Luyanta AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Luyanta AG

München

Amtsgericht München, HRB 236082

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 1. September 2021, 9:00 Uhr,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

in der

Kanzlei Landgraf Schneider Rechtsanwälte, PartG,
Zeppelinallee 21, 60325 Frankfurt,

ein.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Luyanta AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Luyanta AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. Die vorstehenden Unterlagen können von den Aktionären gegen Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft kostenfrei angefordert werden. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und – was den Bericht des Aufsichtsrats angeht – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr 2019 mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieds des Vorstands der Luyanta AG für diesen Zeitraum zu beschließen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Luyanta AG für diesen Zeitraum zu beschließen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 26. August 2022, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 11. August 2022, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens 26. August 2022, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:

Luyanta AG
c/​o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt

Im Verhältnis zur Luyanta AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Anzahl Aktien, Stimmrechte und Stimmrechtsvertretung

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Luyanta AG bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Abweichende Formerfordernisse können sich im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen ergeben. Gemäß § 135 Aktiengesetz müssen die dort genannten Personen die Vollmacht nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Formulare für die Erteilung einer Vollmacht können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind im Original, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 18. August 2022, 24:00 Uhr, ausschließlich zu übersenden an:

Luyanta AG
Investor Relations HV 2022
c/​o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge, die der jeweilige Aktionär bis zum 18. August 2022, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.luyantaag.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

 

München, im Juli 2022

Luyanta AG

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.