Alzchem Group AG
Trostberg
ISIN DE000A2YNT30
WKN A2Y NT3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: ACT052023oHV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am
Donnerstag, den 11. Mai 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 118a AktG i.V.m. § 26n Abs. 1 EGAktG in Form der virtuellen Hauptversammlung abgehalten.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im passwort-geschützten Internetservice unter
www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft in der Dr.-Albert-Frank-Str. 32, 83308 Trostberg. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Teil I: Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Alzchem Group AG und den Konzern, jeweils zum 31. Dezember 2022, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB, ferner die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die nichtfinanzielle Erklärung. Die Unterlagen sind, gemeinsam mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, im Internet unter
zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Alzchem Group AG zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 40.461.743,74 wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 16. Mai 2023. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, sofern die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden; der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen. Der Vergütungsbericht ist in Teil II dieser Einladung abgedruckt. Er ist auch von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
zugänglich. |
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Gemäß § 120a Absatz 1 AktG hat die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Die Hauptversammlung hat zuletzt im Mai 2021 das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt. Im Zuge der Verlängerung der Vorstandsdienstverträge für die Herren Englmaier und Dr. Weichselbaumer hat sich jedoch die Notwendigkeit ergeben, dieses Vergütungssystem punktuell weiterzuentwickeln. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das in Teil III beschriebene, vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen. |
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8. |
Klimafahrplan (Konsultativbeschluss) Der Klimawandel ist eine der großen gesellschaftlichen, global anzugehenden Herausforderungen. Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung sieht sich die Alzchem Group AG in der Verantwortung, zu dessen Bekämpfung einen Beitrag zu leisten. Um diesen Weg und die mit ihm verbundenen Maßnahmen transparent zu machen, legt die Gesellschaft hierzu ihren detaillierten Klimafahrplan vor. Er enthält eine Strategie zum Umgang mit klimaschädlichen Emissionen und deren Reduzierung sowie konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung. Ziel des Fahrplans ist es, die direkten CO2-Emissionen des Unternehmens (Scope 1) bis 2030 um 75 Prozent zu reduzieren und bis 2033 auf null zu senken. Zu diesem Zweck enthält der Fahrplan vier Maßnahmenpakete, mit denen jeweils konkrete, zeitlich genau getaktete Aufträge verbunden sind. Dabei geht es unter anderem darum, Energie einzusparen, Abwärme zu nutzen, Material-Kreisläufe zu schließen und die Wirtschaftlichkeit von Prozessen zu optimieren. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich auch die Aktionäre als die Eigentümer der Gesellschaft zu den im Klimafahrplan vom Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrats beschlossenen Zielen und Maßnahmen in grundsätzlicher Form äußern sollten. Das gilt unabhängig davon, dass sich die Gesellschaft notwendige Anpassungen des Klimafahrplans schon angesichts des weiten Zeithorizonts bis zu seiner endgültigen Verwirklichung vorbehalten muss. Die Organe der Gesellschaft werden ein entsprechendes positives Votum der Aktionäre ungeachtet seiner rechtlichen Unverbindlichkeit als Bestätigung ansehen, den eingeschlagenen, im Klimafahrplan dokumentierten Kurs entschlossen fortzusetzen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dass die Aktionäre den in Teil IV beschriebenen Klimafahrplan mit ihrem Votum unterstützen (Konsultativbeschluss). |
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9. |
Satzungsänderungen
Die derzeit gültige Satzung der Gesellschaft ist über die Internetseite unter
zugänglich. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. |
Teil II: Vergütungsbericht
Unter Tagesordnungspunkt 6 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen. Der nach § 162 AktG erstellte und mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Bericht lautet wie folgt:
Alzchem Group AG
Trostberg
Vergütungsbericht nach § 162 AktG
für das Geschäftsjahr 2022
1. |
Vorbemerkung |
Gemäß den Vorgaben des § 162 AktG ist für das Geschäftsjahr 2022 ein Vergütungsbericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen.
Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Alzchem Group AG im Geschäftsjahr 2022 individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass im Geschäftsjahr 2022 keine Vergütung für ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats angefallen ist.
Dieser Vergütungsbericht für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Alzchem Group AG wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.alzchem.com/de/investor-relations/ veröffentlicht. Ein Vergütungsbericht war von der Alzchem Group AG erstmals für das Geschäftsjahr 2021 zu erstellen und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Alzchem Group AG am 5. Mai 2022 gebilligt. Der aktuelle Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wird der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2023 zur Billigung vorgelegt werden.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
2. |
Relevante Entwicklungen im Geschäftsjahr 2022 |
2.1. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat |
Dem Vorstand der Alzchem Group AG gehörten im Geschäftsjahr 2022 – unverändert zum Vorjahr – die folgenden Personen an:
• |
Andreas Niedermaier, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) – CEO |
• |
Klaus Englmaier, Dipl.-Ing. (FH) – COO |
• |
Dr. Georg Weichselbaumer, Dipl.-Chemiker – CSO |
Dem Aufsichtsrat der Alzchem Group AG gehörten im Geschäftsjahr 2022 – ebenfalls unverändert zum Vorjahr – die folgenden Personen an:
• |
Markus Zöllner (Vorsitzender) |
• |
Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer |
• |
Steve Röper |
• |
Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein (stellv. Vorsitzender) |
2.2. Entwicklung der für die Vergütung relevanten Kennzahlen |
Wie unter 3. Vergütung der Mitglieder des Vorstands erläutert, hängt die variable Vergütung des Vorstands von der jährlichen Ergebniskennzahl EBITDA und der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ab.
