 mit Das derzeitige Vorstandsvergütungssystem ist der ordentlichen Hauptversammlung der Vergütungsbestandteile der Vorstandsvergütung im Überblick Das Vergütungssystem der PNE AG setzt sich aus einer Festvergütung der Vorstandsmitglieder Darüber hinaus ist auch eine Einbehalts- und Rückforderungsklausel Bestandteil des Nachfolgend sind die relativen Anteile der Vergütungskomponenten Festvergütung, kurzfristige Sodann sind nachfolgend die relativen Anteile der Vergütungskomponenten Festvergütung, Festvergütung des Vorstands Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in zwölf Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands Den Vorstandsmitgliedern wird als Teil der erfolgsabhängigen Vergütung eine auf ein Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung ist zum einen am Konzern-EBITDA und zum Bei den persönlichen Zielen kommt nur ein Zielerreichungsgrad von 100% oder das Nichterreichen Der Zielerreichungsgrad für die Finanzkennzahl (d.h. das Konzern-EBITDA-Ziel) kann Zielerreichungsgrad und auszuschüttender Anteil der kurzfristigen erfolgsabhängigen Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. Langfristige erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands Neben der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung ist die langfristige erfolgsabhängige Hierbei werden ein oder mehrere Ziele jährlich festgelegt. Sie beziehen sich jeweils Der Zielerreichungsgrad für das langfristige Ziel „durchschnittliches Konzern-EBITDA“ Grundsätzlich wird im ersten Jahr eines Bemessungszeitraums ungeachtet der tatsächlichen Der Zielwert für den durchschnittlichen gewichteten Aktienkurs bestimmt sich durch Auch wenn der Vorstand der PNE AG keine Aktien oder Aktienoptionen erhält, soll er Auch für das Ziel „durchschnittlicher gewichteter Aktienkurs“ wird im ersten Jahr Die jeweils festgestellte langfristige erfolgsabhängige Vergütung wird fällig und Erfolgsunabhängige Nebenleistungen an den Vorstand Neben der Festvergütung und den variablen erfolgsabhängigen Vergütungselementen erhalten Die den Vorstandsmitgliedern gewährten Nebenleistungen unterliegen festen Regelungen Die Mitglieder des Vorstands der PNE AG werden zudem unter Berücksichtigung eines Einbehalts- bzw. Rückforderungsklausel (Claw-back) zur Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem der PNE AG und die Vergütungsvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern
Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung Im Rahmen des bislang vereinbarten Vergütungssystems wurde auch eine jährliche Höchstgrenze Die Maximalvergütung eines Vorstandsmitglieds darf danach pro Jahr den Betrag von Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats in besonderen Fällen Für die Beendigung von Vorstandsmandaten gibt es in den Vergütungsvereinbarungen folgende
Individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 Gewährte und geschuldete Vergütung Nachfolgend wird erläutert, welche Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG den Im Einzelnen wurde den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 folgende Vergütung
Festvergütung Die Grundvergütung entsprach dem für das Geschäftsjahr 2021 maßgeblichen und von der Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung Die im Jahr 2021 von den Vorstandsmitgliedern bezogene kurzfristige erfolgsabhängige Entsprechend dem Vergütungssystem richtete sich die kurzfristige erfolgsabhängige Langfristige erfolgsabhängige Vergütung Als langfristige erfolgsabhängige Vergütung ist jeweils im April 2021 an Herrn Lesser Den insoweit maßgeblichen Vergütungsvereinbarungen lag die Zielsetzung zugrunde, dass Freiwillige ergänzende Erläuterung: Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Vorstandsmitgliedern entsprechend dem Nebenleistungen Die Nebenleistungen entsprachen dem für das Geschäftsjahr 2021 maßgeblichen Vergütungssystem. Zusätzliche Angaben zur Vorstandsvergütung nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG Den Vorstandsmitgliedern werden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Vergütung keine Eine Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen gegenüber den Vorstandsmitgliedern Vertragliche Abweichungen zum generellen Vergütungssystem gibt es nicht. § 120a AktG ist mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in das Aktiengesetz eingefügt worden. Die Maximalvergütung wurde aufgrund der vom Aufsichtsrat festgelegten Parameter und Von Dritten wurden den Vorstandsmitgliedern im Hinblick auf deren Tätigkeit als Vorstandsmitglieder Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvergütung Grundsätze des aktuell maßgeblichen Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Jahr Die Vergütung des Aufsichtsrats