MyHammer Holding AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

MyHammer Holding AG

Berlin

WKN: A11QWW
ISIN: DE000A11QWW6

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur der am Donnerstag, den 23.
Juni 2022, um 10:00 Uhr im Hotel Estrel Berlin, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, (im
Raum Estrel Saal C) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MyHammer Holding AG und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der MyHammer
Holding AG als übertragendem Rechtsträger und der Instapro II AG, Düsseldorf, als
übernehmendem Rechtsträger (Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro
II AG)

Die MyHammer Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Instapro II AG, Düsseldorf,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90821, als übernehmender
Rechtsträger haben am 10. Mai 2022 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen (UVZ-Nr.
B 1790 für 2022 des Notars Dr. Leif Böttcher mit Amtssitz in Düsseldorf), wonach die
MyHammer Holding AG unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung
ihres Vermögens als Ganzes auf die Instapro II AG gegen Gewährung von Anteilen der
Instapro II AG an die Aktionärinnen und Aktionäre der MyHammer Holding AG verschmolzen
wird („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wird gem. § 13 UmwG nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber
der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluss (Verschmelzungsbeschluss) zustimmen.

Der Verschmelzungsvertrag ist nachstehend unter ► Buchstabe B. in dieser Einberufung vollständig im Wortlaut wiedergegebenen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 10. Mai 2022 geschlossenen Verschmelzungsvertrag
zwischen der MyHammer Holding AG als übertragendem Rechtsträger und der Instapro II
AG als übernehmendem Rechtsträger (UVZ-Nr. B 1790 für 2022 des Notars Dr. Leif Böttcher
mit Amtssitz in Düsseldorf) zuzustimmen.

B. Wortlaut des am 10. Mai 2022 geschlossenen Verschmelzungsvertrags zwischen der
MyHammer Holding AG als übertragendem Rechtsträger und der Instapro II AG als übernehmendem
Rechtsträger

 
„VERSCHMELZUNGSVERTRAG
zwischen der
Instapro II AG,
Franklinstraße 28/​29, 10587 Berlin,

(nachfolgend auch „
Instapro II
„) als übernehmendem Rechtsträger

und der
MyHammer Holding AG,
Franklinstraße 28/​29, 10587 Berlin,

(nachfolgend auch „
MyHammer
„) als übertragendem Rechtsträger.

(Instapro II und MyHammer auch als „
Parteien
“ oder einzeln als „
Partei
“ bezeichnet)
Vorbemerkung

A. Die Instapro II mit Sitz in Düsseldorf ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf unter HRB 90821. Das Grundkapital der Instapro II beträgt EUR 7.050.000,00
und ist eingeteilt in 7.050.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Geschäftsjahr der Instapro II ist das
Kalenderjahr.

B. Die MyHammer mit Sitz in Berlin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter HRB 122010 B. Das Grundkapital der MyHammer beträgt EUR 7.117.391,00
und ist eingeteilt in 7.117.391 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Geschäftsjahr der MyHammer ist das Kalenderjahr.

C. Die Instapro II und die MyHammer beabsichtigen, das Vermögen der MyHammer als Ganzes
im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Instapro II zu übertragen. Die Instapro
II wird zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital erhöhen.

Dies vorausgeschickt vereinbaren Instapro II und MyHammer was folgt:

§ 1

Vermögensübertragung; Schlussbilanz; Verschmelzungsstichtag

1.1. Die MyHammer überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten
unter Auflösung ohne Abwicklung nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) auf die Instapro
II als übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme).

1.2. Der Verschmelzung wird die ungeprüfte Bilanz der MyHammer zum 31. Dezember 2021
als Schlussbilanz zugrunde gelegt.

1.3. Die Übernahme des Vermögens der MyHammer durch die Instapro II erfolgt im Innenverhältnis
zwischen den Parteien mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2021, 24.00 Uhr. Vom
Beginn des 1. Januar 2022, 0.00 Uhr, (Verschmelzungsstichtag) an gelten alle Handlungen
und Geschäfte der MyHammer als für Rechnung der Instapro II vorgenommen.

§ 2

Gegenleistung; Umtauschverhältnis

2.1. Die Instapro II gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der
MyHammer als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der MyHammer kostenfrei
für je 14 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der MyHammer 9 Stück auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Instapro II.

2.2. Die von Instapro II zu gewährenden Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.

2.3. Den Aktionären der MyHammer werden, soweit wie unter Beachtung des Umtauschverhältnisses
möglich, ganze Aktien der Instapro II gewährt. Verbleibende Teilrechte werden zusammengelegt
und für Rechnung der Inhaber der Teilrechte verkauft (§§ 72 Abs. 2 UmwG, 226 Abs.
3 AktG); der Erlös wird den Inhabern der Teilrechte entsprechend der auf sie entfallenden
Teilrechte gutgeschrieben.

