Talbona AG, Heidelberg – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehören mehr als der vierte Teil der Aktien der Talbona AG)

Talbona AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 744203

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG und gemäß § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Talbona AG, mit Sitz in Heidelberg, – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – und außerdem eine Mehrheitsbeteiligung an der Talbona AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG) gehört.

 

Talbona AG

Der Vorstand

 

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