Biofrontera Aktiengesellschaft
Leverkusen
– ISIN: DE0006046113 –
Bekanntmachung gemäß § 248a AktG
Gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG vom 07. April 2022 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals) war Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (Klage) beim Landgericht Köln (Aktenzeichen 82 O 38/22) erhoben worden. Insoweit wird auf die Bekanntmachung der Biofrontera AG im Bundesanzeiger vom 11. Juli 2022 gem. § 246 Abs. 4 AktG Bezug genommen. Die Klägerin, die Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, hat die Klage zurückgenommen, der Anfechtungsprozess ist damit beendet. Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden im Sinne des § 149 Abs. 2 AktG wurden nicht geschlossen. Leistungen im Sinne des § 149 Abs. 2 AktG wurden nicht gewährt oder zugesagt.
Leverkusen, im Januar 2023
Biofrontera AG
Der Vorstand