cycos AG – Ordentliche Hauptversammlung

cycos AG

Alsdorf

– WKN 770020 /​ ISIN DE0007700205 –

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der cycos AG

am Mittwoch, den 15. Juni 2022, 12:00 Uhr (MESZ).

Die diesjährige Hauptversammlung der cycos AG wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19 Gesetz“) als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft, die am Tag der Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldet sind, für die gesamte Dauer der Veranstaltung in Bild und
Ton live im Internet über einen Internet Service (InvestorPortal) übertragen. Die
Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere die Stimmrechtsausübung, setzt eine frist-
und formgemäße Anmeldung voraus und erfolgt (auch bei einer Bevollmächtigung) ausschließlich
im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft,
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5, 52477 Alsdorf.

Bitte beachten Sie, dass für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) kein Recht und keine Möglichkeit
zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung besteht. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
können die Hauptversammlung allerdings live im Internet verfolgen.

Die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung ist über folgenden Link in einem passwortgeschützten
InvestorPortal abrufbar:

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts
für die cycos AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der cycos AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße
5, 52477 Alsdorf, und im Internet unter

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft
auch eine Abschrift der Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

5.

Änderung der Aufsichtsratsvergütung

Die Grundvergütung des Aufsichtsrats der cycos AG ist seit dem Jahr 2000 nicht angepasst
worden. Auch in Bezug auf die besondere Würdigung der Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden
und seines Stellvertreters erfolgte die letzte Vergütungsanpassung vor mehr als zehn
Jahren, im Jahr 2009. Vor diesem Hintergrund soll unter Berücksichtigung der stetig
gestiegenen Anforderungen an die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats eine sehr maßvolle
Anpassung der Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von 5.000 EUR um 1.000 EUR
auf 6.000 EUR pro Jahr beschlossen werden. Das Verhältnis zwischen Grundvergütung,
Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und Vergütung des Stellvertreters soll unverändert
bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Änderung von § 17 der Satzung
(Vergütung des Aufsichtsrats) zu beschließen:

a)

§ 17 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen (einschließlich
der auf ihre Aufsichtsratsbezüge entfallenden Umsatzsteuer) eine jährlich feste Vergütung
in Höhe von € 6.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit, zahlbar nach
Ablauf des Geschäftsjahres, bei kürzerer Amtszeit pro rata temporis.“

Im Übrigen bleibt die Satzung der Gesellschaft unverändert.

b)

Die gemäß dem vorstehend zu lit. a) gefassten Beschluss geänderte Vergütungsregelung
gilt unter Berücksichtigung der Eintragung der Satzungsänderung mit wirtschaftlicher
Wirkung ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2022.

Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie hat der Gesetzgeber 2020 das Gesetz zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
erlassen. Teil dieses Artikelgesetzes ist das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend in der aktuell geltenden Fassung „COVID-19 Gesetz“ bezeichnet). Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz in seiner aktuellen Fassung ist es
u.a. Aktiengesellschaften, wie der cycos AG, gestattet, bis zum 31. August 2022 ordentlichen
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Die Hauptversammlung 2022 der cycos
AG findet nach Abwägung der Gesamtsituation und zum Schutze der Aktionäre, Organe
und der Belegschaft aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Vorstands unter
Zustimmung des Aufsichtsrats unter Anwendung dieser Regelungen erneut als virtuelle
Hauptversammlung statt.

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung
live in Bild und Ton über das InvestorPortal zu verfolgen (nachfolgend „Teilnahme“). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im aktienrechtlichen Sinne ist (§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Stimmrechtsausübung
der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erfolgt – auch im Falle einer Bevollmächtigung
Dritter – ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird über das InvestorPortal im
Wege der elektronischen Kommunikation ein Fragerecht eingeräumt. Darüber hinaus können
sie auf elektronischem Wege per E-Mail Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse
der Hauptversammlung erklären.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Die Teilnahme im aktienrechtlichen Sinn bzw. eine physische Teilnahme der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten ist aufgrund des von der Gesellschaft beschlossenen Verfahrens
zur Durchführung der Hauptversammlung der cycos AG als virtuelle Hauptversammlung
im Sinne des COVID-19 Gesetzes in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings ist es für
die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten insbesondere möglich, an den Abstimmungen
per (elektronischer) Briefwahl oder durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
teilzunehmen, vorab über das InvestorPortal Fragen an die Gesellschaft zu adressieren
und diese im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung durch die Verwaltung beantworten
zu lassen, vorab Gegenanträge und Wahlvorschläge, sowie Ergänzungsverlangen zu stellen
und die virtuelle Hauptversammlung online zu verfolgen.

Zu dieser Art der Teilnahme an der Hauptversammlung und insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts und des Fragerechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich angemeldet haben, und deren Anmeldung bis spätestens 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen ist:

cycos AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Berechtigungsnachweis hat nach § 19 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in Form
eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine Wertpapiersammelbank
zu erfolgen. Bezugspunkt für den Berechtigungsnachweis ist nach der Satzung der Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. der
25. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Wahrnehmung der Aktionärsrechte im Rahmen
der diesjährigen ordentlichen virtuellen Hauptversammlung gemäß COVID-19 Gesetz und
insbesondere für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei nach der Satzung der Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt,
bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung und Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung
des Aktionärs erforderlich. Die Bevollmächtigten üben das Stimmrecht in diesem Fall
gemäß den Regelungen des COVID-19 Gesetzes ebenfalls ausschließlich in Form der (elektronischen)
Briefwahl oder durch Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter aus. Hinsichtlich
der für die Stimmabgabe einzuhaltenden Formen und Fristen gelten auch für die Bevollmächtigen
die nachfolgend unter „Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl und den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft“
dargestellten Bedingungen.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung
Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, befindet sich bei der Anmeldebestätigung,
die den Aktionären nach Anmeldung übersandt wird.