der PNE AG wird durch entsprechende Beschlussfassungen Neben der monetären Vergütung trägt die PNE AG als Nebenleistungskomponente auch die Die derzeitige Aufsichtsratsvergütung ist der ordentlichen Hauptversammlung der PNE Vergütung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der PNE AG erhält gemäß § 11 der Satzung eine Festvergütung, die Nach der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats EUR 120.000,00, sein Stellvertreter Herr Donzelli und Herr Oppenauer haben gegenüber der Gesellschaft für die Dauer ihrer Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Individuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr Nach § 11 der Satzung ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt erst jeweils nach Ablauf
* Für die gesamte Amtszeit Verzicht auf die Vergütung erklärt
* Für die gesamte Amtszeit Verzicht auf die Vergütung erklärt
* Mitglied im Aufsichtsrat bis Mai 2020
* Mitglied im Aufsichtsrat bis Mai 2020 Darüber hinaus steht den Aufsichtsratsmitgliedern satzungsgemäß über die angegebene Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021 persönliche Dienstleistungen Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Organmitglieder Grundlagen der Darstellung Nachfolgend wird die prozentuale Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands Soweit bei der Ertragsentwicklung auf die Entwicklung des Jahresergebnisses (Jahres-überschuss/Jahresfehlbetrag) Der Kreis der berücksichtigten Arbeitnehmer umfasst die im jeweiligen Jahr im In- Jährliche Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich Die angegebenen Veränderungen der Vorstandsvergütung beruhen auf der Summe aller in Jährliche Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Vergleich
* Mitglied im Aufsichtsrat bis Mai 2020 Die angegebenen Veränderungen der Aufsichtsratsvergütung beruhen auf der Summe aller VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS An die PNE AG, Cuxhaven Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, Hamburg, den 14. März 2022
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Weitere Informationen zur Einberufung
Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März
2020, BGBl. I 2020, S. 569, geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung
des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und
Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, BGBl. I 2020, S. 3328, „COVID-19 Gesetz“, dessen
Geltung durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September
2021, BGBl. I 2021, S. 4147, bis zum 31. August 2022 verlängert wurde) hat der Vorstand
der PNE AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten.
Für Aktionäre der PNE AG wird die gesamte Hauptversammlung am 18. Mai 2022, ab 10.00
Uhr (MESZ) live im Internet unter der Internetadresse
https://ir.pne-ag.com/hv
im HV-Portal übertragen.
Den Zugang zum internetgestützten HV-Portal erhalten Aktionäre durch Eingabe eines
individuellen Zugangscodes, den die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen erhalten.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme
an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl
(auch in elektronischer Form) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
zum 16. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) wie nachstehend im Abschnitt „Fragerecht des Aktionärs
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19 Gesetz, § 131 Abs. 1 AktG“ näher bestimmt
einzureichen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 76.603.334,00 ist zum Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 76.603.334 auf den Namen lautende teilnahme- und stimmberechtigte
Stückaktien. Jede ausgegebene Aktie gewährt eine Stimme, aus eigenen Aktien steht
der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 266.803 eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt demnach 76.336.531.
Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so rechtzeitig
bei der Gesellschaft angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Mittwoch,
den 11. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der angegebenen Adresse
eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich schriftlich oder in
Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse anmelden:
PNE AG |
Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der Gesellschaft auch per
E-Mail an namensaktien@linkmarketservices.de oder elektronisch mittels Nutzung des
internetgestützten HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.pne-ag.com/hv
übermittelt werden.
Für die Anmeldung mittels Nutzung des internetgestützten HV-Portals ist ein individueller
Zugangscode erforderlich, den die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen erhalten.
