U.C.A. Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung 2022

U.C.A. Aktiengesellschaft

München

Wertpapier-Kenn-Nr.: A12UK5
ISIN: DE 000A12UK57
Eindeutige Kennung: UCA_​oHV2022

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 7. Juli 2022 um 11.00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und zum Schutz der Beteiligten
haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der U.C.A. Aktiengesellschaft auch in diesem
Jahr für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten entschieden. Der Gesetzgeber
hat die im März 2020 eingeräumte Möglichkeit, von einer Präsenzhauptversammlung abzusehen,
bis zum 31. August 2022 verlängert. Zum Schutz aller Beteiligten halten Vorstand und
Aufsichtsrat die mit der virtuellen Hauptversammlung verbundenen Beschränkungen der
Aktionärsrechte auch in diesem Jahr ausnahmsweise für hinnehmbar. Wir bitten um Verständnis.

 
I.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für die Gesellschaft
zum 31. Dezember 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2021 in Höhe von
EUR 3.248.777,34
wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die gewinnberechtigten Aktionäre durch Ausschüttung einer
Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am
12. Juli 2022

EUR

1.869.843,00

b) Vortrag auf neue Rechnung (= Gewinnvortrag) EUR 1.378.934,34

Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung
von der Gesellschaft gehaltenen 38.719 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt
sind.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert
eine Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechenden
angepassten Betrag zum Vortrag auf neue Rechnung vorsehen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das zum 31. Dezember 2022 endende
Geschäftsjahr die

acms GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maillingerstraße 32, 80636 München

zu bestellen.

 
II.

Berichte an die Hauptversammlung

Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung der erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien und über die Ausnutzung der Ermächtigung zur Einziehung der erworbenen eigenen
Aktien

Aufgrund früher erteilter Ermächtigungen hat die Gesellschaft insgesamt 38.719 Stück
eigene Aktien erworben. Aufgrund der allgemeinen Lage an den Finanzmärkten und der
restriktiven Tendenz insbesondere des Risikokapitalmarkts ergab sich keine Gelegenheit,
die erworbenen Aktien bei der Übernahme anderer Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen
sinnvoll einzusetzen. Die so erworbenen eigenen Aktien wurden nicht eingezogen.

III.

Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der Lagebericht und der Bericht
des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss, der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung
des Bilanzgewinns sowie der Bericht zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gemäß § 175 Abs.
2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft

www.uca.de

zugänglich. Auch die Tagesordnung ist im Internet unter

www.uca.de

veröffentlicht.

IV.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Vor dem Hintergrund der fortdauernden COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden
Risiken für die Abhaltung von Präsenzveranstaltungen sowie zur Erhöhung der Planungssicherheit
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung
auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
vom 27. März 2020 (nachfolgend auch „COVID-19-G“, insoweit Art. 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27. März 2020, zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) abzuhalten.

Dies bedeutet insbesondere:

Ort der Versammlung im aktienrechtlichen Sinn ist das Satellite Office München Alte
Hopfenpost, Hopfenstraße 8, 80335 München. Dort werden während der Hauptversammlung
zumindest der Versammlungsleiter, der Vorstand sowie ein Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft anwesend sein.

Eine persönliche physische Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) an der Hauptversammlung vor Ort
ist nicht möglich.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
im Internet über das nachfolgend erläuterte, passwortgeschützte Online-Portal, das
unter

http:/​/​www.uca.de/​de/​investor_​relations/​informationen.html

unter dem Punkt Hauptversammlung zugänglich sein wird. Diese Bild- und Tonübertragung
ermöglicht keine elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 2. Alt.
des Covid-19-Gesetzes bzw. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle HV-Tickets mit Zugangsdaten
zum passwortgeschützten Online-Portal zugeschickt, mit denen dieser Service genutzt
werden kann. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen,
die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung
werden ermöglicht, den Aktionären wird ein Fragerecht im Vorfeld der Versammlung im
Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung erheben.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 16. Juni 2022,
0.00 Uhr (sog. Nachweisstichtag) nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in
Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz
zu erbringen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 30. Juni 2022, 24.00 Uhr, unter
folgender Anschrift:

U.C.A. Aktiengesellschaft
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: UCA-HV-2022@gfei.de

zugegangen sein.