Soweit die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden, müssen diese Mitteilungen der Gesellschaft
bis einschließlich 14. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

cycos AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG (u.a.
Kreditinstitute), wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung
für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form
ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem
Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und
von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein
Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für
die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs.
7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die
Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die
sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG). Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern
auch zur Bevollmächtigung berechtigten Intermediäre nicht physisch an der virtuellen
Hauptversammlung gemäß COVID-19 Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden
Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Gesellschaft bietet des Weiteren die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den
Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen zwingend Weisungen zu jedem abzustimmenden Tagesordnungspunkt
erteilt werden, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft nehmen keine anderen Aufgaben in der virtuellen Hauptversammlung
wahr. Sie nehmen weder Fragen von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten noch Widersprüche
zu Protokoll entgegen.

Diejenigen Aktionäre oder Bevollmächtigten, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht und
der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung
und ihr Widerruf bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis einschließlich
14. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

cycos AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Darüber hinaus steht für die Erteilung der Weisung, die Änderung und den Widerruf
das passwortgeschützte InvestorPortal auf folgender Website

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach COVID-19 Gesetz,
zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
zusammen mit der Anmeldebestätigung nach rechtzeitiger Anmeldung. Die Nutzung des
InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält,
sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die
Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der
Bevollmächtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können die Stimmen durch Briefwahl und elektronische
Briefwahl im Sinne des COVID-19 Gesetzes abgeben. Diejenigen Aktionäre oder deren
Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht in Form der (elektronischen) Briefwahl wahrnehmen
wollen, müssen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Wahrnehmung des
Stimmrechts per Briefwahl, die Änderung und der Widerruf per Briefwahl abgegebener
Stimmen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis einschließlich 14. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

cycos AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für die elektronische Briefwahl steht zusätzlich das passwortgeschützte InvestorPortal
auf folgender Website

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

zur Verfügung. Dieses kann zur Stimmabgabe, zur Änderung oder zum Widerruf der Stimmabgabe
vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs in der
Hauptversammlung genutzt werden.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das InvestorPortal) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt
werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge
berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per E-Mail, und 3. per
Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten
und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine
spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben
Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

In dem für die Hauptversammlung zur Verfügung gestellten, passwortgeschützten InvestorPortal,
auf welches nur über die mit der Anmeldebestätigung erhaltenen Zugangsdaten ein Zugriff
besteht, wird die gesamte virtuelle Hauptversammlung, das heißt insbesondere auch
die Beantwortung von Fragen sowie die Verkündung der Beschlussergebnisse übertragen.
Das InvestorPortal ist über folgende Internetseite zu erreichen:

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19 Gesetz

Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Gemäß OVID-19 Gesetz ist aufgrund der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten in diesem Jahr die
Ausübung des Auskunftsrechts nicht gemäß § 131 AktG möglich.

Die Gesellschaft schafft allerdings gemäß COVID-19 Gesetz ein Fragerecht, bei dem
jeder angemeldete Aktionär im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an die
Verwaltung richten kann. Um das Fragerecht auszuüben sind die Fragen hierfür ausschließlich
im passwortgeschützten InvestorPortal unter folgender Website einzugeben:

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

Die Fragen müssen gemäß COVID-19 Gesetz bis zum 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft über das passwortgeschützte InvestorPortal eingehen.

Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Verwaltung gemäß COVID-19
Gesetz sämtliche bei der Gesellschaft fristgemäß eingegangenen Fragen beantworten.

Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und
ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/​oder seines Bevollmächtigten zu
nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage im InvestorPortal
nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Elektronische Einlegung von Widersprüchen gemäß COVID-19 Gesetz

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, haben – in Abweichung von § 245 Nr.
1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
– die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung
im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären. Die Einlegung des Widerspruchs gegenüber
dem protokollführenden Notar wird ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail
an die E-Mail-Adresse

cy-hauptversammlung@atos.net

von Beginn bis zur Beendigung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich
sein. Hierbei sind der vollständige Name und die Nummer der Anmeldebestätigung anzugeben.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und
erhält die Widersprüche hierüber.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 3 COVID-19 Gesetz berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die – bei Einhaltung
der weiteren Voraussetzungen – nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen der
Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

cycos AG
Hauptversammlung 2022
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 5
52477 Alsdorf
cy-hauptversammlung@atos.net

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter

https:/​/​www.cycos.com/​de/​hauptversammlung

unverzüglich zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also bis zum 31. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die
vorstehend genannte Adresse übersandt hat.

Da die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird,
können während der virtuellen Hauptversammlung keine Anträge gestellt werden. Nach
den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären,
die sich ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet haben, werden
gemäß COVID-19 Gesetz im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge
der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge
der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit
die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet
werden müssen.

Zeitangaben

Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für
Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht
mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei
Stunden.

Verbindlicher Charakter der Abstimmungen

Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei
sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen
oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Regelungen
des § 1 COVID-19 Gesetz zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft
die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz
1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene
Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht.

Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen
ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse

cy-hauptversammlung@atos.net

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

cycos AG
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5
52477 Alsdorf

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine
geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen
und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen

Die Einberufung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger und auf der Internetseite
der Gesellschaft veröffentlicht.

 

Alsdorf, im Mai 2022

cycos AG

Der Vorstand

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