Regionalwert AG Rheinland – 6. ordentliche Hauptversammlung

Regionalwert AG Rheinland

Köln

Amtsgericht Köln, HRB 88066

An die Aktionäre und Aktionärinnen

der Regionalwert AG Rheinland

Einladung zur 6. ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG Rheinland,

wir laden Sie hiermit herzlich zur 6. ordentlichen Hauptversammlung

der Regionalwert AG Rheinland, Köln, am 12. Juni 2022 um 15 Uhr (MESZ), ein.

Die Versammlung wird in den Räumlichkeiten von DEINspeisesalon, Oskar-Jäger-Str. 173,
50825 Köln, stattfinden.

Eine persönliche Teilnahme und Stimmabgabe in der Hauptversammlung ist möglich.

Außerdem stehen Ihnen zur Ausübung Ihres Stimmrechts folgende Wege zur Verfügung:

 
1.

Per E-Mail oder Brief können Sie Vollmachten erteilen. Ein Formular hierzu finden
Sie in der Anlage. Fristende für den Eingang per Post oder E-Mail ist der 10. Juni
2022, 24 Uhr.

2.

Ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, können Sie Ihre Stimmen vor der Hauptversammlung
schriftlich oder per E-Mail abgeben (Briefwahl). Ein Formular hierzu finden Sie in
der Anlage.

Anträge zur Hauptversammlung reichen Sie bitte bis zum 3. Juni 2022, 24 Uhr, per E-Mail
oder per Post ein.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen der beigefügten Tagesordnung und der
Anlage „Hinweise zur Hauptversammlung“.

Mit besten Grüßen,

Dorle Gothe

Vorstand

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch den Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 am 20. Mai 2022 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Der aufgestellte Jahresabschluss der Regionalwert AG Rheinland zum 31.
Dezember 2021 weist einen Jahresfehlbetrag von 117.522,02 Euro aus. Eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung ist bei einem negativen Ergebnis nicht erforderlich. Der
Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

TOP 3:

Bericht des Aufsichtsrats

TOP 4:

Darstellung der Entwicklungsziele des nächsten Jahres durch den Vorstand

TOP 5:

Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat

TOP 6:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Dem Mitglied des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.“

TOP 7:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.“

TOP 8:

Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zur Anmeldung zur Hauptversammlung

Derzeit sieht die Satzung keine Anmeldepflicht der Aktionäre und Aktionärinnen zur
Teilnahme an der Hauptversammlung vor. Dies soll bei der wachsenden Anzahl von Aktionär:innen
zur besseren Vorbereitung der Hauptversammlung geändert und eine Anmeldepflicht eingeführt
werden.

Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Satzungsänderung
zu beschließen:

§ 19 der Satzung wird folgender Absatz 6 angefügt:

„6. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in
Textform oder mittels eines kennwortgeschützten Internetdialogsystems, sofern dies
von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
(letzter Anmeldetag) zugehen.“

TOP 9:

Wahl von fünf neuen Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit
§ 12 Ziff. 1 der Satzung aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden.

Die Amtszeit von fünf Mitgliedern des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Es sind fünf neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat für eine Amtsperiode gem. § 12 Ziff.
2 der Satzung als neue Mitglieder folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Stefan Gothe, Geschäftsführer, Bonn

b)

Jakob Gielen, Geschäftsführer, Köln

c)

Benjamin Fröhling, Geschäftsführer, Strategieberatung, Bonn

d)

Hans v. Hagenow, Geschäftsführer, Zülpich

e)

Sven Johannsen, Unternehmer, Köln

TOP 10:

Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Zum Abschlussprüfer der Regionalwert AG für das Jahr 2022 wird die RNW Rhein-Neckar
Wirtschaftsprüfung GmbH aus Heidelberg bestellt.“

Hinweise zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.regionalwert-rheinland.de/​event/​hauptversammlung/​

veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen
in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und Aktionärinnen können, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, ihre
Stimmen vor der Hauptversammlung schriftlich oder per E-Mail abgeben (Briefwahl).
Stimmabgaben per Briefwahl, deren Änderung und deren Widerruf müssen unter Verwendung
eines zur Verfügung gestellten Formulars per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft
bis zur Abstimmung unter folgender Adresse eingehen:

 

Regionalwert AG Rheinland
Salierring 32
50677 Köln
hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht durch eine/​n Bevollmächtigte/​n ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein/​eine Aktionär/​Aktionärin
mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
können der Gesellschaft bis 10. Juni 2022, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft),
per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:

 

Regionalwert AG Rheinland
Salierring 32
50677 Köln
hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen nach §§ 126, 127
AktG müssen per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse
eingehen:

 

Regionalwert AG Rheinland
Salierring 32
50677 Köln
hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen
den anderen Aktionären und Aktionärinnen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn
diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 28. Mai 2022, 24.00
Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene
Daten, um Ihre Teilnahme als Aktionär/​Aktionärin und/​oder Bevollmächtigter an der
Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung
abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen
sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Wir verarbeiten folgende Daten von Aktionären/​Aktionärinnen und/​oder Bevollmächtigten,
wobei nicht stets alle genannten Daten verarbeitet werden: Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse,
Betrag der Nennbetragsaktien, Aktionärsnummer (die vorgenannten Daten entnehmen wir
dem Aktienregister) und weitere personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese mitteilen.
Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen
Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus
verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten
Ablauf der Hauptversammlung und/​oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter
Anfragen.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter
Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen
Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre)
nicht mehr erforderlich ist.

Ihnen wird über die betreffenden personenbezogenen Daten auf Anfrage Auskunft erteilt.
Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung
und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können (wenn die Verarbeitung auf
Grundlage von einer Interessenabwägung erfolgt) Widerspruch einlegen.

Zur Versendung der Ladung zur Hauptversammlung per E-Mail bedienen wir uns des externen
Dienstleisters Sendinblue GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin („Sendinblue“).
Um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag
mit Sendinblue geschlossen. Sendinblue ist daher bei dem Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten streng an unsere Weisungen gebunden.

 

21 Mai 2022

Regionalwert AG Rheinland

– Der Vorstand –

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