§ 3

Besondere Rechte und Vorteile

3.1. Es werden keine Rechte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG für einzelne Aktionäre
oder für Inhaber besonderer Rechte gewährt. Es sind auch keine Maßnahmen im Sinne
von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG für solche Personen vorgesehen.

3.2. Es werden – abgesehen von den in § 3.3 dieses Vertrags dargestellten Umständen
– keine besonderen Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG für ein Vorstands-
oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Abschlussprüfer einer der beiden Gesellschaften
oder für den Verschmelzungsprüfer gewährt.

3.3. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung enden die Organstellung des Vorstands
der MyHammer und die Mandate seiner Mitglieder. Es ist nicht beabsichtigt, die derzeitigen
Mitglieder des Vorstands der MyHammer, Martin Jellema und Christian Viktor Hansel,
im Anschluss an das Wirksamwerden der Verschmelzung als Vorstandsmitglieder der Instapro
II zu bestellen. Allerdings soll zwischen Christian Viktor Hansel und der MyHammer
AG, der operativen Tochtergesellschaft der MyHammer, im Anschluss an das Wirksamwerden
der Verschmelzung ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Die Höhe der unter dem Arbeitsvertrag
zu gewährenden Gesamtvergütung soll der Höhe der Gesamtvergütung unter dem zwischen
Christian Viktor Hansel und der MyHammer geschlossenen Vorstandsdienstvertrag entsprechen.
Der Vorstandsdienstvertrag von Christian Viktor Hansel geht mit Wirksamwerden der
Verschmelzung kraft Gesetzes auf die Instapro II über und soll nach Wirksamwerden
der Verschmelzung einvernehmlich aufgehoben werden. Der zwischen Martin Jellema und
der MyHammer geschlossene Vorstandsdienstvertrag geht ebenfalls mit Wirksamwerden
der Verschmelzung kraft Gesetzes auf die Instapro II über und wird zum 30. September
2022 auslaufen. Im Übrigen wurden besondere Rechte, Vorteile oder sonstige Vergünstigungen
von der MyHammer oder der Instapro II nicht zugesagt.

3.4. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung enden die Organstellung des Aufsichtsrats
der MyHammer und die Mandate seiner Mitglieder. Es wird keine Abfindung an die derzeitigen
Mitglieder des Aufsichtsrats der MyHammer gezahlt.

§ 4

Kapitalerhöhung

Zur Durchführung der Verschmelzung wird Instapro II ihr Grundkapital von bislang EUR
7.050.000,00 um EUR 4.575.466,00 auf EUR 11.625.466,00 durch Ausgabe von 4.575.466
Stück neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar
2022 erhöhen.

§ 5

Treuhänder

MyHammer bestellt BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt,
Frankfurt am Main, als Treuhänder für den Empfang der zu gewährenden Aktien der Instapro
II. Instapro II wird die Aktien dem Treuhänder vor der Eintragung der Verschmelzung
in das Handelsregister der MyHammer übergeben und ihn anweisen, sie nach Eintragung
der Verschmelzung in das für Instapro II zuständige Handelsregister den Aktionären
der MyHammer Zug um Zug gegen Aushändigung ihrer Aktien der MyHammer zu übergeben.

§ 6

Folgen der Verschmelzung für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen

Die MyHammer und die Instapro II beschäftigen keine Arbeitnehmer und es wurden keine
Arbeitnehmervertretungen eingerichtet. Dementsprechend hat die Verschmelzung auch
keine Folgen für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen und es sind insoweit auch keine
Maßnahmen vorgesehen.

§ 7

Stichtagsänderung

7.1. Falls die Verschmelzung nicht vor Ablauf des 31. März 2023 durch Eintragung in
das Handelsregister des Sitzes der Instapro II wirksam wird, wird abweichend von §
1.2 dieses Vertrags der Verschmelzung die Bilanz der MyHammer zum 31. Dezember 2022
als Schlussbilanz zugrunde gelegt und gilt abweichend von § 1.3 dieses Vertrags der
1. Januar 2023, 0.00 Uhr, (Verschmelzungsstichtag) als Stichtag für die Übernahme
des Vermögens und den Wechsel der Rechnungslegung. Bei einer weiteren Verzögerung
der Eintragung über den 31. März eines Folgejahres hinaus verschieben sich der Stichtag
der Schlussbilanz und der Verschmelzungsstichtag jeweils entsprechend der vorstehenden
Regelung jeweils um ein Jahr.

