DFV Deutsche Familienversicherung AGFrankfurt am MainISIN: DE000A2NBVD5
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A1 | Eindeutige Kennung des Ereignisses | Virtuelle ordentliche Hauptversammlung der DFV Deutsche Familienversicherung AG
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/12: DFVAG_oHV_20220525 |
A2 | Art der Mitteilung | Einberufung der Hauptversammlung
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/12: NEWM |
B1 | ISIN | DE000A2NBVD5 |
B2 | Name des Emittenten | DFV Deutsche Familienversicherung AG |
C1 | Datum der Hauptversammlung | 25. Mai 2022
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/12: 20220525 |
C2 | Uhrzeit der Hauptversammlung | 10:00 Uhr (MESZ)
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/12: 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit) |
C3 | Art der Hauptversammlung | Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/12: GMET |
C4 | Ort der Hauptversammlung | Ort der Hauptversammlung i.S.d. AktG: Geschäftsräume der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich. URL zum passwortgeschützten virtuellen Veranstaltungsort: https://ir.deutsche-familienversicherung.de/websites/dfv/German/ |
C5 | Aufzeichnungsdatum (banktechnisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sog. Technical Record Date) |
03. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ)
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/12: 20220503 |
C6 | Uniform Resource Locator (URL) | https://ir.deutsche-familienversicherung.de/websites/dfv/German/ 7000/hauptversammlung.html |
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein, die am
Mittwoch, den 25. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
und Stimmrechtsvertreter) stattfindet. Ort der Hauptversammlung sind die Geschäftsräume
der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über
das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
und Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter
Abschnitt V.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DFV Deutsche Familienversicherung Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 4 lit. a), 4 lit. b) und 4 lit. c) einzeln Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Nach § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und den Vermerk über dessen Prüfung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften |
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6. |
Beschlussfassung über die Nachwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Hans-Werner Rhein und Herbert Pfennig haben nach § Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Hans-Werner Rhein und Herbert Pfennig wurden jeweils Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen jeweils im Wege der Einzelwahl
Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Die Wahlvorschläge berücksichtigen das grundlegende Anforderungsprofil, das sich der Frau Carola Theresia Paschola sowie das amtierende Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Aufsichtsrats auch Es ist beabsichtigt, dass Frau Carola Theresia Paschola im Falle ihrer Wahl durch Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin und dem vorgeschlagenen
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ |
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7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Nach § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch Vorstand und Aufsichtsrat haben das aktuelle Vergütungssystem und die von der Hauptversammlung Zusätzlich zu der bisherigen Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats soll der Vorsitzende Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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II. |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu Tagesordnungspunkt 5 Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG stellt die Vergütung der Mitglieder des Vorstands Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Vergütungsbericht VORSTAND UND VORSTANDSVERGÜTUNG Das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der DFV Deutsche Familienversicherung Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Vorstand aus vier Mitgliedern zusammen:
1. Grundzüge und Ziele des Vergütungssystems Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der DFV Deutsche Familienversicherung Da die DFV Deutsche Familienversicherung AG ein Versicherungsunternehmen ist, berücksichtigt Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- Gleichzeitig sollen insbesondere Fehlanreize vermieden werden. Aus diesem Grund sieht Im Rahmen der Entwicklung des von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gebilligten 2. Bestimmung der Struktur und Höhe der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder Der Aufsichtsrat legt jeweils bei Abschluss des Vorstandsdienstvertrags in Übereinstimmung Bei der Festlegung achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Gesamtvergütung in einem In die Beurteilung der Üblichkeit der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fließt Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Gesamtvergütung 3. Vergütungsbestandteile im Geschäftsjahr 2021 Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds besteht aus den drei Komponenten:
3.1 Festvergütung Grundvergütung Die Vorstandsmitglieder erhalten eine jährliche erfolgsunabhängige Grundvergütung, Nebenleistungen Darüber hinaus werden den Vorstandsmitgliedern Sachbezüge und Nebenleistungen gewährt, 3.2 F-Bonus Den Vorstandsmitgliedern wird eine einjährig bemessene, erfolgsabhängige, kurzfristig Die für ein Geschäftsjahr relevanten Zielstellungen legt der Aufsichtsrat auf Basis Bei den festzulegenden Zielstellungen handelt es sich um operative und strategische Der Aufsichtsrat legt die Zielstellungen für den F-Bonus anhand der konkreten Verhältnisse Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Auswahl der Zielstellungen stets daran, die Der Aufsichtsrat stellt in der Aufsichtsratssitzung, in der über die Billigung des Die Auszahlung des F-Bonus erfolgt in bar unmittelbar nach der Feststellung des Jahresabschlusses. 3.3 V-Bonus Die Vorstandsmitglieder der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind dazu angehalten, Voraussetzung für die Berechtigung zu einem V-Bonus ist zunächst das Erreichen eines Für die Berechnung der Höhe des V-Bonus werden etwaige Zielüberschreitungen bzw. Zielunterschreitungen
Der V-Bonus wird in Form einer Barzahlung in zwei Tranchen gewährt. Er ist im zweiten 3.4 Anwendung des F-Bonus und des V-Bonus im Geschäftsjahr 2021 Im Geschäftsjahr 2021 wurden der F-Bonus und der V-Bonus wie folgt angewandt: Bei den drei vereinbarten Primärzielen wurden in zwei Fällen messbare finanzielle Für das Geschäftsjahr 2021 legte der Aufsichtsrat auf dieser Grundlage einen F-Bonus Da das zugrundeliegende Vergütungssystem (einschließlich neu eingeführtem V-Bonus) 4. Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung für Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied beträgt T€ 700. 5. Relativer Anteil der Vergütungskomponenten an der Maximal-Gesamtvergütung Die relativen Anteile der jeweiligen Vergütungsbestandteile an der Maximal-Gesamtvergütung
Der Anteil der Festvergütung (Grundvergütung, Nebenleistungen und ggf. Versorgungszusagen) Diese Relationen können durch funktionale Differenzierung und/oder im Rahmen der jährlichen 6. Angaben zu vergütungsbezogenen Rechtsgeschäften 6.1 Laufzeiten und Beendigung der Dienstverträge Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird durch die jeweiligen Dienstverträge der Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Vorstandsdienstverträge keine Die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern haben die folgenden Laufzeiten.
6.2 Leistungen im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags Im Falle einer unterjährigen Beendigung des Dienstvertrags wird die Festvergütung In den Dienstverträgen werden keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vereinbart. 7. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 Bei der kurzfristigen variablen Vergütung (F-Bonus) wird der Bonus gleichwohl als Die langfristig variable Vergütung (V-Bonus) für das Geschäftsjahr 2021 wird grundsätzlich Neben den Vergütungshöhen ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG der relative Anteil |
Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG | Dr. Stefan M. Knoll | Dr. Karsten Paetzmann1 |
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Vorstandsvorsitzender seit 01.04.2007 |
Mitglied des Vorstands seit 01.02.2021 |
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2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
In T€ | In % | In T€ | In % | In T€ | In % | In T€ | In % | |
Festvergütung | 600 | 91% | 600 | 82% | – | – | 321 | 68% |
Nebenleistungen | 6 | 1% | 5 | 1% | – | – | 28 | 6% |
Summe | 606 | 92% | 605 | 83% | – | – | 349 | 74% |
Kurzfristige variable Vergütung | ||||||||
F-Bonus für Geschäftsjahr 2021 | – | – | 50 | 7% | – | – | 50 | 11% |
Bonus für Geschäftsjahr 2020 | 50 | 8% | – | – | – | – | – | – |
Langfristige variable Vergütung | ||||||||
V-Bonus für Geschäftsjahr 20212 | – | – | 75 | 10% | – | – | 75 | 16% |
Bonus für Geschäftsjahr 2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung (Gesamtvergütung i.S.v. § 162 AktG) 3 |
656 | 100% | 730 | 100% | – | – | 474 | 100% |
1 Vorstandsmitglied ab 1. Februar 2021.
2 Bedingtes Anrecht, da der V-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 das Erreichen des F-Bonus
für das Geschäftsjahr 2021 sowie die Feststellung der Nachhaltigkeit des Erreichens
der für den F-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 relevanten Zielstellungen in den Geschäftsjahren
2022 und 2023 voraussetzt.
3 Einschließlich des bedingten Anrechts auf einen V-Bonus für das Geschäftsjahr 2021
und vor einer Begrenzung i.S.v. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG (Maximalvergütung,
siehe Abschnitt 4).
Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG (Forts.) | Stephan Schinnenburg | Marcus Wollny | ||||||
Mitglied des Vorstands 01.04.2018 – 28.02.2022 |
Mitglied des Vorstands seit 01.08.2018 |
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2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
In T€ | In % | In T€ | In % | In T€ | In % | In T€ | In % | |
Festvergütung | 375 | 87% | 400 | 99% | 271 | 83% | 300 | 70% |
Nebenleistungen | 7 | 2% | 6 | 1% | 7 | 2% | 6 | 1% |
Summe | 382 | 88% | 406 | 100% | 278 | 85% | 306 | 71% |
Kurzfristige variable Vergütung | ||||||||
F-Bonus für Geschäftsjahr 2021 | – | – | 0 | 0% | – | – | 50 | 12% |
Bonus für Geschäftsjahr 2020 | 50 | 12% | – | – | 50 | 15% | – | – |
Langfristige variable Vergütung | ||||||||
V-Bonus für Geschäftsjahr 20214 | – | – | 0 | 0% | – | – | 75 | 17% |
Bonus für Geschäftsjahr 2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung (Gesamtvergütung i.S.v. § 162 AktG) 5 |
432 | 100% | 406 | 100% | 328 | 100% | 431 | 100% |
4 Bedingtes Anrecht, da der V-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 das Erreichen des F-Bonus
für das Geschäftsjahr 2021 sowie die Feststellung der Nachhaltigkeit des Erreichens
der für den F-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 relevanten Zielstellungen in den Geschäftsjahren
2022 und 2023 voraussetzt.
5 Einschließlich des bedingten Anrechts auf einen V-Bonus für das Geschäftsjahr 2021
und vor einer Begrenzung i.S.v. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG (Maximalvergütung,
siehe Abschnitt 4).
Die im Vergütungssystem festgelegte jährliche Maximalvergütung in Höhe von T€ 700 |
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8. Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder |
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Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung |
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Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses |
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Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmerinnen |
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Vergleich jährliche Vorstandsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG |
Jährliche Veränderung in % | 2021 ggü. 2020 |
Vorstandsvergütung 6 |
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Dr. Stefan M. Knoll | +11,3% |
Dr. Karsten Paetzmann7 | – |
Stephan Schinnenburg | ‒6,1% |
Marcus Wollny | +31,5% |
Ertragsentwicklung | |
Jahresergebnis DFV AG | +17,3% |
Jahresergebnis DFV Konzern | +77,2% |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis | |
DFV AG | ‒1,4% |
DFV Konzern | ‒5,7% |
6 Einschließlich des bedingten Anrechts auf einen V-Bonus für das Geschäftsjahr 2021
und vor einer Begrenzung i.S.v. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG (Maximalvergütung,
siehe Abschnitt 4).
7 Vorstandsmitglied ab 1. Februar 2021.
AUFSICHTSRAT UND AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern zusammen:
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§ 15 Abs. 1 der Satzung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sieht vor, dass die |
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1. Grundzüge und Ziele des Vergütungssystems |
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Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung, zuzüglich der auf die Vergütung |
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Die Festvergütung stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und leistet |
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Eine rechtlich verbindliche Verknüpfung einer Einbeziehung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen |
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Die aktuelle Festvergütung ist von der Hauptversammlung für Aufsichtsratsmitglieder |
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Die Vergütung für ein Geschäftsjahr ist fällig nach Ende der Hauptversammlung, die |
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2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 |
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Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den Aufsichtsratsmitgliedern in den Geschäftsjahren |
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Neben den Vergütungshöhen ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG der relative Anteil Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats insgesamt |
In T€ | 2021 | 2020 |
Festvergütung | 180 | 180 |
Nebenkosten (D&O-Versicherung) | 34 | 27 |
Gesamt | 214 | 207 |
Erstattet wurden überdies Reisekosten und Auslagen, zu denen auch die auf die Vergütung, Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats individuell |
Fest- vergütung in T€ |
In % | Neben- kosten in T€ |
In % | Gesamt in T€ |
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Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) | 2021 | 60 | 89,7% | 7 | 10,3% | 67 |
2020 | 60 | 91,6% | 5 | 8,4% | 65 | |
Dr. Ulrich Gauß | 2021 | 30 | 81,4% | 7 | 18,5% | 37 |
2020 | 30 | 84,5% | 5 | 15,5% | 35 | |
Georg Glatzel | 2021 | 30 | 81,4% | 7 | 18,6% | 37 |
2020 | 30 | 84,5% | 5 | 15,5% | 35 | |
Luca Pesarini (stellvertretender Vorsitzender) | 2021 | 30 | 81,4% | 7 | 18,6% | 37 |
2020 | 30 | 84,5% | 5 | 15,5% | 35 | |
Herbert Pfennig | 2021 | 30 | 81,4% | 7 | 18,6% | 37 |
2020 | 30 | 84,5% | 5 | 15,5% | 35 |
3. Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder |
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Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung |
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Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses |
|
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmerinnen |
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Vergleich jährliche Veränderung der Aufsichtsratsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Nr. |
Jährliche Veränderung in % | 2021 ggü. 2020 |
Aufsichtsratsvergütung | |
Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) | +2,1% |
