netzhaus AG – Einladung zur Hauptversammlung

netzhaus AG

Potsdam

Einladung zur Hauptversammlung

Als unseren Aktionär laden wir Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der netzhaus AG.

 

Sie findet statt am Dienstag, den 20.09.2022, 15.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der netzhaus AG, Ziolkowskistraße 8 in 14480 Potsdam.

Die vorläufige Tagesordnung der Sitzung lautet wie folgt:

TOP 1:

Vorlage des Jahresabschlusses der netzhaus AG für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021, Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 der Hauptversammlung zu übertragen.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dass die Hauptversammlung beschließt, den ausschüttbaren Gewinn des Geschäftsjahres 2021 laut Handelsbilanz in Höhe von 278.621,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 60,00 EUR je 1.800 Vorzugsaktien (gesamt 108.000,00 €) zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 170.621,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Als Termin für die Auszahlung der Dividende wird der 27.09.2022 festgelegt.

TOP 5:

Neubestellung des Aufsichtsrates

Zu dieser Ziffer der Tagesordnung – Neubestellung des Aufsichtsrates – wird darauf hingewiesen, dass sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Aktiengesetz aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden ist.

Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden vorgeschlagen:

1. Anna-Katharina Appel, Jahrgang 1965, Projektmanagement, Kirschallee 118, 14469 Potsdam;

2. Ass jur. Frank Schwandt, Jahrgang 1959, Versicherungsmakler, Ewaldstr. 51, 12524 Berlin;

3. Dipl. Pol. Matthias Richter, Jahrgang 1966, Technologieberater, Holbeinstr. 64, 12205 Berlin.

TOP 6:

Sonstiges

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 8 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 13.09.2022, bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief oder durch persönliche Übergabe unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu erfolgen:

netzhaus AG, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag entscheidend.

Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag haben auf das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen.

Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.

STIMMRECHTSBEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Gemäß §134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 BGB).

VERLANGEN AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG GEMÄß § 122 ABS.2 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies sind EUR 9.000) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss dem Vorstand spätestens bis zum Ablauf des 06.09.2022 (24:00 Uhr) unter nachstehender Adresse zugehen:

netzhaus AG, Vorstand, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam

Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen sind von der Gesellschaft unverzüglich nach Zugang des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt zu machen.

ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN GEMÄß §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

netzhaus AG, Vorstand, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung (spätestens am 06.09.2022), der Gesellschaft übersandt wurden.

AUSKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS GEMÄß § 131, ABS. 1 AKTG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

BEKANNTMACHUNGEN/​UNTERLAGEN

Hat die Minderheit nach § 122 Abs. 2 verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, so sind diese unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt zu machen.

Bekanntmachung und Zuleitung erfolgen dabei in gleicher Weise wie die Einberufung.
Alle Vorlagen und Berichte liegen ab dem Tag der Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam, zu Ihrer Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie werden außerdem in der Versammlung zur Verfügung der Aktionäre stehen.

ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 180.000 EUR, die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien (Stammaktien) auf 1.800 Stück. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Potsdam. den 11.08.2022

Oliver Pochanke
(Vorstand)

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