Das internetgestützte HV-Portal steht den Aktionären neben der Anmeldung auch für
die Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft, für die Abgabe von Briefwahlstimmen in elektronischer Form, für
die Einreichung von Fragen an den Vorstand, für die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
sowie die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzulegen,
zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich ebenfalls in den zugesandten Anmeldeunterlagen
sowie auf der genannten Internetseite.
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien
zu verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags
entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 12.
Mai 2022, 0.00 Uhr (MESZ), bis zum 18. Mai 2022 einschließlich erst mit Wirkung nach
dem Tag der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden. Der 11. Mai 2022,
24.00 Uhr (MESZ), ist damit der technisch maßgebliche Bestandsstichtag für die Ausübung
des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung (sogenannter Technical Record Date).
Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
a) |
Bevollmächtigung eines Dritten Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
zur Verfügung gestellt wird, nutzen. Wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, Der Nachweis der Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen bis Dienstag,
Gleiches gilt für einen möglichen Widerruf der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. Wenn eine Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können nicht Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte |
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b) |
Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zur Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können der Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bietet die Gesellschaft
Das internetgestützte HV-Portal steht für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen |
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c) |
Allgemeine Hinweise Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung ergeben sich
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, zur Erleichterung der Abwicklung die zur Verfügung Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl in Textform oder elektronisch über das
internetgestützte HV-Portal abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Für die
Briefwahl in Textform steht den Aktionären das in den Anmeldeunterlagen enthaltene
Formular zur Verfügung. Aktionäre können auch das Formular, das im Internet unter
https://ir.pne-ag.com/hv
zur Verfügung gestellt wird, nutzen. In Textform abgegebene Briefwahlstimmen müssen
bis Dienstag, 17. Mai 2022, 18.00 Uhr (MESZ) bei der nachstehenden Adresse eingegangen
sein:
PNE AG |
Gleiches gilt für einen möglichen Widerruf der Briefwahlstimmen. Die Gesellschaft
bietet darüber hinaus auf ihrer Internetseite ein internetgestütztes HV-Portal für
die elektronische Briefwahl unter folgender Adresse an:
https://ir.pne-ag.com/hv
Das internetgestützte HV-Portal steht den Aktionären für die Abgabe von Briefwahlstimmen,
deren Änderung oder Widerruf auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen zur Verfügung. Die Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem
Anmeldebogen, der den Aktionären übersandt wird. Entsprechende Informationen sind
auch im Internet unter der vorgenannten Adresse einsehbar.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per Internet und (2) in Papierform.
Rechte der Aktionäre
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von € 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft
bis Sonntag, 17. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachfolgend genannten Adresse
zugehen:
PNE AG |
Das Ergänzungsverlangen wird nur berücksichtigt, wenn die Antragssteller nachweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des
o.g. Mindestaktienbesitzes sind und dass sie den Mindestbesitz bis einschließlich
zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Der Nachweis kann
durch Eintragung im Aktienregister geführt werden. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung
entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu
beachten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens in
gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.
Anträge, die bis Sonntag, 17. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) zu nach § 122 Abs. 2 AktG
auf die Tagesordnung gesetzten oder zu setzenden Gegenständen ordnungsgemäß zugehen,
werden in der Hauptversammlung so behandelt als seien sie in der Hauptversammlung
gestellt worden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1
Abs. 2 Satz 3 COVID-19 Gesetz
Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:
PNE AG |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Dienstag, 3. Mai 2022,
24.00 Uhr (MESZ), unter der genannten Adresse eingegangenen und zugänglich zu machenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter
https://ir.pne-ag.com/hv
veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse einsehbar sein.
Gegenanträge ohne Begründung müssen nicht zugänglich gemacht werden. Ein Gegenantrag
braucht ferner dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände
des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten. Nach § 127 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das
Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
Fragerecht des Aktionärs gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19 Gesetz, §
131 Abs. 1 AktG
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der PNE AG entschieden, dass Fragen
von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären über das internetgestützte HV-Portal
unter
https://ir.pne-ag.com/hv
an den Vorstand gerichtet werden können. Fragen der Aktionäre sind bis spätestens
einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens Montag, 16. Mai 2022, 24.00 Uhr
(MESZ) auf diesem Wege einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen
gestellt werden.