Dr. Ulrich Gauß | +3,9% |
Georg Glatzel | +3,9% |
Luca Pesarini (stellvertretender Vorsitzender) | +3,9% |
Herbert Pfennig | +3,9% |
Ertragsentwicklung | |
Jahresergebnis DFV AG | +17,3% |
Jahresergebnis DFV Konzern | +77,2% |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis | |
DFV AG | ‒1,4% |
DFV Konzern | ‒5,7% |
Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2021 keine persönlichen Leistungen, |
Frankfurt am Main, 23. März 2022
Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat | |
Dr. Stefan M. Knoll
Vorsitzender des Vorstands |
Dr. Karsten Paetzmann
Mitglied des Vorstands |
Dr. Hans-Werner Rhein
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE
PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt
am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell
geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht
wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
München, den 25. März 2022
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rouven Schmidt
Wirtschaftsprüfer |
Josip Krolo
Wirtschaftsprüfer |
||
III. |
Weitere Angaben zu der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Nachwahl vorgeschlagenen Kandidatin In Bezug auf die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Nachwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
|
IV. |
Angaben zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats |
A. |
Festlegung der Vergütung durch die Hauptversammlung § 15 Abs. 1 der Satzung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sieht vor, dass die |
B. |
Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung Das System entspricht insgesamt den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Entsprechend der Anregung in G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex Das Vergütungssystem incentiviert Aufsichtsratsmitglieder zugleich, sich proaktiv |
C. |
Vergütungsbestandteile Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils nur eine feste Vergütung, jeweils zuzüglich Für die Ausschusstätigkeit im Prüfungsausschuss erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Hinzu kommt die Erstattung der durch die Ausübung des Amts vernünftigerweise entstehenden |
D. |
Keine variable Vergütung; keine vergütungsbezogenen Rechtsgeschäfte Da das Vergütungssystem keine variablen Vergütungsbestandteile beinhaltet, entfallen |
E. |
Aufschubzeiten Die Vergütung für ein Geschäftsjahr ist fällig nach Ende der Hauptversammlung, die |
F. |
Einbeziehung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer Eine rechtlich verbindliche Verknüpfung ist nicht in der Satzung verankert, entspricht |
G. |
Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem und die konkrete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden Es findet eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung des Aufsichtsrats durch die Verwaltung Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Vergütungssystem des Aufsichtsrats sind |
V. |
Weitere Angaben und Hinweise |
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
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2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft Die gesamte, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft stattfindende Hauptversammlung
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Es können nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet Eine darüberhinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung Das Aktionärsportal der Gesellschaft ist unter der Internetadresse
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ |
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3. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Aktionärsportal der Gesellschaft Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen,
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine |
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5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Stimmrechtskarte, die den
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes |
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6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterinnen Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst Weisungen an die von
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Soweit von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterinnen und |
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7. |
Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-G; Auskunftsrecht gemäß Aktionärinnen und Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-G hat der
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Darüber hinaus stehen den Aktionärinnen und Aktionären und ihren Bevollmächtigten Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen der |
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8. |
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre
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9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. Aktionärinnen und Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ |
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10. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionärinnen und Aktionäre und Aktionärsvertreterinnen Wenn sich Aktionärinnen und Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte Die DFV Deutsche Familienversicherung AG verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“. |
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11. |
Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ und dort „2022“ Etwaige bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG eingehende und veröffentlichungspflichtige |
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12. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische |
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13. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung Die ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionärinnen und Aktionäre können |
Frankfurt am Main, im April 2022
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Der Vorstand