Mühlbauer Holding AG
Roding
– ISIN DE0006627201 / DE0006627227 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 11. August 2022, 10:00 Uhr, am Firmensitz der Gesellschaft, Gebäude „TECURITY® CENTER“, Wernher-von-Braun-Straße 5, 93426 Roding, ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, Vorlage des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung wird Beschluss gefasst. Im Übrigen werden die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen zugänglich gemacht. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die genannten Unterlagen werden daher von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding, zur Einsicht ausliegen. Darüber hinaus werden sie auch in der Hauptversammlung am 11. August 2022 zugänglich sein. Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und – in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 35.621.868,64 wie folgt zu verwenden:
Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 16. August 2022 fällig. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs oder Verkaufs eigener Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr 2021 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr 2021 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die aucuron AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Messestraße 3, 94036 Passau, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. |
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 04. August 2022 (24:00 Uhr) unter nachstehender Adresse zugehen: Mühlbauer Holding AG Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 21. Juli 2022, 0:00 Uhr, beziehen, § 16 Abs. 3 der Satzung. Den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionären werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Jedem Aktionär wird grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt. |
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2. |
Ausgelegte und zugänglich gemachte Unterlagen Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Mühlbauer Holding AG, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding, zur Einsicht der Aktionäre aus: Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss zum 31.12.2021, der Lagebericht für den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021. Die vorgenannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auch im Internet unter
zugänglich und liegen in der Hauptversammlung selbst aus. |
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3. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 18.810.976,00. Es ist eingeteilt in 14.696.075 nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten, davon 14.696.074 Aktien, die auf den Inhaber lauten, sowie eine Namens-Aktie. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 14.696.075, wovon 486.262 Stimmrechte gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. |
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4. |
Stimmrechtsvertretung Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Vereinigungen von Aktionären oder anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform erteilte Vollmachten und Weisungen müssen und sonstige im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform erteilte Vollmachten können der Gesellschaft postalisch, per Telefax oder per E-Mail zugesandt werden unter Mühlbauer Holding AG Zur organisatorischen Erleichterung wird bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter um Übermittlung der Vollmachten und Weisungen nach Möglichkeit bis zum 10. August 2022 gebeten. Vollmachts-/Weisungsformulare stellen wir unseren Aktionären auch im Internet unter
zur Verfügung; die Formulare können zudem unter der oben angegebenen Adresse bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. |
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5. |
Besondere Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 Um den notwendigen Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, haben wir entsprechend der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 01. April 2022 und in Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Hygienekonzept erarbeitet und bitten Sie, die Maßnahmen zu beachten. Folgendes möchten wir kurz hervorheben:
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Sie selbstverständlich Ihr Stimmrecht wie gewohnt auch durch die Erteilung von Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ausüben können, jeweils auch im Wege elektronischer Kommunikation (Telefax, E-Mail). |
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6. |
Hinweis zum Datenschutz Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise sind unter
zugänglich. |
Roding, im Juni 2022
Mühlbauer Holding AG
Der Vorstand