Akarion AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Akarion AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 29. Juni, 9.30 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, und zwar in den Räumen der Kanzlei

ARQIS Rechtsanwälte, Prinzregentenplatz 7, 81675 München,

ein.

Der Versammlungsraum wird den Aktionären im Eingangsbereich mitgeteilt.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des vom Aufsichtsrat am 3. Juni 2022 festgestellten Jahresabschlusses der Akarion AG für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

TOP 2:

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands, die in dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 3:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 4:

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus fünf Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden die folgenden bisherigen Mitglieder erneut gewählt:

1.

Prof. Dr. Christoph v. Einem, Rechtsanwalt, München

2.

Dr. Alexander Hasch, Rechtsanwalt, Linz /​ Österreich

3.

Stefan Gabriel, Unternehmer, München

4.

Dieter John, Unternehmer, Nördlingen

5.

Thomas Deutschmann, Unternehmer, Wien /​ Österreich

Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung läuft die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Allgemeine Hinweise zur Hauptversammlung

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG), dessen Geltung zuletzt durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 31. Mai 2022 beschlossen, dass

1.

eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung im Internet nach § 118 Abs. 3 S. 2 AktG erfolgt.

2.

die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Abs. 4 AktG erfolgen darf.

3.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG (Briefwahl) möglich ist.

4.

die Aktionäre an der Hauptversammlung nach § 118 Abs. 2 S. 2 AktG auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche ihrer Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (elektronische Teilnahme).

Daneben können die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten auch persönlich am Versammlungsort teilnehmen.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht per elektronischer Teilnahme oder durch Briefwahl auszuüben sowie Stimmrechtsvollmachten zu erteilen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, können die gesamte Hauptversammlung am 29. Juni 2022 ab 10.00 Uhr im Internet über Microsoft TEAMS verfolgen. Einwahldaten zur TEAMS-Konferenz werden bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Alle Aktionäre können sämtliche ihrer Rechte im Wege der Bild- und Tonübertragung ausüben (elektronische Teilnahme). Daneben können die Aktionäre auch persönlich am Versammlungsort teilnehmen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch persönliche Teilnahme oder elektronische Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung persönlich oder elektronisch teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis Montag, den 27. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Akarion AG
Herrn Christoph Kröger
c/​o ARQIS Rechtsanwälte
Prinzregentenplatz 7
81675 München
E-Mail: Christoph.Kroeger@akarion.com

anzumelden.

Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.

Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Teilnahme

Aktionäre, die an der Hauptversammlung elektronisch teilnehmen, können ihr Stimmrecht während der Bild- und Tonübertragung durch (auch elektronisch artikuliertes) Handzeichen und Wortbeiträge ausüben (elektronische Teilnahme).

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht daneben auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) ausüben.

Im Fall der schriftlichen Ausübung des Stimmrechts muss die schriftliche Stimmabgabe bis spätestens Montag, den 27. Juni 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift eingegangen sein.

Die Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl kann auch im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Die Stimmrechtsausübung per E-Mail ist bis zur Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Juni 2022, möglich. Sie muss spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail möglich.

Falls ein Aktionär sein Stimmrecht mittels Briefwahl fristgerecht sowohl schriftlich als auch im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail ausübt, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die Stimmabgabe per E-Mail als maßgeblich betrachtet. Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.

Soweit ein Aktionär oder ein Bevollmächtigter, der an der Hauptversammlung persönlich oder elektronisch teilnimmt, das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausübt, werden abgegebene Briefwahlstimmen gegenstandslos.

Zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bevollmächtigung /​ Stimmrechtsvertretung

Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme an der Versammlung persönlich oder elektronisch und die Ausübung des Stimmrechts im Wege der persönlichen oder elektronischen Teilnahme oder durch Briefwahl möglich und es wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten. Die Bevollmächtigung muss mindestens in Textform (Fax oder E-Mail genügt) erfolgen.

Die Vollmacht kann auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Herr Anselm Graf erteilt werden, der an der Hauptversammlung vor Ort teilnimmt. In diesem Fall ist die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an

ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
z.Hd. Herr Anselm Graf
Prinzregentenplatz 7
81675 München
E-Mail: anselm.graf@arqis.com

zu senden. Die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens bis Montag, den 27. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der obigen Adresse postalisch oder per E-Mail zugegangen sein.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich zu richten an:

Akarion AG
Herrn Christoph Kröger
c/​o ARQIS Rechtsanwälte,
Prinzregentenplatz 7
81675 München
E-Mail: Christoph.Kroeger@akarion.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den Berechtigten nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) zugehen.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung persönlich oder elektronisch teilnehmen, haben die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu erklären.

 

München, im Juni 2022

 

Vorstand der Akarion AG

Christoph Kröger

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