Die Alzchem-Gruppe blickt trotz der Verwerfungen auf den Energiemärkten erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück. Das für die Ermittlung des Short Term Incentive (STI) relevante EBITDA des IFRS-Konzernabschlusses der Alzchem Group AG entwickelte sich während der drei vergangenen Geschäftsjahre wie folgt:
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % | 01.01. – 31.12.2022 | Veränderung in % |
EBITDA | 53.805 | 62.046 | 15 | 61.441 | -1 |
Die von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 abgegebene Prognose für die Kennzahl EBITDA wurde erreicht.
Der für das Long Term Incentive (LTI) maßgebliche Aktienkurs der Alzchem Group AG entwickelte sich während der vergangenen drei Geschäftsjahre wie folgt:
Kurs am 30.12.2020 | EUR 21,40 |
Kurs am 30.12.2021 | EUR 23,40 |
Veränderung | 9 % |
Kurs am 30.12.2021 | EUR 23,40 |
Kurs am 30.12.2022 | EUR 16,90 |
Veränderung | -28 % |
Dem in den Vorstandsdienstverträgen verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und eine geringere Leistung zu einer Verringerung der Vergütung führen sollen („Pay for Performance“-Prinzip), resultierte das leicht unter dem Vorjahr liegende EBITDA des Geschäftsjahrs 2022 auch in einer leichten Verringerung des STI und damit der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt. Bisher erfolgte noch keine Auszahlung auf Basis des LTI, da der erste mögliche Ausübungszeitraum für das vom Aktienkurs beeinflusste LTI erst am 1. Januar 2023 begann.
3. |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands |
3.1. Überblick über das Vergütungssystem
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Das aktuelle Vergütungssystem für die drei im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands basiert auf vertraglichen Vereinbarungen aus dem Geschäftsjahr 2019. Die betreffenden Vorstandsdienstverträge wurden seitdem nicht geändert.
Den gesetzlichen Vorgaben gemäß hat der Aufsichtsrat im Jahr 2021 ein neues, sowohl den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 1 AktG als auch den Empfehlungen der damaligen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechendes, klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder verabschiedet und der Hauptversammlung gemäß § 120a AktG zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung der Alzchem Group AG vom 12. Mai 2021 hat dieses neue Vergütungssystem mit großer Mehrheit gebilligt.
Die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses neuen Vorstandsvergütungssystems bereits abgeschlossenen Dienstverträge genießen allerdings gesetzlichen Bestandsschutz bis zum Ende der Amtsperiode der jeweiligen Vorstandsmitglieder. Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstandsmitglieder erfolgte somit unverändert auf Basis der vereinbarten Vorstandsdienstverträge und des ihnen zugrundeliegenden „alten“ Vergütungssystems. Die Erläuterungen in diesem Vergütungsbericht beziehen sich folglich ausschließlich auf die bestehenden Vorstandsdienstverträge.
Die Vorstandsmitglieder Klaus Englmaier und Dr. Georg Weichselbaumer haben im Geschäftsjahr 2022 neue Vorstandsverträge abgeschlossen, deren Laufzeit zum 1. Januar 2023 begann. Diese neuen Dienstverträge wurden auf Basis des neuen Vorstandsvergütungssystems abgeschlossen. Da die neue Vergütungsregelung für die beiden genannten Vorstandsmitglieder jedoch noch keinen Einfluss auf die gewährte oder geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022 hatte, wird hierüber im aktuellen Geschäftsjahr noch nicht Bericht erstattet.
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die feste Vergütung ist eine erfolgsunabhängige Vergütung und umfasst die Grundvergütung, Sachbezüge, sonstige Zusatzleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Die variable Vergütung beinhaltet ein Short Term Incentive (STI) und ein Long Term Incentive (LTI).
Von diesem Vergütungssystem sowie seinen Bestandteilen wurde bei der Festsetzung und Auszahlung der Vergütung nicht abgewichen (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG). Die Vorstandsvergütung wurde auch ausschließlich nach diesem Vergütungssystem gezahlt. Insbesondere wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr 2022 gewährt (§ 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG).
