Bayerische Gewerbebau AG – Ordentliche Hauptversammlung

Bayerische Gewerbebau AG

Grasbrunn

ISIN DE0006569007 /​ WKN 656900

Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETBGAG0722

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG

am Donnerstag, 7. Juli 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)

ein, die als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder
durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Konferenzraum des Bürogebäudes Lilienthalallee 25, 80939 München.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Diese Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten
Internetadresse zugänglich gemacht und erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2021 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173
AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres
2021 in Höhe von EUR 11.670.698,14 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,91 je dividendenberechtigter Stückaktie
(5.777.922 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt
EUR 5.257.909,02
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 2.500.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 3.912.789,12

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar
oder mittelbar gehaltenen 182.078 Stück eigenen Aktien (Stand: 26. April 2022), die
gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Für den Fall, dass sich bis zur
virtuellen Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändert,
wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,91 je dividendenberechtigter Stückaktie
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 12. Juli 2022, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie §
10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Mit Beendigung dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt, endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Eine Neuwahl
ist damit erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Thies Eggers, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, selbstständig in eigener Kanzlei,
wohnhaft in Pullach bei München,

b)

Dr. Theodor Waigel, Rechtsanwalt, Waigel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
mbB, wohnhaft in Seeg/​Allgäu,

c)

Sabine Doblinger, Kauffrau, Personalleiterin bei der DIBAG Industriebau Aktiengesellschaft,
wohnhaft in München,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juli 2022 für den Zeitraum bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2026 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal;
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung aufgrund
eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
vom 27. März 2020 in seiner derzeit geltenden Fassung (nachfolgend COVID-19-Gesetz)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die virtuelle Hauptversammlung wird am 7. Juli 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) stattfinden und für unsere im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) und ihre Bevollmächtigten
live in Bild und Ton in unserem unter der Internetadresse

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugänglichen HV-Portal übertragen. Für das HV-Portal melden Sie sich bitte mit der
Aktionärsnummer an, welche den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert mit den Hauptversammlungsunterlagen
übermittelt wird, und dem ebenfalls mit diesen Unterlagen übermittelten individuellen
Zugangspasswort. Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär können
Sie – in Person oder durch Bevollmächtigte – über das HV-Portal auch, sofern Sie sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung“) unter anderem ihr Stimmrecht per (elektronischer) Briefwahl ausüben,
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur
Ausübung ihres Stimmrechts erteilen sowie Fragen einreichen oder Widerspruch zur Niederschrift
erklären.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und
sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem
von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum

30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

auf elektronischem Weg über das unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugängliche HV-Portal oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

Bayerische Gewerbebau AG

c/​o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67
Abs. 2 Satz 1 AktG nur für und gegen die im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen.
Die Berechtigung zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts,
und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung. Umschreibungen im Aktienregister
finden allerdings gemäß § 19 der Satzung vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Technical Record Date“). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert (keine Veräußerungssperre); Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingehen, können allerdings versammlungsbezogene Rechte, insbesondere das Stimmrecht,
aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Die Einladungsunterlagen mit dem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und
die Zugangsdaten für das HV-Portal (Aktionärsnummer, Zugangspasswort) wird die Gesellschaft
den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert übersenden. Sollten Ihnen – namentlich,
weil Sie erst nach Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ins Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen werden – die Einberufungsunterlagen nicht unaufgefordert
übersendet werden, senden wir Ihnen diese Unterlagen gerne auf Verlangen zu.

Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe vorstehend, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“), können ihre Stimme per (elektronischer) Briefwahl abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht Ihnen das unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Die Briefwahl wird bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
7. Juli 2022
möglich sein. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis
unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der Briefwahl über das
HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung
stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären (siehe oben,
„Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter werden in der Hauptversammlung vor Ort sein und das Stimmrecht
im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden ausüben. Ohne Weisung dürfen die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Ferner
nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch
während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder
zur Stellung von Anträgen entgegen.

Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Das Formular, dass für die
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu verwenden ist, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung
zugesandt. Es kann darüber hinaus unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse angefordert
werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen
sowie die Änderung oder der Widerruf einer Vollmachts- und Weisungserteilung ist in
Textform per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) bis zum 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:

Bayerische Gewerbebau AG

c/​o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft über das unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugängliche HV-Portal möglich. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auf diesem Weg auch noch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis unmittelbar
vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor erteilte Vollmachten und Weisungen ändern
oder widerrufen.

Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden
stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.

Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter finden sich auf den hierzu vorgesehenen Formularen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung“) können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht,
auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
sowie der Widerruf der Vollmacht bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung
des Nachweises per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend
genannte Adresse geführt werden:

Bayerische Gewerbebau AG

c/​o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis
einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf einem der vorgenannten Übermittlungswegen, so muss diese aus organisatorischen
Gründen der Gesellschaft bis 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) übermittelt werden.

Die Erteilung der Vollmacht sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft kann alternativ – auch noch am Tag der Hauptversammlung – elektronisch unter Nutzung des unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugänglichen HV-Portals erfolgen.

Ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann, erhalten die
spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung übersandt. Es
kann zudem unter der oben genannten Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie für den
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien,
die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben. Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts,
und die Verfolgung der Hauptversammlung über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten für das
HV-Portal (Aktionärsnummer, Zugangspasswort) erhält.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können – in Person oder durch einen
Bevollmächtigten – von Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugängliche HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu Protokoll des Notars erklären.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG i.V.m. § 1 COVID-19-Gesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von mindestens EUR 500.000,00 (dies entspricht
166.667 Stückaktien) erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach
§ 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 12. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse
zu übersenden:

Bayerische Gewerbebau AG

Vorstand

Keferloh 11

85630 Grasbrunn

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten übersenden. Unter den gesetzlichen
Voraussetzungen werden Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht:

Bayerische Gewerbebau AG

c/​o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen
einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens
am 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ)) sinngemäß. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Alle nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten gelten aber gemäß §
1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn
der – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – den Antrag stellende oder den
Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen
zur Hauptversammlung angemeldet ist (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“).

