Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen, Düsseldorf – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 UmwG

Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen

Düsseldorf

Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 UmwG

 

Die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen, Düsseldorf, beabsichtigt, das Vermögen der PRIMO Finanzinvestitions-GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 30813) durch Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes nach den Vorschriften des UmwG zu übernehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen sämtliche Anteile der PRIMO Finanzinvestitions-GmbH hält;

der Entwurf des Verschmelzungsvertrags beim Handelsregister Düsseldorf, HRB 41741, hinterlegt wurde;

die Unterlagen gem. § 63 Abs. 1 UmwG (u. a. der Entwurf des Verschmelzungsvertrags) in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht der Aktionäre ausliegen und auf Verlangen jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt wird;

ein Zustimmungsbeschluss der Aktionäre der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen gem. § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich ist, es sei denn, Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals unserer Gesellschaft erreichen, verlangen bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Einberufung einer Hauptversammlung, die über die Zustimmung zur Verschmelzung beschließt.

 

Düsseldorf, im Juni 2022

Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen

Der Vorstand

 

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