Agrargesellschaft Ruppendorf AG – Einladung zur Hauptversammlung

Agrargesellschaft Ruppendorf AG

Klingenberg

Einladung zur Hauptversammlung

Am 01. September 2022 um 15.30 Uhr

findet im Saal der Gaststätte „Zum Erbgericht“, Schenkberg 1, 01774 Klingenberg, OT Höckendorf, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/​Reisepass) auszuweisen. Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 14.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 15.30 Uhr eröffnet werden kann.

Wir bitten um die Beachtung der am Tag der Versammlung gültigen Corona-Regeln.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 886.444,04 EUR (Jahresüberschuss 2021 636.444,04 EUR zuzüglich Gewinnvortrags in Höhe von 250.000,00 EUR) wie folgt zu verwenden:

313.124,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 7,00 EUR je 50,00 € /​ dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigte Grundkapital von 2.236.600,00 EUR zu verwenden,

Von dem verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 573.320,04 EUR, soweit dieser nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, sind 323.320,04 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen.

den verbleibenden Gewinn in Höhe von 250.000,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselbigen weiter vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 7,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 26.10.2022.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Treuhandgesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 4)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Der Abschluss des Geschäftsjahres 2021, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

Agrargesellschaft Ruppendorf AG
z.H. des Vorstandes
Paulsdorfer Straße 7
01774 Klingenberg (OT Ruppendorf)

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Ruppendorf, Juli 2022

Baling
Vorstand
Kost
Vorstand
Putz
Vorstand

 

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