CropEnergies AGMannheimWKN A0LAUP
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I. |
TAGESORDNUNG
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II. |
VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG |
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten
zugänglich und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das
Im vorstehenden Vorschlag zur Gewinnverwendung ist die Gesamtzahl der Aktien von 87.250.000 Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2021/22 dividendenberechtigten Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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TOP 5 |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der am 12. Juli 2022 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG aus sechs Der Aufsichtsrat gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der Grundlage der Anforderungen Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie in deren im Abschnitt
einsehbar sind. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorgeschlagenen In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden konstituierenden Sitzung |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher |
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TOP 7 |
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § Der Gegenstand des Unternehmens soll angepasst und § 2 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies § 2 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG wird geändert und wie folgt insgesamt neu
Die Zusammensetzung des Vorstands soll angepasst und § 6 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 6 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG wird geändert und wie folgt insgesamt neu
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll angepasst und § 12 der Satzung der CropEnergies Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 12 der Satzung der CropEnergies AG wird geändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
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TOP 8 |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 sowie der Vermerk über dessen
einsehbar. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr ANLAGEN ZU DEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN 5 UND 8
Helmut Friedl Dipl.-Ing. agr. (Univ.) Persönliche Daten
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Weitere Tätigkeiten Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Südzucker AG, Mannheim Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich Dr. Hans-Jörg Gebhard Diplom Agrar-Ingenieur Persönliche Daten
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Weitere Tätigkeiten
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Südzucker AG, Mannheim Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (1. stellvertretender Vorsitzender) Dr. Thomas Kirchberg Diplom Agraringenieur Persönliche Daten
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Ressorts:
Weitere derzeitige Tätigkeiten Mitglied im Vorstand BDI sowie im Präsidium des BDI-Ostausschusses Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Ekosem-Agrar AG, Walldorf Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich* * Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens Thomas Kölbl Diplom-Kaufmann Persönliche Daten
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Weitere derzeitige Tätigkeiten Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Ressorts:
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten K+S Aktiengesellschaft, Kassel Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)* * Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens Dr. Stefan Streng Diplom Agraringenieur Univ. Persönliche Daten
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Weitere Tätigkeiten Vorsitzender des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Südzucker AG, Mannheim Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (Vorsitzender) Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler Dr. Diplom-Ingenieurin Elektrotechnik (Univ.) Persönliche Daten
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Weitere Tätigkeiten
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Keine
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 gibt detailliert und individualisiert Der Bericht entspricht den Anforderungen von § 162 AktG und enthält zudem eine Darstellung Vergütung der Mitglieder des Vorstands Geltende Vergütungssysteme Derzeit bestehen bei der CropEnergies AG zwei Vergütungssysteme, die für die Mitglieder Für das Vorstandsmitglied Jürgen Böttcher, der vor dem 1. März 2021 in den Vorstand eingetreten ist und nicht für das neue Für die Vorstandsmitglieder Dr. Stephan Meeder und Dr. Fritz Georg von Graevenitz ist das Vergütungssystem relevant, das der ordentlichen Hauptversammlung der CropEnergies Bisheriges Vorstandsvergütungssystem der CropEnergies AG Für die laufende Bestellungsperiode von Vorstandsmitgliedern, die vor dem 1. März Der Wechsel in das neue Vergütungssystem ist obligatorisch, wenn die Dienstverträge Das bisherige Vergütungssystem des Vorstands der CropEnergies AG beinhaltet ein festes Aktienbasierte Vergütungsbestandteile und vergleichbare langfristige Vergütungskomponenten Vergütungselemente im Detail Festgehalt Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung, Variable Vergütung Die variable Vergütung des Vorstandsmitglieds Jürgen Böttcher besteht aus einem von Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:
Betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung von Jürgen Böttcher besteht in einer leistungsorientierten Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats Für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit von Jürgen Böttcher Neues Vorstandsvergütungssystem der CropEnergies AG Zielsetzung des Vorstandsvergütungssystems und Strategiebezug Das neue Vergütungssystem für den Vorstand der CropEnergies AG zielt darauf ab, die Die Ziele und betriebswirtschaftlichen Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige Festlegung der konkreten Maximalvergütung Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem für jedes jeweils bevorstehende Die Leitlinie für die Festlegung der Maximalvergütung ist, dass die Vorstandsmitglieder Hinsichtlich der Höhe der Ziel- und der Maximalvergütung ist der Aufsichtsrat gehalten, Die Festlegung und Anpassung der Maximalvergütungen erfolgen auf Grundlage des oben Nach den durchgeführten Vergleichen hat der Aufsichtsrat die Maximalvergütung bis Jeweils rund 23 % der vorgenannten Maximalvergütungen können nur im Falle von Steigerungen Vergütungselemente im Detail Die Vorstandsvergütung sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige und variable erfolgsabhängige Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Festgehalt, die sonstigen Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen Um die nachhaltige und langfristig angelegte Geschäftsstrategie und Entwicklung der Die variablen Vergütungselemente sollen gleichzeitig Chance wie notwendige Korrektur Festgehalt Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung, Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:
Im Rahmen der Maximalvergütung können dem Vorstandsmitglied übliche Zuschüsse zu Sozialversicherungsprämien Einjährige variable Vergütung Die erfolgsabhängige einjährige variable Vergütung (EVV) ergibt sich aus der Erreichung Die Zielwerte für das EBITDA und die strategischen Ziele werden vom Aufsichtsrat vor EBITDA als betriebswirtschaftlicher Zielwert Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Der Zielwert für das EBITDA reflektiert eine 100 %ige Zielerreichung. Die Bandbreite Wird der Mindestwert für den EBITDA nicht erreicht, entfällt die EVV auch bei Erreichung Maßgeblich für die Bestimmung des tatsächlich erreichten EBITDA ist jeweils der vom Strategische Ziele Die strategischen Ziele umfassen – neben dem Beitrag zum strategischen Wachstum (z. Maximale EVV Der maximal in die Berechnung einzustellende Faktor für das EBITDA beträgt 130 %. Mehrjährige variable Vergütung Zusätzlich zum Festgehalt und zur EVV erhalten die Vorstandsmitglieder eine mehrjährige Leistungsbezogenes Aktienprogramm Die MVV besteht aus einer Beteiligung an einem vom Aufsichtsrat aufgelegten leistungsbezogenen Anfänglich zuzuteilendes Aktienpaket (Initial Grant) Die Anzahl der zu Beginn der jeweiligen Vesting Period dem Vorstandsmitglied zuzuteilenden Die Aktien aus dem Initial Grant werden von der CropEnergies AG über die Börse erworben Tatsächlich zuzuteilendes Aktienpaket (Final Grant), ROCE Die Anzahl der dem Vorstandsmitglied nach Ablauf der Vesting Period zustehenden Aktien Der Final Grant setzt sich zusammen aus denjenigen Aktien, die entsprechend der ROCE-Zielerreichung Für die Berechnung des Final Grant wird der Initial Grant mit der tatsächlichen prozentualen Je nach Zielerreichung wird die Anzahl der Aktien nach dem Ende der Vesting Period Der für den Brutto-Wert des Final Grant maßgebliche Aktienkurs ist der ex- Dividende-Kurs Der tatsächlich erreichte ROCE kann bei bestimmten, vom Aufsichtsrat gebilligten Sondermaßnahmen Eintritt des Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres Beim Eintritt eines Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres werden die einjährige Altersversorgung Als Regelaltersversorgung ist ein beitragsorientiertes Altersversorgungssystem vorgesehen. Bei Vorstandsmitgliedern, die am 1. März 2021 bereits bestellt waren, können die bisherigen Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats Das neue Vorstandsvergütungssystem der CropEnergies AG sieht keine besonderen Leistungen Die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung werden dem Bei Ausscheiden des Vorstandsmitglieds vor Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums Im Fall vorzeitigen Ausscheidens erhält das Vorstandsmitglied eine Zahlung in Höhe Die vorstehend beschriebenen Leistungen werden nicht erbracht, wenn der Dienstvertrag Abweichungen vom Vorstandsvergütungssystem Der Aufsichtsrat hat keine Abweichungen nach § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG von dem von Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021/22 Für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagte Vergütung Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagten Vergütungselemente Die für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagte Vergütung stellt die Festvergütung und Die im Geschäftsjahr 2021/22 zugeflossenen zeitanteiligen Festvergütungen sind im Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22 In nachstehender Tabelle sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr Die Angaben zum Zufluss und zu den vertraglichen Zuwendungen werden jeweils unterteilt Für Jürgen Böttcher (CTO) bemisst sich die mehrjährige variable Vergütung am operativen Ergebnis der Daneben wurden (jeweils nach IFRS ermittelt) aufgrund einer Direktzusage der Gesellschaft Angabe zu gewährten und zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteilen Wie oben dargestellt, sieht ausschließlich