RIXX Invest AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022

RIXX Invest AG

Berlin

ISIN: DE000A3H2341
WKN: A3H234

ISIN: DE000A3MQB22
WKN: A3MQB2

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022
(Virtuelle Hauptversammlung)

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

in unserer Eigenschaft als Vorstand der RIXX Invest AG
(im Folgenden auch „Gesellschaft“)
laden wir hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

am 14.12.2022, 12:00 Uhr (MEZ),

ein.

Ort der Hauptversammlung i.S.d. Aktiengesetzes ist
Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin

I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1.

Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit einhergehender Satzungsänderung (§ 3 der Satzung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft vor. Hierzu wird eine Sacheinlage durch die CMR Holding Group Ltd. (BVI 2037772) in Form von Anteilen an der Rattlesnake Oil and Gas, LLC geleistet. Die Werthaltigkeit wurde durch Bestellung eines Wirtschaftsprüfers mit Bericht vom 03.11.2022 sowie einer Due Diligence vom 07.10.2022 gesichert und auf einen Wert in Höhe von EUR 40.000.000 festgelegt. Hierfür werden 10.000.000 neue Aktien ausgegeben. Dementsprechend ist die Satzung in § 3 eben dieser anzupassen.

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 3 der Satzung anzupassen. Der neue § 3 Satz 1 der Satzung lautet wie folgt:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 11.050.000 (in Worten: elf Millionen fünfzig tausend und ist eingeteilt in 7.716.667 (in Worten sieben Millionen siebenhundertsechzehntausendsechshundertsiebenundsechzig) Stammstückaktien und 3.333.333 (in Worten drei Millionen dreihundertdreiunddreißigtausenddreihundertddreiunddreißig) stimmrechtslose Vorzugsaktien jeweils zu einem Nennwert von EUR 1,00.“

Der neue § 3 Satz 2 der Satzung lautet wie folgt:

„Als Ausgleich dafür, dass der Anteil der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgestaltet ist, erhalten die Inhaber einen Gewinnvorzug (Vorzugsdividende) in Höhe von EUR 0,36 pro Verzugsaktie.“

2.

Beschlussfassung über die Möglichkeit der Einziehung von Aktien mit einhergehender Satzungsänderung (§ 6 der Satzung)

Um die Möglichkeit eines reibungslosen Geschäftsablaufs, die Integrität sowie den Bestand der Gesellschaft zu sichern und die Aktionäre zu schützen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Möglichkeit der Einziehung von Aktien unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Satzungsänderung bzw. -ergänzung zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 6 der Satzung um einen vierten und fünften Absatz zu ergänzen.

Der neue § 6 Abs. 4 der Satzung lautet:

„(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktien zwangsweise oder durch Erwerb der Gesellschaft einzuziehen. Die Einziehung folgt dabei den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß § 237 AktG i.V.m. §§ 229 ff. AktG und unterliegt den gesetzlichen Beschränkungen.“

Der neue § 6 Abs. 5 S. 1 der Satzung lautet:

„(5) Die Gesellschaft ist berechtigt die Aktien gemäß § 6 Abs. 4 dieser Satzung einzuziehen, wenn

1. ein Aktionär den Interessen der Gesellschaft vorsätzlich zuwider handelt,

2. die Gesellschaft Insolvenz anmeldet,

3. das Interesse der Gesellschaft die Einziehung erforderlich machen.“

Der neue § 6 Abs. 5 S. 2 der Satzung lautet:

„Die Einzelheiten der Durchführung der Einziehung sind:

1. die Einziehung erfolgt durch Beschluss der Hauptversammlung, wobei dieser sachlich gerechtfertigt sein muss und sofern der Vorstand nicht die Einziehung der Aktien beschließt,

2. im Hauptversammlungsbeschluss über die Einziehung wird das gegebenenfalls zu zahlende Einziehungsentgelt beziffert sowie die Grundlagen der Berechnung benannt,

3. die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Einziehung durch Ausübung angemessenen Ermessens zu bestimmen,

4. die üblichen Prozesshandlungen wie Anmeldung zum Handelsregister, Eintragung, die Einziehungshandlung nach § 238 AktG.“

3.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Möglichkeit der Abhaltung virtueller Hauptversammlungen (§ 18 der Satzung) für die Zukunft

Um die Möglichkeit der Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen nach Auslaufen der Erleichterungen für Abhaltungen von Hauptversammlungen gemäß des COVMG und nach Auslaufen des § 26n EGAktG auch in Zukunft über den Zeitraum nach dem 31. August 2023 einfacher wahrnehmen zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Satzungsänderung mit einer entsprechenden Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen auf einen Zeitraum von fünf (5) Jahren vorzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 18 der Satzung um folgenden Absatz 3 zu ergänzen:

„(3) Hauptversammlungen können auch ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Der Vorstand wird ermächtigt, die Abhaltung und Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nach Ausübung sorgfältigen Ermessens zu bestimmen. Die Geltung dieses Abs. 3 der Satzung ist auf fünf (5) Jahre gemäß § 118a Abs. 3 S. 1 AktG befristet.“

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung der Gesellschaft am 14.12.2022 um 12:00 Uhr (MEZ) nach Maßgabe von § 118a Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 26n Abs. 1 EGAktG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung ordentlich angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 23.11.2022, 0:00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Für die Anmeldung genügt die Textform in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 07.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), unter folgenden Adressen zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens am 07.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), werden den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

zugesandt. Auf dieser Internet-Adresse wird die gesamte Versammlung gemäß § 118a Abs. 1 Nr. 1 AktG im passwortgeschützten HV-Portal übertragen und zugänglich sein. Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung (insbesondere der Zugangsdaten für das HV-Portal) sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

2. Verfahren für die Stimmabgabe und Vertretung durch Dritte

a) Elektronische Stimmabgabe und elektronische Briefwahl

Angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen ab dem 23.11.2022 im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl besteht bis zur Schließung der Abstimmungsmöglichkeiten im HV-Portal durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 14.12.2022 und erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

b) Vollmacht an Dritte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Versammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem Bevollmächtigten als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zur Schließung der Abstimmungsmöglichkeiten in der Hauptversammlung am 14.12.2022 über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

erfolgen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung findet sich auch unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 13.12.2022, 18:00 Uhr (MEZ), postalisch oder per E-Mail bei folgender Adresse eingegangen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

c) Vollmacht an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden.

Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu die Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zur Schließung der Abstimmungsmöglichkeiten durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 14.12.2022 über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

erfolgen.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte mit den individualisierten Zugangsdaten zum HV-Portal (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 13.12.2022, 18:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 130a, 131 AktG

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage.

Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.11.2022, 24:00 Uhr (MEZ), unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

zugänglich gemacht.

b) Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 29.11.2022, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich an folgende Adresse übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

zugänglich machen.

Gemäß § 126 Abs. 1, Abs. 4 und § 127 AktG gelten zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 3 AktG können ordnungsgemäß angemeldete und der Versammlung zugeschaltete Aktionäre auch in der Versammlung Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation stellen.

c) Auskunfts- und Fragerecht nach § 131 Abs. 1, Abs. 1a AktG

Gemäß § 131 Abs. 1a AktG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis spätestens drei (3) Tage vor der Versammlung, also zum 10.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal, der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

einzureichen sind.

Die eingereichten Fragen werden im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht und bis einen (1) Tag vor Beginn der Versammlung am 12.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), vom Vorstand beantwortet.

Zu diesem Zweck wird gemäß § 118a Abs. 1 Nr. 5 AktG der Bericht des Vorstands bzw. dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens sieben (7) Tage vor Versammlungsbeginn, also am 06.12.2022, auf dem passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht.

Nach dem 10.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), und auch während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Das Recht zur Nachfrage oder zur Stellung von weiteren Fragen im Rahmen des Rederechts bleibt unberührt.

Gemäß § 131 Abs. 1b AktG wird das Fragerecht auf solche Aktionäre beschränkt, die sich ordentlich zur Hauptversammlung angemeldet haben. Der Umfang der Fragebeiträge ist auf eine Gesamtfragezeit von zwei (2) Stunden insgesamt beschränkt.

d) Rede-, Nachfragerecht und Recht zur Stellung von weiteren Fragen

Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre haben gemäß § 130a Abs. 5 AktG ein Rederecht im Wege der Videokommunikation in der Versammlung. Hierfür ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation oder des HV-Portals zu verwenden.

Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre haben gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation in der Versammlung zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstands. Hierfür wird in der Hauptversammlung im passwortgeschützten HV-Portal ein Nachfrage-Button zur Verfügung stehen.

Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre haben gemäß § 131 Abs. 1e AktG ein Recht zur Stellung von weiteren Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation in der Versammlung zu solchen Sachverhalten, die sich erst nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Fragen unter II. 3. c) ergeben haben.

Das Recht zur Stellung von Anträgen und Wahlvorschlägen, das Auskunftsverlangen, das Recht zur Nachfrage sowie zur Stellung von weiteren Fragen dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Abs. 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zur überprüfen und den Redebeitrag zurückzuweisen, wenn die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

e) Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 14.12.2022 gemäß § 118a Abs. 1 Nr. 8 AktG Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer angegeben werden.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann durch das Klicken eines entsprechenden Widerspruch-Buttons auf dem passwortgeschützten HV-Portal unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

eingelegt werden.

f) Recht zur Stellungnahme

Ordentlich angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 130a Abs. 1 AktG das Recht, vor der Versammlung am 08.12.2022, 24:00 Uhr, zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist gemäß § 130a Abs. 2 AktG bis spätestens fünf (5) Tage vor der Versammlung, also zum 09.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), einzureichen. Für die Stellungnahme ist auf dem passwortgeschützten HV-Portal unter der Internet-Adresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

eine entsprechende Schaltfläche eingerichtet.

Der Upload der Stellungnahme soll in Form einer PDF-Datei erfolgen.

Die Stellungnahmen werden den Aktionären auf dem passwortgeschützten HV-Portal unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

spätestens vier (4) Tage vor Beginn der Versammlung, also am 10.12.2022, 24:00 Uhr (MEZ), zugänglich gemacht.

4. Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Dezember2022/​Teilnahme

zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Die in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, zur Einsicht aus und werden außerdem während der Hauptversammlung digital zugänglich gemacht.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.

Nur ordentlich angemeldete Aktionäre werden zu sensiblen Dokumenten das Recht zur Einsicht erhalten.

5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.050.000 und ist eingeteilt in 1.050.000 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 1.050.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 1.050.000.

6. Datenschutzrechtliche Informationen

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die RIXX Invest AG als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, die Ausübung ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen:

Kontaktdaten (z.B. Name, Telefonnummer, Anschrift oder die E-Mail-Adresse),

Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und

Verwaltungsdaten (z.B. die Nummer der Anmeldebestätigung (HV-Ticket), Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten).

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten der RIXX Invest AG als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten:

RIXX Invest AG, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin,

die Daten des Datenschutzbeauftragten der RIXX Invest AG sind:

Herr Margaritis Stogiannidis (margaritis.stogiannidis@rixx-invest.com)

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

Herr Margaritis Stogiannidis (margaritis.stogiannidis@rixx-invest.com)

Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für die RIXX Invest AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Tel: 030 13889 – 0
Fax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, November 2022

RIXX Invest AG

Der Vorstand

 

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