§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG verlangt eine Erläuterung, in welcher Art und Weise die Vergütungsbestandteile die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Da die langfristige Entwicklung der Alzchem Group AG von der Entwicklung der gesamten, von ihr als Führungsgesellschaft geleiteten Alzchem-Gruppe abhängig ist, erfolgt die Erläuterung bezogen auf die Geschäftsstrategie der gesamten Alzchem-Gruppe.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandteile des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, die zugrundeliegenden Ziele (einschließlich des Strategiebezugs) sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Geschäftsjahr 2022:
Feste Vergütung | |||||||||||||||||||
Bezug zur Strategie | Die feste Vergütung muss wettbewerbsfähig sein und dazu beitragen, branchenerfahrene Führungskräfte für eine Vorstandstätigkeit bei Alzchem zu gewinnen und sie nachhaltig an das Unternehmen zu binden. | ||||||||||||||||||
Grundvergütung | Sachbezüge und sonstige Zusatzleistungen | Betriebliche Altersversorgung | |||||||||||||||||
Verankerung im Vergütungssystem |
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Dazu gehören:
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Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
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Die gewährten Nebenleistungen betrugen EUR 40.686. | Die Einzahlungen betrugen EUR 148.633. Der Dienstzeitaufwand nach IAS 19 betrug EUR 0. |
Variable Vergütung | ||||||||||||||||
Short Term Incentive (STI) | Long Term Incentive (LTI) | |||||||||||||||
Bezug zur Strategie | Ein starkes operatives Ergebnis (EBITDA) als wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgröße führt zu einer sicheren Liquiditätsentwicklung und bildet die Grundlage für eine positive Geschäftsentwicklung. | Eine positive Entwicklung des Aktienkurses dokumentiert und unterstützt die langfristige wertorientierte Unternehmensentwicklung und berücksichtigt zusätzlich die Interessen der Aktionäre an einer nachhaltig attraktiven Entwicklung ihres Investments. | ||||||||||||||
Verankerung im Vergütungssystem |
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Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
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Die Vorstandsdienstverträge beinhalten weder Regelungen zu einer möglichen Rückforderung variabler Bestandteile noch wurde eine solche Rückforderung von Seiten der Gesellschaft (des Aufsichtsrats) gestellt.
In den Vorstandsdienstverträgen ist weiterhin geregelt, dass sie keinen Anspruch auf eine Abfindung begründen, und zwar weder für den Fall der regulären noch der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des Vorstandsmitglieds (§ 162 Abs. 2 Nr. 2, 3 AktG). Etwaige Abfindungsvereinbarungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages sind auf zwei Jahresfestgehälter, höchstens jedoch auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages begrenzt. Wenn die Gesellschaft den Dienstvertrag aus wichtigem Grund kündigt, ist keine Abfindung zu zahlen.
3.2. Regelungen zur Maximalvergütung |
Die Vorstandsdienstverträge enthalten individuelle Regelungen zur Maximalvergütung. Maximalbeträge sind sowohl in die einzelnen Elemente der variablen Vergütung als auch in die Vergütung über den gesamten Vertragszeitraum implementiert. Dabei gelten die verschiedenen Maximalbeträge nicht exklusiv, sondern nebeneinander.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die in den Vorstandsdienstverträgen enthaltenen Klauseln zur Maximalvergütung je Vorstandsmitglied:
Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | |
in TEUR | in TEUR | in TEUR | |
Short Term Incentive (STI); Maximalbetrag p.a. | 700 | 400 | 300 |
Long Term Incentive (LTI); Maximalbetrag für alle Ausübungen | 2.000 | 1.000 | 1.000 |
Gesamtvergütung über den Zeitraum des Vorstandsdienstvertrages | 5.000 | 3.000 | 2.700 |
Die Maximalvergütung des STI bezeichnet den jährlich zu zahlenden Höchstbetrag. Im Hinblick auf das LTI bezieht sich der Maximalbetrag auf den über sämtliche Ausübungszeiträume auszubezahlenden Gesamtbetrag. Die Gesamtvergütung über den Zeitraum des Vorstandsdienstvertrages umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile aus fester und variabler Vergütung. Übersteigt das STI, das LTI oder die Gesamtvergütung den betreffenden Maximalbetrag, verfällt der jeweils überschießende Betrag.
Sämtliche festgesetzten Maximalbeträge konnten im Geschäftsjahr 2022 eingehalten werden.
3.3. Angemessenheit der Vergütung |
Das den Dienstverträgen zugrundeliegende Vergütungssystem für die Vorstände ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach den Prinzipien der Angemessenheit und der Leistungsorientierung. Diese Grundprinzipien betreffen jedoch nicht nur die Vergütung des Vorstands, sondern auch diejenige des Aufsichtsrats sowie die Vergütungsstruktur der Mitarbeiter des Unternehmens insgesamt.
Die individuelle Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder orientiert sich an der Größe, der Komplexität und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, an den im Unternehmen allgemein gezahlten Vergütungen sowie an der von den Vorstandsmitgliedern geforderten Leistung. Zur Orientierung wurden Vorstandsvergütungssysteme und Vorstandsvergütungen von vergleichbaren Unternehmen herangezogen.
Die für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern erfüllten zum Zeitpunkt ihres Abschlusses die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der zu diesem Zeitpunkt geltenden, inzwischen überholten Fassung vom 7. Februar 2017).
