LEONINE Licensing GmbH: Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung Odeon Film AG 5 HK O 12034/21

LEONINE Licensing GmbH

München

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren
zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung

 

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre Odeon Film AG, macht die LEONINE Licensing GmbH gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts München I vom 25. August 2023, 5 HK O 12034/​21, wie folgt bekannt:

„I.

Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Odeon Film AG zu leistende Barabfindung wird auf € 1,72 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erhöht. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 28.8.2021 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

III.

Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter zu zahlenden Vergütung werden auf € 200.000,– festgesetzt.“

 

München, im Januar 2024

LEONINE Licensing GmbH

Geschäftsführung

Comments are closed.