VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen Jagst – Dividendenbekanntmachung (DE000A0TGJ55 / A0TGJ5 – Dividende von EUR 2,48 je dividendenberechtiger Stückaktie)

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

DE000A0TGJ55 /​ A0TGJ5

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 21. Juni 2021 beschlossen, den im Jahresabschluss der VARTA Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 147.858.727,81 € zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,48 je dividendenberechtiger Stückaktie, dies sind bei 40.421.686 dividendenberechtigten Stückaktien insgesamt EUR 100.245.781,28, zu verwenden. Der Restbetrag in Höhe von EUR 47.612.946,53 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 24. Juni 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Für unsere Aktien erfolgt die Auszahlung der Dividende über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn ein inländischer Aktionär seiner Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamts eingereicht hat. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehalte Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Wohnsitzstaat des Aktionärs ermäßigen. Die Differenz zwischen dem ermäßigten Steuersatz gemäß Doppelbesteuerungsabkommen und 26,375 % wird erstattet. Der Antrag auf Ermäßigung und Erstattung der Kapitalertragsteuer ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.

 

Ellwangen, den 21. Juni 2021

VARTA Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

 

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