3.4. Variable Vergütung im Geschäftsjahr 2022
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Das den Mitgliedern des Vorstands für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte STI errechnet sich aus dem EBITDA des IFRS-Konzernabschlusses der Alzchem Group AG des relevanten Geschäftsjahres. Sollten nicht-operative Sondereffekte im Geschäftsjahr auftreten, wird die Kennzahl um diese bereinigt. Für den Vorstand ergibt sich die Tantieme aus einem individuellen Prozentsatz des einen Mindest-Sockelbetrag übersteigenden EBITDA.
Im Geschäftsjahr 2022 betrug das EBITDA aus dem IFRS-Konzernabschuss TEUR 61.441 (Vorjahr: TEUR 62.046). Bereinigungen waren in beiden Berichtsperioden nicht notwendig. Mit Ablauf des Geschäftsjahres werden vom Aufsichtsrat die konkrete Zielerreichung des STI und der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag ermittelt.
Die auf Basis dieser Kennzahl ermittelte Tantieme stellt sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt dar:
in TEUR | Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | |||
2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |
STI | 420 | 420 | 231 | 231 | 189 | 189 |
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Als LTI haben die Vorstandsmitglieder einmalig eine bestimmte Anzahl sog. Stock Appreciation Rights (SAR) mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage erhalten. Ein SAR gewährt dabei keinen Anspruch auf Übertragung von Aktien, sondern auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, wenn der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Alzchem Group AG in den letzten 30 Handelstagen vor dem jeweiligen Ausübungsstichtag (zzgl. der bis dahin gewährten Dividenden) über dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Alzchem Group AG in den 60 Handelstagen vor dem 1. Januar 2020 liegt (wobei sich dieser „Basiskurs“ ab dem 1. Januar 2020 jedes Jahr um 3 Prozentpunkte erhöht). In den je nach Vorstandsmitglied zwei bzw. drei Ausübungszeiträumen im Januar 2023, 2024 bzw. 2025 kann bei Vorliegen der dafür gegebenen Voraussetzungen jeweils ein bestimmter Teil der den Vorstandsmitgliedern zugeteilten SAR ausgeübt, das heißt in einen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Ausübungszeitraums auszuzahlenden Barbetrag umgewandelt werden. Am Ende des letzten Ausübungszeitraums nicht eingelöste SAR verfallen.
Die Berechtigung, SAR zu erhalten, war an den bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 erfolgten Erwerb einer bestimmten Anzahl von Alzchem-Aktien geknüpft („Eigenaktien 1“). Darüber hinaus hat sich jedes Vorstandsmitglied dienstvertraglich verpflichtet, eine weitere Tranche Aktien der Gesellschaft („Eigenaktien 2“) zu erwerben.
Im Rahmen des LTI wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 250.000 SAR gewährt. In den Geschäftsjahren 2021 und 2022 wurden vertragsgemäß keine weiteren SAR ausgegeben.
Die folgende Übersicht zeigt die jeweils zum Ultimo 2021 und 2022 gehaltenen SAR je Vorstandsmitglied sowie den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten Zeitwert und die Warte- und Ausübungsfristen zum Stichtag:
Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | ||||
31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | |
Gehaltene SAR in Stück | 100.000 | 100.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 |
Zeitwert nach IFRS 2 in TEUR | 190 | 34 | 106 | 9 | 107 | 9 |
Wartefrist bis | 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2022 | |||
Ausübungszeitraum 1 | 01.01.-31.01.2023 40 % der SAR |
01.01.-31.01.2023 60 % der SAR |
01.01.-31.01.2023 60 % der SAR |
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Ausübungszeitraum 2 | 01.01.-31.01.2024 40 % der SAR |
01.01.-31.01.2024 40 % der SAR |
01.01.-31.01.2024 40 % der SAR |
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Ausübungszeitraum 3 | 01.01.-31.01.2025 20 % der SAR |
n.a. | n.a. |
Aufgrund der Aktienkursentwicklung haben sich auch die bilanzierten beizulegenden Zeitwerte der anteilsbasierten Vergütung verringert. Obwohl dies in der Gewinn- und Verlustrechnung der Alzchem als Ertrag verbucht wird, wird die anteilsbasierte Vergütung im Folgenden nicht negativ, sondern mit Null dargestellt.
Die Vorstände Klaus Englmaier und Dr. Georg Weichselbaumer haben im Geschäftsjahr 2022 neue Vorstandsverträge geschlossen, welche unter anderem die Gewährung von Stock Appreciation Rights („Stock Appreciation Rights 2022“/„SAR 2022“) vorsehen. Die neuen Vorstandsverträge gelten erst seit dem 1. Januar 2023 und somit können auch frühestens im Geschäftsjahr 2023 SAR 2022 zugeteilt werden. Nach den Regelungen des IFRS 2 kann der Erdienungszeitraum und damit der Beginn der Erfassung als Personalaufwand bereits vor dem Tag der eigentlichen Zuteilung der SAR 2022 liegen, wenn der nach IFRS 2 zu bestimmende Tag der Gewährung auf ein früheres Datum fällt. Als Tag der Gewährung wurde das Datum der Einigung über die neuen Vorstandsverträge definiert, somit April 2022. Aus dieser Buchungslogik war bereits vor physischer Zuteilung der „SAR 2022“ im Geschäftsjahr 2022 ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 26 je Vorstandsmitglied zu erfassen.