Zu fristgemäß eingereichten Fragen über Angelegenheiten der Gesellschaft ist vom Vorstand
Auskunft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere
Fragen und Antworten zusammenfassen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann
der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich im Internet unter
der Internetadresse
https://ir.pne-ag.com/hv
Widerspruch zur Niederschrift
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über das internetgestützte HV-Portal
unter
https://ir.pne-ag.com/hv
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift erklären. Die
Erklärung ist über das internetgestützte HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung
an bis zu deren Ende möglich. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
Zugänglichmachung der Rede des Vorstands
Den Aktionären soll ermöglicht werden, mit ihren Fragen auf die Rede des Vorstands
einzugehen. Daher wird ein Vorab-Manuskript mit den wesentlichen Aussagen der Rede
des Vorstands vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der PNE AG unter
https://ir.pne-ag.com/hv
zugänglich gemacht. Die während der Hauptversammlung gehaltene Rede kann von diesem
Vorab-Manuskript abweichen, insbesondere wenn dies aufgrund aktueller Entwicklungen
erforderlich werden sollte. Es gilt das gesprochene Wort.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 AktG
Aktionäre, die sich an den Abstimmungen beteiligt haben, können von der Gesellschaft
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Zur Anforderung der Bestätigung der
Stimmenzählung über das internetgestützte HV-Portal unter
https://ir.pne-ag.com/hv
benötigen die Aktionäre den mit den Anmeldeunterlagen übermittelten individuellen
Zugangscode.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, Datenschutz
Die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen sind den Aktionären
seit dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet über die Internetseite
https://ir.pne-ag.com/hv
zugänglich. Ebenfalls dort zugänglich sind seit dem Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste
Lagebericht für die PNE AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB) sowie der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021. Diese Unterlagen sind auch während der virtuellen Hauptversammlung
zur Einsichtnahme zugänglich.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, insbesondere zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, sind ebenfalls seit der
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
https://ir.pne-ag.com/hv
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser
Internetadresse bekannt gegeben.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich im Anhang zu dieser Einberufung.
Cuxhaven, im April 2022
PNE AG
Der Vorstand
Anhang
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die PNE AG, Peter-Henlein-Straße 2-4, 27472 Cuxhaven, verarbeitet als Verantwortlicher
personenbezogene Daten der Aktionäre sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der
Aktionärsvertreter (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Zugangsdaten der Anmeldebestätigung, Briefwahlstimmen,
Bevollmächtigungen/Weisungen, gegebenenfalls vom jeweiligen Aktionär eingereichte
Fragen) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien der PNE AG sind
Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße
Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung
sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung und die Führung des
Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. §§
67e, 118 ff. AktG sowie § 1 COVID-19 Gesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen,
die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage
überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO).
Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen,
erhält die PNE AG diese in der Regel von dem Institut, das die Aktionäre mit der Verwahrung
ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbanken oder Letztintermediäre). Die PNE AG
überträgt die virtuelle Hauptversammlung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 COVID-19 Gesetz) für ihre
Aktionäre im Internet.
Die von der PNE AG für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich
nach Weisung der PNE AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der PNE AG und die Mitarbeiter der beauftragten
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter
haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern,
die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter
einsehbar.
Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 und Satz 2 COVID-19 Gesetz). Die Gesellschaft behält sich vor, Fragensteller im
Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen. Personenbezogene Daten von Aktionären
bzw. Aktionärsvertretern werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären
und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt.
Die PNE AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen
Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke
der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im
Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über
ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung
ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden
personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet,
steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen
auch ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen
Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der PNE AG unter:
Stefan Schlie
Peter-Henlein-Straße 2-4
27472 Cuxhaven
E-Mail: datenschutz@pne-ag.com
Telefon-Nummer: +49 4721 718 179
Telefax-Nummer: +49 47 21 718 373.