Jetfleet AG, Krombach – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts (1.250.000 Neue auf den Namen lautende Stückaktien – 2,00 € je Stückaktie – IBAN: DE90 7955 0000 0012 3285 48)

Jetfleet AG

Krombach

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die außerordentliche Hauptversammlung der Jetfleet AG vom 11. Oktober 2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 1.250.000,00 € gegen Bareinlagen um bis zu 1.250.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 2,00 € je Stückaktie. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital beträgt 1,00 €.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten. Auf je eine alte Stückaktie kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je 2,00 € zeichnen und beziehen.

Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntmachung der Bezugsfrist im Bundesanzeiger.

Wir bitten hiermit die Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der Bezugsfrist gegenüber der Gesellschaft unter Benutzung der Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtserklärungen und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt.

Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht in voller Höhe ausüben, können sie innerhalb der Bezugsfrist weitere Aktien zu einem Ausgabebetrag von 1,50 € pro neuer Aktie zeichnen, soweit sie und höchstens in der Stückzahl, in der sie an der ersten Kapitalerhöhung teilgenommen haben.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages bis zum 10. Dezember 2022 in bar auf das Gesellschaftskonto

DE90 7955 0000 0012 3285 48
IBAN

Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
Bank

zu leisten.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre darüber hinaus und Dritte bis einschließlich zum

30. November 2022

die nicht von Aktionären innerhalb der Bezugsfrist gezeichneten Aktien zeichnen und beziehen.

Sofern von Aktionären und Dritten mehr Aktien gezeichnet werden, als noch verfügbar sind, werden Zeichnungen von Aktionären vor solchen von Dritten berücksichtigt – untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – unter Aufrundung oder Abrundung auf volle Euro. Der Vorstand wird den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vor.

Der Vorstand wird den Aktionären und Dritten seine Entscheidung bis zum 2. Dezember 2022 mitteilen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30. November 2022 mindestens 1.150.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

 

Der Vorstand

 

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