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Im Berichtsjahr wurden keine variablen Vergütungsbestandteile von den Vorstandsmitgliedern seitens der Gesellschaft zurückgefordert (§ 162 Abs. 1 Nr. 4 AktG).
3.5. Betriebliche Altersversorgung |
Für die Mitglieder des Vorstands zahlt die Alzchem Group AG Beiträge in eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Darüber hinaus haben einige Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine bereits vor ihrem Eintritt in den Vorstand erworbene betriebliche Altersversorgung, für welche die Alzchem Group AG die Bedienung der Anwartschaften übernimmt.
Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr gezahlten Beiträge, den nach IAS 19 erdienten Dienstzeitaufwand der Periode und den ebenfalls nach IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwert der Pensionsansprüche:
in TEUR | Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | |||
2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |
Beiträge | 60 | 62 | 43 | 43 | 43 | 43 |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anwartschaftsbarwert | 372 | 207 | 960 | 638 | 0 | 0 |
3.6. Gewährte und geschuldete Vergütung |
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den Mitgliedern des Vorstands in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind („gewährte Vergütung“) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungen („geschuldete Vergütung“).
Der variable Gehaltsbestandteil STI wird als „geschuldete Vergütung“ betrachtet, da die zugrundeliegende Leistung im Geschäftsjahr erbracht wurde. Somit werden die Auszahlungsbeträge des STI für das Berichtsjahr angegeben, da in ihm der Anspruch des Vorstands auf eine entsprechende Zahlung entstanden ist, wenngleich die Auszahlung des STI erst nach dessen Ablauf erfolgt. Dies ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zum Erdienungszeitraum besser her.
Neben der Höhe der Vergütung ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG auch der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung anzugeben. Die hier angegebenen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
Da der Dienstzeitaufwand für die betriebliche Altersversorgung und die Veränderung der Zeitwerte der im Rahmen des LTI gewährten „SAR 2019“ nicht als gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 AktG zu klassifizieren sind, werden diese aus Gründen der Transparenz in den nachfolgenden Tabellen zusätzlich ausgewiesen:
Andreas Niedermaier | |||||
2021 | 2022 | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 300 | 37 % | 315 | 38 % |
Sachbezüge und sonstige Leistungen | 21 | 3 % | 21 | 3 % | |
Versorgungsaufwand | 60 | 7 % | 62 | 8 % | |
Feste Vergütung | 381 | 47 % | 398 | 49 % | |
Variable Vergütung | Short Term Incentive (STI) | 420 | 53 % | 420 | 51 % |
Long Term Incentive (LTI) | 0 | 0 % | 0 | 0 % | |
Variable Vergütung | 420 | 53 % | 420 | 51 % | |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 AktG | 801 | 100 % | 818 | 100 % | |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | |||
Zeitwertänderung SAR | 89 | 0 | |||
Gesamtvergütung | 890 | 818 |
Klaus Englmaier | |||||
2021 | 2022 | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 230 | 45 % | 230 | 45 % |
Sachbezüge und sonstige Leistungen | 12 | 2 % | 10 | 2 % | |
Versorgungsaufwand | 43 | 8 % | 43 | 8 % | |
Feste Vergütung | 285 | 55 % | 283 | 55 % | |
Variable Vergütung | Short Term Incentive (STI) | 231 | 45 % | 231 | 45 % |
Long Term Incentive (LTI) | 0 | 0 % | 0 | 0 % | |
Variable Vergütung | 231 | 45 % | 231 | 45 % | |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 AktG | 516 | 100 % | 514 | 100 % | |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | |||
Zeitwertänderung SAR | 35 | 0 | |||
Gesamtvergütung | 551 | 514 |
Dr. Georg Weichselbaumer | |||||
2021 | 2022 | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 230 | 49 % | 230 | 49 % |
Sachbezüge und sonstige Leistungen | 9 | 2 % | 10 | 2 % | |
Versorgungsaufwand | 43 | 9 % | 43 | 9 % | |
Feste Vergütung | 282 | 60 % | 283 | 60 % | |
Variable Vergütung | Short Term Incentive (STI) | 189 | 40 % | 189 | 40 % |
Long Term Incentive (LTI) | 0 | 0 % | 0 | 0 % | |
Variable Vergütung | 189 | 40 % | 189 | 40 % | |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 AktG | 471 | 100 % | 472 | 100 % | |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | |||
Zeitwertänderung SAR | 35 | 0 | |||
Gesamtvergütung | 506 | 472 |
4. |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Alzchem Group AG ist zuletzt von der Hauptversammlung 2020 mit (Rück-)Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert worden. Das dadurch geschaffene System der Aufsichtsratsvergütung, das weiterhin keine(n) variable(n) Vergütung(sbestandteil) vorsieht, ist gegenüber der Hauptversammlung 2021 offengelegt und die den Aufsichtsratsmitgliedern auf dieser Grundlage zu zahlende Vergütung von ihr gebilligt worden.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 14 der Satzung im Einzelnen wie folgt geregelt:
• |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 20.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-Fache dieses Betrages. |
• |
Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird mit zusätzlichen 10 %, der Vorsitz in einem Ausschuss mit zusätzlichen 20 % der Grundvergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds vergütet. Dies setzt jedoch voraus, dass der jeweilige Ausschuss in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens zweimal in Sitzungen getagt und das Aufsichtsratsmitglied daran teilgenommen hat. |
