NORDWEST Handel AG, Dortmund – Bekanntmachung über eine beabsichtigte Verschmelzung gemäß §§ 2 Nr. 1, 62 Abs. 3 UmwG (ISIN: DE0006775505 / WKN: 677 550 – Verschmelzung HAGRO Haustechnik Großhandels GmbH als übertragender Rechtsträger)

NORDWEST Handel AG

Dortmund

ISIN: DE0006775505
WKN: 677 550

Bekanntmachung über eine beabsichtigte Verschmelzung gemäß §§ 2 Nr. 1, 62 Abs. 3 UmwG

Es ist beabsichtigt, die HAGRO Haustechnik Großhandels GmbH mit Sitz in Dortmund (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28635) als übertragenden Rechtsträger auf die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28436) als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Dadurch überträgt die HAGRO Haustechnik Großhandels GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach §§ 2 Nr. 1, 46 ff., 60 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) auf die NORDWEST Handel AG. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2022, 0:00 Uhr (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Bilanz der HAGRO Haustechnik Großhandels GmbH zum 31. Dezember 2021 als Schlussbilanz zugrunde.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der NORDWEST Handel AG eingereicht.

Da sich das gesamte Stammkapital der HAGRO Haustechnik Großhandels GmbH in der Hand der übernehmenden NORDWEST Handel AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der übernehmenden NORDWEST Handel AG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz, 9 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Wir weisen die Aktionäre der NORDWEST Handel AG jedoch auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach haben Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der NORDWEST Handel AG erreichen, das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung unserer Gesellschaft enthält keine Bestimmung, die dieses Recht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital knüpft. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es bis spätestens zum Ablauf eines Monats nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des erforderlichen Aktienbesitzes übersendet wurde an die nachstehende Anschrift, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse:

NORDWEST Handel AG
– Vorstand –
Robert-Schuman-Straße 17
D-44263 Dortmund
oder per Telefax-Nr.: +49 (0) 231 2222-5999
oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der NORDWEST Handel AG, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund, zur Einsicht der Aktionäre die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen aus:

der Verschmelzungsvertrag,

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der NORDWEST Handel AG für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021,

die Jahresabschlüsse der HAGRO Haustechnik Großhandels GmbH für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.

Auf Verlangen wird jedem unserer Aktionäre unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist am 5. Juli 2022 im Bundesanzeiger erfolgt.

 

Dortmund, im Juli 2022

NORDWEST Handel AG

Der Vorstand

 

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