Stimmrechtsausübung

a. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch
einen Intermediär, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden kann. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich
im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder die
Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft
gilt die Textform. Wenn ein Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt
werden soll, besteht kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise
eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die einen Intermediär, ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen
oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, welches
sie mit dem HV-Ticket nach der Anmeldung zugeschickt bekommen, benutzen. Möglich ist
aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des Internetservice zur
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
sind per Post, per Telefax oder per E-Mail bis zum 06. Juli 2022, 24.00 Uhr, an die
folgende Adresse zu übermitteln:

U.C.A. Aktiengesellschaft
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: UCA-HV-2022@gfei.de

Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann
auch im Wege der elektronischen Kommunikation durch Nutzung des Online-Portals vorgenommen
werden. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über
die Nutzung des Online-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert
oder widerrufen werden.

b. Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind in Textform an die unten
genannte Adresse der Gesellschaft zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, muss der Aktionär diesen in jedem Fall
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das
Vollmachts-/​Weisungsformular verwenden, das den Aktionären zusammen mit dem HV-Ticket
zugesandt wird.

Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen,
deren Änderung und deren Widerruf müssen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
Formulars per Post, per Telefax oder per E-Mail bei der Gesellschaft bis spätestens
zum 06. Juli 2022, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

U.C.A. Aktiengesellschaft
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: UCA-HV-2022@gfei.de

Über das Online-Portal sind die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung jeweils bis zum Beginn der Abstimmungen in der
virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2022 möglich.

c. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz
ordnungsgemäß nachgewiesen haben, können ihre Stimmen elektronisch über das Online-Portal
durch elektronische Briefwahl abgeben; eine persönliche Stimmabgabe in der Hauptversammlung
ist nicht möglich.

Für Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben möchten, ist
dies ab dem 16. Juni 2022 unter Nutzung des unter

http:/​/​www.uca.de/​de/​investor_​relations/​informationen.html

zugänglichen Online-Portals jeweils bis zum Beginn der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte
möglich.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und diesen nach
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der elektronischen
Briefwahl bedienen.

Fragerecht

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben,
dass ein Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der virtuellen Hauptversammlung
selbst nicht besteht. Vielmehr sind Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet.

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Dienstag,
05. Juli 2022, 24.00 Uhr der Gesellschaft über das Online-Portal übermitteln. Mit
der Frage ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name,
die Adresse des Aktionärs und die Nummer seiner Anmeldebestätigung angegeben werden.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erbracht haben, und ihre Bevollmächtigten können in Abweichung von §
245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Entsprechende Erklärungen
sind der Gesellschaft ausschließlich über die E-Mail-Adresse

steuer@uca.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Nachweis
der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name, die Adresse des Aktionärs
und die Nummer seiner Anmeldebestätigung angegeben werden.

V.

Gesamtzahl der Aktien

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
Euro 7.910.000,00 und ist eingeteilt in 662.000 Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je Euro 11,94. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
38.719 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71 b AktG keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte in der Hauptversammlung beträgt somit 623.281.

VI.

Anträge von Aktionären

Da die Hauptversammlung ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre, das heißt als virtuelle
Hauptversammlung nur mit Ausübung des Stimmrechts über elektronische Briefwahl oder
Vollmachtserteilung mit Weisung durchgeführt wird, ist das Antragsrecht der Aktionäre
in der Hauptversammlung ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§
126, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können daher in der Hauptversammlung nicht gestellt
werden.

Die Aktionäre haben aber die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld
der Hauptversammlung zu übermitteln.

Gegenanträge zu Vorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers sind ausschließlich
an folgende Anschrift zu richten:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Investor Relations
Stefan-George-Ring 29
81929 München
E-Mail: steuer@uca.de

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt und Vorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers und des Aufsichtsrats
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer eventuellen Stellungnahme
der Verwaltung, die rechtzeitig bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

ww.uca.de

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.

VII.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die U.C.A. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Vertretern
die Ausübung ihrer Rechte gemäß Aktiengesetz und Satzung der U.C.A. Aktiengesellschaft
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die U.C.A. Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung.

b) Speicherung der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die U.C.A. Aktiengesellschaft ein berechtigtes Interesse zum Beispiel aufgrund
von Haftungsrisiken aus der anwendbaren Gesetzgebung an der Speicherung hat. Anschließend
werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

c) Weitergabe Ihrer Daten

Die Dienstleister der U.C.A. Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der U.C.A. Aktiengesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der U.C.A.
Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich
über das Teilnehmerverzeichnis.

Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens,
die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies
können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sein.

d) Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der U.C.A. Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@uca.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Stefan-George-Ring 29
81929 München.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der U.C.A. Aktiengesellschaft

www.uca.de

unter Investor Relations zu finden.

e) Datenschutzbeauftragter

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für datenschutzbezogene
Anliegen zur Verfügung:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Dr. Jürgen Steuer
Stefan-George-Ring 29
81929 München
info@uca.de

 

München, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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