das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte Auf Basis einer MVV-Zielvergütung für Dr. Stephan Meeder von 140.000 € für das Geschäftsjahr 2021/22, die über einen Zeitraum von 36 Monaten Angaben zur Entwicklung der Vorstandsvergütung in Relation zur Vergütung der übrigen Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat soll eine Vergütung erhalten, die in einem angemessenen Verhältnis Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung und Beratung der Geschäftsführung Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in § 12 der Satzung der Das unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde der ordentlichen Hauptversammlung Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und Der Vorsitzende erhält das Doppelte und dessen Stellvertreter das Anderthalbfache Die Aufsichtsratsvergütung wird im Folgejahr ausgezahlt. Konzernvergütung des Aufsichtsrats (einschließlich Konzernmandaten) Angaben zur Entwicklung der Aufsichtsratsvergütung in Relation zur Vergütung der übrigen Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr Mannheim, den 16. Mai 2022
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die CropEnergies AG, Mannheim Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der CropEnergies AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Frankfurt am Main, den 16. Mai 2022
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III. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG |
1. |
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
87.250.000,00 € und ist in 87.250.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 87.250.000. Zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
2. |
DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ |
Das COVID-19-Gesetz eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31. August
2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle
Hauptversammlung). Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juli 2022 wird daher als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) können demzufolge nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben vielmehr die nachstehend aufgezeigten Möglichkeiten zur Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung über den als „Aktionärsportal“ bezeichneten virtuellen Hauptversammlungsraum.
Das Aktionärsportal erreichen Sie unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
mit den Zugangsdaten, die Sie mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
erhalten haben.
Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten um besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie den weiteren Aktionärsrechten. Die in dieser Einladung genannten Zeitangaben
sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben.
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC =
MESZ minus zwei Stunden. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen in den Abläufen
der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:
a) Bild- und Tonübertragung im Internet
Die einleitenden Worte des Versammlungsleiters sowie der Bericht des Vorstands werden
am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) ohne Zugangsbeschränkung für die interessierte Öffentlichkeit live im Internet auf
unserer Internetseite unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
übertragen. Dieser Teil steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur
Verfügung.
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
per Bild- und Tonübertragung live im Internet verfolgen. Bitte benutzen Sie dazu im
Aktionärsportal (dazu oben Ziffer 2) die Funktion „Livestream“.
Die Live-Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.
b) Ausübung des Stimmrechts
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht
nur durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts, zum Verfahren für die Stimmabgabe
und zur Änderung einer Stimmrechtsausübung finden Sie unter Ziffer 3. weitere Erläuterungen.
c) Fragerecht
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben ein Fragerecht.
Dieses kann nur im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden. Die teilnahmeberechtigten
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, bis zum 10. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen einzureichen. Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal (dazu oben Ziffer
2) die Funktion „Fragenaufnahme“. Weitere Erläuterungen zur Fragemöglichkeit finden Sie unter Ziffer 3.
d) Widerspruch gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht
gemäß Buchstabe b) ausgeübt haben, können während der Hauptversammlung, also längstens
bis zum Schluss der Hauptversammlung, Widerspruch gegen eine oder mehrere Beschlussfassungen
der Hauptversammlung erheben. Dies ist ausschließlich über das Aktionärsportal (dazu
oben Ziffer 2) möglich. Bitte benutzen Sie dazu die Funktion „Widerspruch“.
e) Hinweis
Die Gesellschaft kann keine Gewähr übernehmen, dass die Übertragung im Internet technisch
ungestört verläuft und bei jedem teilnahmeberechtigten Aktionär ankommt. Wir empfehlen
Ihnen daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Das Aktionärsportal ist für teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
ab dem 21. Juni 2022 geöffnet und steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung und während deren vollständiger
Dauer zur Verfügung. Dort können sie auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung per elektronischer Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben sowie Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.
Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung den Beginn der Abstimmung ankündigen.
Darüber hinaus können die teilnahmeberechtigten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
dort vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung erklären.
3. |
TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS |
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen:
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach § 15 Abs. 2 der Satzung der CropEnergies AG haben die Aktionäre darüber hinaus
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen. Zum Nachweis
der Berechtigung reicht gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der CropEnergies AG die Vorlage
eines Nachweises des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß
§ 67c Abs. 3 Aktiengesetz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 21. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag – auch Record Date genannt). Ebenso wie die Anmeldung muss auch
der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben
der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden;
diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme-
und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der vorstehend bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der CropEnergies AG werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären die Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
nebst Zugangsdaten für das „Aktionärsportal“ übersandt. Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung
werden darüber hinaus auch Formulare für die Bevollmächtigung Dritter und der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter übermittelt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, gegebenenfalls
über ihre depotführenden Institute (Letztintermediäre), frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen.
b) Stimmrechtsausübung
Stimmberechtigt sind die teilnahmeberechtigten Aktionäre.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer
Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht ausüben.
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit
Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU)
2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden,
werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3
AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung
des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht durch elektronische Briefwahl
ausüben. Hierzu sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung
und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich (siehe Buchstabe a)).
Für die Übermittlung elektronischer Briefwahlstimmen bzw. für deren Widerruf oder
Änderung steht den teilnahmeberechtigten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten ab dem 21. Juni 2022 das Aktionärsportal zur Verfügung (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3. a)). Bitte benutzen
Sie dort die Funktion „per Briefwahl abstimmen“.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich eines Widerrufs oder einer
Änderung einer Stimmabgabe über das Aktionärsportal ist bis zum Beginn der Abstimmung
möglich.
d) Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über Bevollmächtigte,
z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl,
ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz
erteilt wird oder können alternativ über das Aktionärsportal vorgenommen werden. Auch
die Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch elektronische Briefwahl oder
durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht, insbesondere an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben.
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären
nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
übersandt wird.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die
Adresse
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 11. Juli 2022 übermittelt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft.
Alternativ kann Vollmacht auch elektronisch bis zum Ende der Versammlung über das Aktionärsportal (siehe Ziffer 2. und Ziffer
3. a)) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Hierdurch wird zugleich der Nachweis
über die Bevollmächtigung erbracht. Bitte benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal
die Funktion „Vollmacht an Dritte“.
Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen
oder Institutionen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem
zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
e) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre und deren Bevollmächtigten können auch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das
den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen
Hauptversammlung übersandt wird. Alternativ kann die Bevollmächtigung und ihr Widerruf
über das Aktionärsportal über die Internetseite der Gesellschaft erfolgen.
Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein ordnungsgemäßer Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben Ziffer
3. a)).
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht nur
aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre
zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung wünschen,
ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge
zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Sie stehen nur für die Abstimmung
über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 Aktiengesetz bekannt
gemacht worden sind.
Die Vollmacht samt Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann bis zum
Beginn der Abstimmung elektronisch über das Aktionärsportal (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3. a)) erteilt oder widerrufen
werden. Hierdurch wird zugleich der Nachweis über die Bevollmächtigung erbracht. Bitte
benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal die Funktion „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“.
Alternativ kann eine Vollmacht samt Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
in Textform erteilt und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 11. Juli 2022 an die nachfolgend genannte Anschrift
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
übermittelt werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft. Bitte
beachten Sie, dass im Fall einer zusätzlichen Bevollmächtigung über das Aktionärsportal
eine der Gesellschaft in Textform übermittelte Vollmachts- und Weisungserteilung gegenstandslos
wird.
4. |
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH § 122 ABS. 2, §§ 126 ABS. 1, 127, 131 ABS. |
a) |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz |
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (das entspricht 4.362.500,00
€ oder 4.362.500 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich
an den Vorstand der CropEnergies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten
Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse
CropEnergies AG
Vorstand
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland
Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 Aktiengesetz ist
für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 Aktiengesetz i.V.m. § |
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern sowie zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats unterbreiten.
Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
CropEnergies AG
Investor Relations
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland
oder per E-Mail an: ir@cropenergies.de
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs.
2 Aktiengesetz (i.V.m. § 127 Satz 1 Aktiengesetz) vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag
oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht dabei auch nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Ein Wahlvorschlag
muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie die Angaben nach
§ 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz enthält (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. §§ 124 Abs. 3
Satz 4, 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz).
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, die von der Gesellschaft gemäß § 126 Aktiengesetz
bzw. § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.
c) |
Fragerecht des Aktionärs |
Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand gemäß
§ 131 Abs. 1 und Abs. 4 Aktiengesetz mündlich Auskunft zu verlangen. Den teilnahmeberechtigten
Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird allerdings gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 COVID-19-Gesetz ein elektronisches Fragerecht eingeräumt. Eine Fragenbeantwortung
erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens
einen Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum 10. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz
entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Die Beantwortung häufig gestellter Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu veröffentlichen, bleibt vorbehalten. Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich
der Vorstand darüber hinaus vor, Fragesteller namentlich zu benennen, sofern der Fragesteller
sein Einverständnis zur namentlichen Nennung bei Einreichung der Fragen erklärt hat
oder sonst eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung hierfür vorliegt.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen nur elektronisch
über das Aktionärsportal, zugänglich unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
übermitteln.
Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal die Funktion „Fragenaufnahme“. Die Übermittlung von Fragen ist vom 21. Juni 2022 bis zum 10. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal möglich. Anderweitig oder nach Ablauf der vorstehenden
Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Eine Nachfragemöglichkeit während
der Hauptversammlung besteht nicht.
d) |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung |
Zum Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären, wird auf die Hinweise unter Ziffer
2. d) verwiesen.
e) |
Stimmbestätigung gemäß § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 Satz 2 AktG bzw. Nachweis |
Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des
Stimmrechts dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den
Anforderungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung
einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz
4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung
gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2
der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem
Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 des
Aktiengesetzes unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
f) |
Weitergehende Erläuterungen |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz und § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes finden Sie auf der
Website der Gesellschaft unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
IV. |
WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG |
1. HINWEIS AUF DIE WEBSITE DER GESELLSCHAFT
Diese Einladung zur virtuellen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen
und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung
sowie die Informationen nach § 124a Aktiengesetz sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen und Informationen sind auch während der virtuellen
Hauptversammlung über die vorgenannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Dort
stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse zur
Verfügung.
2. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE UND BEVOLLMÄCHTIGTE
Die CropEnergies AG, Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim, verarbeitet als verantwortliche
Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung,
„DSGVO“) die nachfolgend genannten personenbezogenen Daten (Name und Vorname, Anschrift,
ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Zugangsdetails
für den Zugang zum Aktionärsportal; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär
benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere
zu dem Zweck den Aktionären und Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die gesamte Hauptversammlung (einschließlich Beantwortung übermittelter Fragen) wird
in Bild und Ton in Echtzeit über das Aktionärsportal der Gesellschaft im Internet
übertragen (Funktion „Livestream“). Dieses Aktionärsportal ist ausschließlich für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Bevollmächtigte zugänglich, die über die entsprechende
Anmeldebestätigung verfügen. Auch für in die Organisation der Hauptversammlung eingebundene
Mitarbeiter, ggf. für Organmitglieder, die an der Hauptversammlung nicht physisch
teilnehmen werden, für Gäste und Vertreter der Rundfunk-, Druck- oder Online-Presse
(„Journalisten“), die wir zugelassen haben, sowie für etwaige zur Durchführung der
Hauptversammlung eingesetzte Dienstleister der CropEnergies AG wird die Bild- und
Tonübertragung über einen separaten, gesicherten Kanal verfügbar sein. Bitte beachten
Sie, dass die Möglichkeit besteht, dass Ihre bei Anfragen mitgeteilten personenbezogenen
Daten – insbesondere Ihre Namen – nach Maßgabe dieser Datenschutzhinweise versammlungsöffentlich
wiedergegeben und hierbei auch von den anwesenden Personen, insbesondere auch Journalisten
und Gästen wahrgenommen werden können. Bitte teilen Sie uns solche Informationen,
soweit nicht zwingend für Ihre Anfrage erforderlich, daher nicht mit. Wir werden Ihre
personenbezogenen Daten nur versammlungsöffentlich äußern, wenn dies für die Bearbeitung
Ihrer Anfrage von Ihnen gewünscht, erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse
liegt. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Hauptversammlung können Sie dem obigen
Abschnitt IV. entnehmen. Das Aktionärsportal ist auf der Website der Gesellschaft
unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich.