• |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben oder nur während eines Teils des Geschäftsjahres das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehatten, erhalten eine anteilige Vergütung (bei unveränderter Gültigkeit des Mindest-Sitzungserfordernisses) unter Aufrundung auf volle Monate. |
• |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz ihrer Auslagen sowie der auf ihre Vergütung und ihre Auslagen etwa zu entrichtenden Umsatzsteuer. Sie werden überdies in eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) einbezogen, sofern die Gesellschaft eine solche unterhält; die Prämien für die D&O-Versicherung trägt die Gesellschaft. |
• |
Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats einer anderen Gesellschaft der Alzchem-Gruppe sind (was auf sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der Alzchem Group AG im Hinblick auf ihre gleichzeitige Aufsichtsratstätigkeit in der Alzchem Trostberg GmbH zutrifft), müssen sich die Vergütung, die sie in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglieder der Alzchem Group AG erhalten, auf die ihnen in der anderen Gesellschaft etwa zustehende Aufsichtsratsvergütung anrechnen lassen. |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den aktiven Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG:
Grundvergütung | Ausschussvergütung | Gesamtvergütung | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | in TEUR | ||
Markus Zöllner | 2021 | 40 | 100 % | 0 | 0 % | 40 |
2022 | 40 | 95 % | 2 | 5 % | 42 | |
Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer | 2021 | 20 | 100 % | 0 | 0 % | 20 |
2022 | 20 | 83 % | 4 | 17 % | 24 | |
Steve Röper | 2021 | 20 | 100 % | 0 | 0 % | 20 |
2022 | 20 | 91 % | 2 | 9 % | 22 | |
Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein | 2021 | 30 | 100 % | 0 | 0 % | 30 |
2022 | 30 | 94 % | 2 | 6 % | 32 |
5. |
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Änderung der Vergütung |
Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG (i. V. m. § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG) die Ertragsentwicklung der Alzchem-Gruppe, die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die jährliche Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten drei Geschäftsjahre, also ab dem Geschäftsjahr 2020 dar.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der für die Vergütung grundlegenden Konzern-Kennzahl EBITDA des IFRS-Konzernabschlusses der Alzchem Group AG dargestellt. Ergänzend dazu wird die Entwicklung des Jahresüberschusses der Alzchem Group AG gemäß dem HGB-Jahresabschluss gezeigt.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird sowohl die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte als auch die geschuldete Vergütung berichtet.
Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Belegschaft der Alzchem-Unternehmen in Deutschland, einschließlich der Auszubildenden, abgestellt. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst dabei den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnenden kurzfristig variablen Vergütungsbestandteile. Somit herrscht bei der Angabe Einheitlichkeit mit der Darstellung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Ertragsentwicklung
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % | 01.01. – 31.12.2022 | Veränderung in % |
EBITDA IFRS-Konzernabschluss | 53.805 | 62.046 | 15 | 61.441 | -1 |
Jahresüberschuss HGB-Jahresabschluss Alzchem Group AG | 15.111 | 20.540 | 36 | 9.503 | -54 |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % | 01.01. – 31.12.2022 | Veränderung in % |
Vergütung Arbeitnehmer in Deutschland | 80,8 | 81,5 | 1 | 84,4 | 4 |
Anzahl Arbeitnehmer | 1.475 | 1.482 | < 1 | 1.522 | 3 |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % | 01.01. – 31.12.2022 | Veränderung in % |
Andreas Niedermaier (Vorsitzender) | 716 | 801 | 13 | 818 | 2 |
Klaus Englmaier | 468 | 516 | 11 | 514 | – 0 |
Dr. Georg Weichselbaumer | 430 | 471 | 10 | 472 | – 0 |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % | 01.01. – 31.12.2022 | Veränderung in % |
Markus Zöllner (Vorsitzender) | 44 | 40 | -9 | 42 | 5 |
Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer | 20 | 20 | 0 | 24 | 20 |
Steve Röper | 20 | 20 | 0 | 22 | 10 |
Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein (stellv. Vorsitzender) | 55 | 30 | -45 | 32 | 7 |
Trostberg, im Februar 2023
Für den Aufsichtsrat
Markus Zöllner
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Für den Vorstand
Andreas Niedermaier Klaus Englmaier Dr. Georg Weichselbaumer
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Alzchem Group AG (vormals: AlzChem Group AG)
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Alzchem Group AG (vormals: AlzChem Group AG) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
München, 17. Februar 2023
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Josef Eberl Wirtschaftsprüfer |
Olga Resnik Wirtschaftsprüferin |
Teil III: Vorstandsvergütungssystem 2023
Unter Tagesordnungspunkt 7 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, das überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen. Das Vergütungssystem hat den folgenden Inhalt:
Alzchem Group AG
Vergütungssystem für den Vorstand
Stand: März 2023
Als börsennotierte Gesellschaft ist die Alzchem Group AG (im Folgenden auch die „Gesellschaft“) gem. § 87a Abs. 1 S. 1 AktG verpflichtet, ein für jeden interessierten Aktionär „klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder“ zu unterhalten. Das vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu diesem Zweck beschlossene System soll hiermit beschrieben werden.
