Haake-Beck AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Haake-Beck AG

Bremen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

15.06.2022 um 11 Uhr

in Raum Hopfen, Am Deich 18/​19, 28199 Bremen,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der Haake-Beck AG

eingeladen.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und geprüften Jahresabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Amtszeit von Frau Sandra Brandstädter endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung
am 16. Juni 2022, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat besteht
nach § 95 S. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Haake-Beck AG aus drei Mitgliedern.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Frau Sandra Brandstädter
Wohnhaft in Bremen
Ausgeübter Beruf: People BP Manager

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Die Bestellung des neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der
Satzung, soweit nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für die Zeit bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027
beschließt.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Amtszeit von Herrn Gunnar Zinke endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 16.
Juni 2022, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Gunnar Zinke
Wohnhaft in Langwedel
Ausgeübter Beruf: Brauerei Manager Bremen

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

– Mitglied des Aufsichtsrats der Anheuser-Busch Germany Holding GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Die Bestellung des neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der
Satzung, soweit nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für die Zeit bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027
beschließt.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bürgermeister-Smidt-Str.
128, 28195 Bremen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung
(also bis zum 08.06.2022, 24:00 Uhr) zugehen:

Haake-Beck AG
Frau Martina Schouten
28365 Bremen
Fax: 0421 /​ 5094 81 5092
E-Mail: Martina.Schouten@ab-inbev.com

Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie ihr
Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Die vorstehende Anschrift gilt auch für die Anforderung der Einladung und die Einsendung
von Gegenanträgen. Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat übersenden.

III. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.422.700,30 ist im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung eingeteilt in 368.650 Stückaktien (368.495 Stammaktien und 155
Vorzugsaktien). Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 368.650 beträgt.

IV. Unterlagen

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung
der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Haake-Beck AG, Am Deich 18/​19, 28199
Bremen, zur Einsicht der Aktionäre aus:

– der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021

– der Bericht des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung
am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.

V. Datenschutzinformation gem. Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wir, die Haake-Beck AG (Am Deich 18/​19, 28199 Bremen), verarbeiten zur Durchführung
der Hauptversammlung personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Anteil der Aktien, die
gehalten werden) zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung
(z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses)
abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Die zuvor benannten personenbezogenen Daten stammen aus dem Aktienregister.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung
rechtlicher Verpflichtungen) zur Einhaltung der Vorgaben des Aktiengesetzes. Wir geben
Ihre Daten zu den oben verfolgten Zwecken nicht an Auftragsverarbeiter weiter. Die
Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums.

Die Daten werden von uns so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der verfolgten
Zwecke erforderlich ist und soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
(z.B. aus dem Steuerrecht, Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung oder sonstigen
Rechtsvorschriften) bestehen.

Sie haben gegenüber uns ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf
Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer
Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener
erhalten Sie unter

https:/​/​haake-beck.de/​datenschutz/​

Unsere Datenschutzbeauftragte ist die Firma FIRST PRIVACY GmbH, E-Mail:

abi@first-privacy.com

VI. Hygienekonzept

Wir weisen auf das Hygienekonzept am Veranstaltungsort hin, welches jedem Aktionär
auf Anfrage kostenlos vorab zugeschickt wird und beim Betreten des Veranstaltungsortes
zur Einsicht ausliegt.

 

Bremen, im Mai 2022

Haake-Beck AG

Der Vorstand

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