Gebr. Röders AGSoltau– ISIN DE0007059008 –
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit den Berichten |
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zu verwenden
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH, Wirtschaftsprüfungs- |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die spätestens am 10. Juni 2022 bei der nachfolgend bezeichneten
Stelle die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen:
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Der vom depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den 27. Mai 2022 beziehen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht beziehungsweise sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung
oder durch eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Soltau, 26. April 2022
DER VORSTAND
Dr. Gerlinde Bartelheimer
Vorstandsvorsitzende