A. |
Allgemeine Grundsätze
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B. |
Vergütungsbestandteile Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Alzchem Group AG setzt sich aus festen (I.) und variablen Bestandteilen (II.), der Altersversorgung (III.), einer Reihe von Nebenleistungen (IV.) sowie ggf. einer Sign On-/Halte-Prämie (V.) zusammen. Abfindungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden vertraglich nicht zugesagt (VI.), von den Vorstandsmitgliedern anderweitig erhaltene Vergütungen werden grundsätzlich angerechnet (VII.). Die Vorstandsmitglieder ihrerseits sind verpflichtet, während der gesamten Laufzeit ihrer Dienstverträge, eine bestimmte Anzahl Alzchem-Aktien zu halten (VIII.).
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C. |
Vergütungsstruktur
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D. |
Maximalvergütung Die jährlich zulässige maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder unter Einrechnung aller Vergütungskomponenten ist der Höhe nach begrenzt auf
Zu der maximalen Gesamtvergütung zählen die in dem betreffenden Geschäftsjahr wie folgt zu berücksichtigenden Vergütungskomponenten:
Eine höhere als die Maximalvergütung darf für das betreffende Geschäftsjahr nicht an ein Vorstandsmitglied ausgezahlt werden; etwaige Mehrbeträge dürfen auch nicht auf andere Geschäftsjahre vor- oder zurückgetragen oder sonstwie ver- oder angerechnet werden. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu einem die Maximalvergütung übersteigenden Betrag führt, wird der Auszahlungsbetrag aus dem LTI gekürzt. Die Maximalvergütung kann von der Hauptversammlung jederzeit nach Maßgabe des § 87 Abs. 4 AktG herabgesetzt werden. Zum Zeitpunkt einer solchen Beschlussfassung noch laufende Vorstandsdienstverträge bleiben von einer solchen Herabsetzung jedoch unberührt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
E. |
Vergütungssystem – Verfahrensfragen
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||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
F. |
Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder
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Anlage: Beispielrechnungen zum LTI (B.II.3.a)
Teil IV: Klimafahrplan
Unter Tagesordnungspunkt 8 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Klimafahrplan der Gesellschaft mit ihrem positiven Votum zu unterstützen (Konsultativbeschluss). Der Klimafahrplan hat den folgenden Inhalt:
Alzchem Group AG – unser Weg zur Klimaneutralität
Mit optimierten Energie- und Stoffkreisläufen zu einer nachhaltigen Produktion
Der Klimawandel ist eine der größten global anzugehenden Herausforderungen – und damit auch ein entscheidender Einflussfaktor für unser unternehmerisches Handeln. Daher müssen alle in der Gesellschaft dazu beitragen, eine tragfähige Zukunft zu gestalten, in der die vorhandenen Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Die Alzchem Group AG ist sich als weltweit aktives Spezialchemie-Unternehmen seit jeher ihrer besonderen Verantwortung für die Umwelt bewusst. Unser Unternehmen versteht nachhaltiges Wirtschaften als elementare Voraussetzung, um seine ökonomische, soziale und ökologische Leistung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Denn nur im Einklang mit der Umwelt und durch verantwortungsvolles, nachhaltiges Handeln ist wirtschaftlicher Erfolg für uns dauerhaft erzielbar.
Chemie aus Bayern: Was wir tun …
Im bayerischen Chiemgau an den Ufern der Alz befindet sich der Sitz unseres Unternehmens, umgeben von Wasser und eingebettet in eine wunderschöne Natur. Was wir für unsere Produktion brauchen, sind vor allem Kalk, Kohle und Energie. Aus dieser Zutatenliste haben wir über die Jahre eine breite Palette von Spezialchemieprodukten für ausgewählte Zukunftsmärkte entwickelt.
