Sattler & Partner AG
Schorndorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 21. Juli 2022, 10:30 Uhr,
in der Barbara-Künkelin-Halle,
Künkelinstr. 33, 73614 Schorndorf,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Künkelinstraße 49, 73614 Schorndorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Auch stehen die Unterlagen im Internet unter
als Download zur Verfügung. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 316.590,07 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 Euro sowie einer Sonderdividende in Höhe von 1,75 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie,
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Sattler & Partner AG, c/o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: sattlerundpartner-hv@gfei.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen (30. Juni 2022, 00:00 Uhr) und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen (14. Juli 2022, 24:00 Uhr). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Textform ausschließlich zu richten an die für die Anmeldung angegebene Anschrift. Der Stichtag ist hierbei der 06. Juli 2022, 24:00 Uhr.
Schorndorf, im Juni 2022
Der Vorstand
Bernd Müller