Bitte beachten Sie ergänzend zu diesen Datenschutzhinweisen die Datenschutzhinweise,
die unter dieser Internetadresse vom Betreiber der Internetseite hinterlegt sind.
Im Einzelnen:
Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung,
Durchführung und die Teilnahme der Aktionäre und Bevollmächtigten an der Hauptversammlung
sowie für die Ausübung von deren Rechte im Rahmen der Hauptversammlung und zur Erfüllung
aktienrechtlicher Vorgaben (z. B. für die Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses)
zwingend erforderlich oder die Beantwortung Ihrer Fragen in der Hauptversammlung.
Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind das Aktiengesetz und die relevanten Vorschriften
des COVID-19-Gesetzes, jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.
Ferner verarbeiten wir diese personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten; Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Ferner verarbeiten wir personenbezogene Daten
zur Wahrung berechtigter Interessen, wie die rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.
Werden uns personenbezogene Daten in Zusammenhang mit einer Anfrage übermittelt, ist
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, soweit deren Verarbeitung nicht schon zur Wahrung
berechtigter Interessen nach dem vorstehenden Satz erforderlich ist, Ihre Einwilligung
gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO zum Zweck der Beantwortung. Sie können Ihre
Einwilligung jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft
uns gegenüber widerrufen.
Aktionäre können nach der virtuellen Hauptversammlung die zu allen Teilnehmern der
Hauptversammlung erfassten Daten nach § 129 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz einsehen.
Sofern wir die oben genannten personenbezogenen Daten nicht direkt vom betroffenen
Aktionär erhalten, werden uns diese von Finanz- oder Kreditinstituten zur Verfügung
gestellt.
Die Dienstleister der CropEnergies AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der CropEnergies AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der CropEnergies AG. Jede/r
unserer Mitarbeiter/Innen und alle Mitarbeiter/Innen von Dienstleistern, die Zugriff
auf die oben genannten personenbezogenen Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Journalisten und Gäste können ihre personenbezogenen Daten ebenfalls wahrnehmen, soweit
diese – insbesondere bei der Beantwortung von Fragen – versammlungsöffentlich mitgeteilt
werden. Auf die Verarbeitung von auf der Hauptversammlung nach Maßgabe dieser Datenschutzhinweise
öffentlich bekanntgegebenen personenbezogenen Daten durch die anwesenden Journalisten
oder Gäste haben wir keinen Einfluss und sind insoweit nicht verantwortliche Stelle
im Sinne der DSGVO.
Die CropEnergies AG kann unter Umständen verpflichtet sein, personenbezogene Daten
an weitere Empfänger zu übermitteln, die die personenbezogenen Daten in eigener Verantwortung
verarbeiten (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), insbesondere an öffentliche Stellen wie etwa die
zuständige Aufsichtsbehörde.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht, soweit nicht ein berechtigtes Interesse der CropEnergies
AG eine längere Speicherung rechtfertigt (etwa im Falle drohender oder tatsächlicher
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Hauptversammlung).
Aktionäre bzw. Bevollmächtigte haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener
Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den Artikeln 15
bis 22 der DSGVO.
Diese Rechte können gegenüber der CropEnergies AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@cropenergies.de
oder über die folgenden Kontaktdaten unseres betrieblichen Datenschutzbeauftragten
geltend gemacht werden:
CropEnergies AG
Datenschutzbeauftragter
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland
Zudem steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO zu.
Ausführlichere Datenschutzhinweise sind auf der Website der Gesellschaft unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
verfügbar.
3. ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Website
der Gesellschaft unter
www.cropenergies.com
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)
veröffentlicht.
Mannheim, im Mai 2022
CropEnergies AG
Der Vorstand