Zulassungsbeschluss
Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
Stück 125.800.000
(Euro 321.602.593,27)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund Euro 2,56 –
aus der von der Hauptversammlung am 12.04.2022 beschlossenen
ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vom Juni 2022
und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Oktober 2021
sowie
bis zu
Stück 35.000.000
(Euro 89.476.079,21)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund Euro 2,56 –
aus der von der Hauptversammlung am 12.04.2022 beschlossenen
bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2022/I)
und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres,
für das zum Zeitpunkt ihrer Entstehung durch Ausübung von Wandlungsrechten
noch kein Beschluss der Hauptversammlung
über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist
– dauerhaft globalverbrieft –
– ISIN DE0007257503 –
der
CECONOMY AG, Düsseldorf,
zugelassen.
Frankfurt am Main, 09.06.2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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