SPARTA AG, Heidelberg – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz (Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV gehören nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien)

SPARTA AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 739820

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

1.

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien der SPARTA AG unmittelbar gehört.

2.

Herr Norman Rentrop, Bonn, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien der SPARTA AG mittelbar gehört, da ihm die von der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn, gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Heidelberg, im Oktober 2022

SPARTA AG

Der Vorstand

 

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