7.2. Falls die Verschmelzung nicht vor Ablauf des 31. März 2023 durch Eintragung in
das Handelsregister des Sitzes der Instapro II wirksam wird, soll die Eintragung erst
nach den ordentlichen Hauptversammlungen der Instapro II und der MyHammer erfolgen,
die über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2022 beschließen. Die Instapro
II und die MyHammer werden dies gegebenenfalls durch einen entsprechenden Nachtrag
zur Registeranmeldung sicherstellen. Entsprechendes gilt, wenn sich die Eintragung
über den 31. März eines Folgejahres hinaus weiter verzögert.

7.3. Falls die Verschmelzung erst nach der ordentlichen Hauptversammlung der MyHammer
im Jahr 2023 in das Handelsregister der Instapro II eingetragen wird, sind die zur
Durchführung der Verschmelzung ausgegebenen neuen Aktien der Instapro II abweichend
von § 2.2 und § 4 dieses Vertrags erst ab 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Bei einer
weiteren Verzögerung der Eintragung über die ordentliche Hauptversammlung des Folgejahres
hinaus verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung jeweils entsprechend der
vorstehenden Regelung um ein Jahr.

§ 8

Rücktrittsvorbehalt

Jeder Vertragspartner kann von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten,
wenn die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2024 wirksam geworden
ist.

§ 9

Verschiedenes

9.1. Die durch den Abschluss dieses Vertrags und seine Ausführung entstehenden Kosten
– einschließlich der Kosten des Treuhänders, aber mit Ausnahme der Kosten der Hauptversammlung
der MyHammer, die über die Verschmelzung beschließt – werden, falls die Verschmelzung
nicht wirksam werden sollte, von der Instapro II getragen. Die Kosten der Vorbereitung
dieses Vertrags trägt jede Partei selbst.

9.2. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden sollten
oder nicht durchgeführt werden können, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im
Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung eine Regelung zu treffen, die wirksam und durchführbar
ist und dem in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Beteiligten mit
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich beabsichtigt haben
oder beabsichtigt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht
hätten. Entsprechendes gilt, wenn Vertragslücken zu schließen sind.

9.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird in
Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt.“

C. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und
ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs
Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist vom Aktionär durch einen in Textform durch das depotführende Institut erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes nachzuweisen, hierzu reicht in jedem Fall ein vom Letztintermediär
gem. § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis aus. Dieser Nachweis kann in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bis mindestens sechs
Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs des Nachweises ist nicht mitzurechnen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich also auf Donnerstag, den 02. Juni 2022,
00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die
Anmeldung zur Hauptversammlung – bis spätestens Donnerstag, den 16. Juni 2022, 24:00
Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

MyHammer Holding AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

2. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen unter ► Buchstabe C. 1. erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum
Beispiel durch einen Intermediär, durch eine Aktionärsvereinigung oder durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
gelten die Hinweise unter ► Buchstabe C. 3.) – ausüben zu lassen.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt die Aktionärin bzw.
der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.

Für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung
bzw. den Nachweis von deren Widerruf gegenüber der Gesellschaft genügt die Textform.

Werden Intermediäre bzw. diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen
(insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, wird hierfür weder von § 134
Abs. 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere
Formvorschrift. Intermediäre bzw. diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte
Personen haben die Vollmacht allerdings nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 AktG).
Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten
mit den Genannten abzustimmen.

Für die Erklärung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die
Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs
an die Gesellschaft steht die folgende Adresse zur Verfügung:

MyHammer Holding AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Telefax: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Übersendungen, die postalisch oder per Telefax erfolgen, müssen aus organisatorischen
Gründen spätestens bis Mittwoch, den 22. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen.

3. Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der MyHammer Holding AG

Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen
(es werden einer oder mehrere Stimmrechtsvertreter von der Gesellschaft benannt),
sofern die Voraussetzungen unter ► Buchstabe C. 1. erfüllt sind. Für die Form der Vollmacht, die Form ihres Widerrufs und die Form des
Nachweises der Bevollmächtigung bzw. eines Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft
gelten die Angaben unter ► Buchstabe C. 2. entsprechend.

Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung werden Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Wir bitten, für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter ausschließlich die dafür bereitgestellten Formulare zu
verwenden, die den Aktionärinnen und Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes übersandt werden. Ein entsprechendes Formular kann
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

abgerufen werden.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens Mittwoch,
den 22. Juni 2022, 20:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

MyHammer Holding AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Telefax: +49 (0)89 21027 289

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Erscheint der Aktionär oder ein sonstiger vom ihm bevollmächtigter Dritter zur Hauptversammlung,
wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, es sei denn, ihm wird
während der Hauptversammlung vom Aktionär oder von einem sonstigen vom Aktionär bevollmächtigten
Dritten (Unter-) Vollmacht erteilt.

4. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, den
29. Mai 2022, 24:00 Uhr zugehen. Die Anschrift der Gesellschaft lautet: MyHammer Holding
AG, Vorstand, Franklinstr. 28/​29, 10587 Berlin.

5. Anträge von Aktionären gem. § 126 AktG

Gegenanträge, die vor der Hauptversammlung gem. § 126 AktG über die Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Mittwoch, den 08. Juni
2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

MyHammer Holding AG
Franklinstr. 28/​29
10587 Berlin
Telefax: +49 (0)30 23322 891

E-Mail: hv@myhammer-holding.de

Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge werden einschließlich
des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung über die Internetseite der
Gesellschaft unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 126
AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden
auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

6. Unterlagen /​ Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter

www.myhammer-holding.de/​hauptversammlung

zugänglich.

Ab der Einberufung der Hauptversammlung sind zudem die nachfolgend genannten Unterlagen
zu Tagesordnungspunkt 4 im Internet unter

www.myhammer-holding.de/​hauptversammlung

zugänglich:

 
a.

der Verschmelzungsvertrag vom 10. Mai 2022 (UVZ-Nr. B 1790 für 2022 des Notars Dr.
Leif Böttcher mit Amtssitz in Düsseldorf),

b.

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der MyHammer Holding AG für die Geschäftsjahre
2019 und 2020 sowie der Jahresabschluss der MyHammer Holding AG für das Geschäftsjahr
2021,

c.

die Jahresabschlüsse der Instapro II AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 und das Geschäftsjahr
2021,

d.

der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der MyHammer Holding AG und der
Instapro II AG und

e.

der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüfers,
der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Köln.

7. Zeitangaben

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Sommerzeit
(MESZ), soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

8. Information für unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie für die Aktionärsvertreterinnen
und -vertreter zum Datenschutz

Die MyHammer Holding AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen
nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B.
Publikations- und Offenlegungspflichten). Die MyHammer Holding AG ist rechtlich verpflichtet,
die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist
die Verarbeitung der unten genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich.
Ohne Angabe der personenbezogenen Daten können Aktionärinnen und Aktionäre bzw. ihre
Vertreter an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. Der Zweck der Datenverarbeitung
ist es also, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von
Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht
für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, Wohnort, ggf. E-Mail-Adresse (soweit
mitgeteilt bzw. bekannt), Depotbank, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien
(Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Zugangskartennummer, die Erteilung
etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe sowie während der Hauptversammlung
gestellte bzw. zu Protokoll gegebene Fragen und Anträge.

Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem insbesondere folgende personenbezogenen
Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt
bzw. bekannt) Zugangskartennummer, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten,
die Stimmabgabe sowie während der Hauptversammlung gestellte bzw. zu Protokoll gegebene
Fragen und Anträge.

Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern
selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung
oder aber der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung
eines Gegenantrags nach § 126 AktG übermittelt werden, übermittelt die Depotbank des
betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns.

Werden Gegenanträge nach § 126 AktG gestellt, werden diese einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer etwaig bekannt zu machenden Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich
gemacht.

In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten
Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enthält
nach Maßgabe von § 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer
der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie
die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung und
die Besitzart. Aktionäre und Aktionärsvertreter können während der Hauptversammlung
Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis nehmen. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen
bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis
zu gewähren.

Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich angeordnet.

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister
und Berater. Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte
oder Wirtschaftsprüfer), welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt
werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.

Schließlich übermitteln wir personenbezogene Daten an Gerichte, Schiedsgerichte oder
Rechtsberater, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich ist.

Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung
(Art. 18 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich
ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der
MyHammer Holding AG unter den nachstehenden Kontaktdaten geltend machen.

Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
zudem ein Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) bezüglich ihrer personenbezogenen
Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der MyHammer Holding AG unter
den nachstehenden Kontaktdaten geltend machen.

Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO.

Sie erreichen die MyHammer Holding AG als Verantwortliche unter:

MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/​29, 10587 Berlin
Telefax: +49 (0)30 23322 891
E-Mail: hv@myhammer-holding.de

Die MyHammer Holding AG hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Es handelt sich
um Rechtsanwalt Matthias Niebuhr, Fachanwalt für IT-Recht, Franklinstr. 28/​29, 10587
Berlin. Sie erreichen Herrn Niebuhr unter

datenschutz@myhammer.de

Weitere Informationen zum Datenschutz sind abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft
unter:

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​kontakt-service/​datenschutz/​datenschutzerklaerung.html

 

Berlin, im Mai 2022

MyHammer Holding AG

Der Vorstand

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