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz
2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“), und ihre Bevollmächtigten, haben das Recht, im
Wege der elektronischen Kommunikation Fragen einzureichen. Fragen von Aktionären und
ihren Bevollmächtigten sind bis spätestens 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich über das unter der Internetadresse

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugängliche HV-Portal einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Fristgemäß eingereichte Fragen sind grundsätzlich zu beantworten. Von der Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen. Das Fragerecht steht allerdings nicht dem Auskunftsrecht für Aktionäre im
Sinne des § 131 Abs. 1 AktG gleich. Der Vorstand entscheidet im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie
er Fragen beantwortet. Er kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen. Fragen
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich in der Versammlung, die über unser unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugängliches HV-Portal live in Bild und Ton verfolgt werden kann. Der Vorstand behält
sich allerdings vor, abweichend hiervon Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu beantworten.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.880.000,00
und ist eingeteilt in 5.960.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 182.078 Stück eigene Aktien,
so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 5.777.922 Stück beträgt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7
der Verordnung (EU) 2016/​679 vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“; nachfolgend
„DS-GVO“) personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern auf Grundlage
der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten
durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dr. Wolfgang Kasper.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:

Bayerische Gewerbebau AG

Vorstand

Keferloh 11

85630 Grasbrunn

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten
Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail:

datenschutz@bayerische-gewerbebau.de

Wir verarbeiten solche personenbezogenen Daten der Aktionäre, die nach § 67 AktG in
das Aktienregister einzutragen sind (Name, Geburtsdatum, Postanschrift und elektronische
Adresse, Stückzahl oder Aktiennummer). Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet,
der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Regelmäßig leiten die bei der Verwahrung
oder dem Erwerb Ihrer Bayerische Gewerbebau AG Aktien mitwirkenden Kreditinstitute
die für die Führung des Aktienregisters relevanten Angaben an uns weiter. Dies erfolgt
über Clearstream Banking Frankfurt, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung
von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung der Aktien für Unternehmen wahrnimmt.

Die Gesellschaft verarbeitet ferner personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger
Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung ihrer Hauptversammlung
(insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Zugangsdaten für das
HV-Portal, etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen, Anträge oder
Verlangen, Stimmabgaben sowie die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten oder der
Name des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, etwaige Widersprüche
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung). Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen
Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Die Gesellschaft erhält personenbezogene Daten im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung grundsätzlich unmittelbar über den Aktionär oder Aktionärsvertreter
oder über die depotführenden Banken.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die DS-GVO, das
AktG sowie weitere relevante Rechtsvorschriften wie zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Im Wesentlichen beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf
den §§ 67 ff. AktG, 123 Abs. 2 AktG i.V.m. § 19 der Satzung sowie § 129 Abs. 1 Satz
2, Abs. 2 und 3 AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Daneben verarbeiten
wir personenbezogene Daten gegebenenfalls zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen,
wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie Aufbewahrungspflichten in Verbindung
mit Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Soweit Sie uns beauftragen, Dienste
zu erbringen, nutzen wir die Daten zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art.
6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) DS-GVO). In Einzelfällen verarbeitet die Gesellschaft
Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1
lit. f) DS-GVO, insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters
sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung. Von durch
einen Aktionär mitgeteilten Daten über eine von ihm zur Wahrnehmung von Aktionärsrechten
bevollmächtigte Person machen wir nur zur Abwicklung der Hauptversammlung Gebrauch.
Abgeleitet aus den Daten, die während der Hauptversammlung entstehen, führen wir Teilnehmerverzeichnisse
und dokumentieren Abstimmungsergebnisse.

Wir bedienen uns externer Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28
DS-GVO beauftragt sind, zur Verwaltung und technischen Führung des Aktienregisters
(insbesondere Aktienregisterservice-Gesellschaft) sowie zur Abwicklung der Hauptversammlung
(z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Alle
Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die
Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet,
diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus können Ihre Daten an auskunftsberechtigte
Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten übermittelt werden. Im Übrigen
sind personenbezogene Daten der durch die von uns benannten Stimmrechtsvertreter vertretenen
Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch das
Teilnehmerverzeichnis einsehbar.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung
von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend im Einklang mit den gesetzlichen
Regelungen gelöscht, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen
Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr
im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Für die im
Aktienregister gespeicherten Daten beträgt die Regelspeicherdauer zehn Jahre ab Veräußerung
der Aktien.

Ihnen stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu. Sie haben gemäß Art. 15 DS-GVO
das Recht auf Auskunft, nach Maßgabe des Art. 16 DS-GVO das Recht auf unverzügliche
Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten, nach Maßgabe
des Art. 17 DS-GVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, sofern
kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO
das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen,
nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO das Recht, die personenbezogenen Daten in einem den
gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem
anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit)
sowie nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO das Recht, gegen die Verarbeitung Sie betreffender
personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht,
insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort
des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem
der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.

Informationen zum Datenschutz sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zu finden. Zusätzliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung
unseres unter

https:/​/​www.bayerische-gewerbebau.de/​hauptversammlung

zugänglichen HV-Portals sind über das HV-Portal selbst abrufbar.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Die Bild-
und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals
kann Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und
ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen.
Dies gilt nicht, soweit Vorsatz vorliegt. Um das Risiko von Einschränkungen bei der
Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte, insbesondere
das Stimmrecht, bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

 

Grasbrunn, im Mai 2022

Bayerische Gewerbebau AG

Der Vorstand

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