Vor allem in den Bereichen Ernährung von Mensch und Tier sowie in der Landwirtschaft sehen wir vielversprechende Perspektiven. Wir möchten beispielsweise mit unseren Produkten die Basis für eine effiziente Lebensmittelversorgung schaffen. Unsere Pharmarohstoffe und Kreatinprodukte können bei einer höheren Lebenserwartung zu gesundem Altern beitragen. Unsere Produkte kommen aber auch noch in vielen weiteren Anwendungsgebieten zum Einsatz: www.alzchem.com/de/anwendungsgebiete/
… und wie wir es tun
Unser Tun bemisst sich nicht allein an Produkten und Zahlen. Vielmehr handeln wir nach verbindlichen Grundsätzen. Sie bilden unsere Unternehmens-DNA. Denn angesichts des Klimawandels und anderer globaler Umbrüche sind wir in der Verantwortung, täglich darüber nachzudenken, wie sich das Prinzip Nachhaltigkeit bei Alzchem umsetzen lässt. In unserem Integrierten Managementsystem haben wir die dafür geltenden Grundsätze niedergelegt:
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Wir glauben und leben den Generationenvertrag und tragen hierfür gemeinsam eine gesellschaftliche Verantwortung. Der Ausgleich ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. |
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Wir arbeiten mit bei der Transformation der Wirtschaft und der globalen Wertschöpfungsketten hin zu einer nachhaltigeren Welt. |
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Die Wertigkeit unseres Unternehmens basiert nicht allein auf unserem wirtschaftlichen Erfolg. Auch die gesellschaftliche Verantwortung unseres Handelns im Sinne einer Corporate Social Responsibility trägt wesentlich hierzu bei. |
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Wir orientieren uns an den 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und leisten unseren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. So schaffen wir einen Mehrwert für die Gesellschaft und das Unternehmen. |
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Nachhaltigkeit dient uns als Wegweiser für eine profitable Zukunft. |
Ein Integriertes Managementsystem (IMS) verbindet verschiedene Managementsysteme – etwa für Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz, IT-Sicherheit, Energie sowie Asset-Management – und verbindet sie zu einer einheitlichen Struktur. (Integrierte) Managementsysteme sind ein wesentliches Element einer verlässlichen, effizienten und nachhaltigen Unternehmensführung.
Alzchem definiert nachhaltiges, unternehmerisches Handeln als einen integrierten Ansatz, der eine kontinuierliche Verbesserung unseres täglichen Handels in Sachen Umwelt, Sicherheit, Energie und Qualität sicherstellt. Nachhaltigkeitsaspekte bauen wir konsequent in unsere Strategie und unser operatives Geschäft ein. Mit Produkten, die einen Mehrwert für die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft leisten, sichern wir unseren dauerhaften Erfolg.
Gesellschaftliche Verantwortung nimmt auch in unserer Lieferkette einen hohen Stellenwert ein. Deshalb haben wir uns u. a. dem unabhängigen CSR-Rating durch die weltweit tätige Bewertungsplattform EcoVadis unterzogen, von der wir auch 2023 wieder mit der Gold-Medaille ausgezeichnet wurden. Bewertet wurden die Unternehmensaktivitäten in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. Damit zählt Alzchem zu den oberen zwei Prozent der von EcoVadis beurteilten Unternehmen im Bereich der Herstellung von chemischen Grundstoffen.
Zudem ist unser Unternehmen seit 1997 EMAS-registriert und erstellt jährlich eine Umwelterklärung.
EMAS steht für das freiwillige europäische Umweltmanagementsystem „Eco-Management and Audit Scheme“. Es hilft Organisationen, einen systematischen betrieblichen Umweltschutz auf hohem Niveau zu betreiben, verbunden mit dem Anspruch, die eigene Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Jetzt setzt sich unser Unternehmen einen neuen grünen Meilenstein als Ziel: die Klimaneutralität. So verfügt Alzchem seit Kurzem über einen umfangreichen Klimafahrplan mit konkreten Maßnahmenpaketen, den der Vorstand gemeinsam mit einem internen Nachhaltigkeitsgremium entwickelt hat. Die angestrebte Klimaneutralität wollen wir vor allem auf zwei Wegen erreichen, nämlich durch
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die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen (Defossilisierung) sowie |
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eine klimaneutrale Produktion. |
Defossilisierung bedeutet die Beendigung des Ausstoßes von Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Rohstoffe. Damit einher geht die Umstellung der Verbrennungsprozesse auf erneuerbare Alternativen, z. B. in Form von Strom oder Wasserstoff.
Auf in die Zukunft: unser Weg zur Klimaneutralität
Alzchem hat sich als vertikal integrierter Spezialchemie-Anbieter eine führende Marktposition in ausgewählten Nischenmärkten gesichert. Unsere Produkte knüpfen an relevante gesellschaftliche Entwicklungen an, wie etwa Nachhaltigkeit, gesundes Altern, Sicherstellung der Welternährung im Zuge des Bevölkerungswachstums und eben auch Klimaschutz. Mit unserem Produkt Eminex® beispielsweise gelingt es, die Methan- und CO2-Emissionen während der Güllelagerung wirksam zu unterdrücken und somit klimaschädliche Emissionen zu vermeiden. Auch unser Futtermittelzusatz Creamino® spielt bei der CO2-Reduzierung (durch Einsparung von Futter) eine wesentliche Rolle bei unseren Kunden.
Schritt für Schritt zum Wandel
Durch innovative Lösungen ist unser Unternehmen in der Lage, stabil zu wachsen. Nachhaltiges und umweltbewusstes Handeln haben für uns dabei eine besondere Bedeutung – nicht nur bei unseren Produkten, sondern auch im Hinblick auf unseren Produktionszyklus. Wichtig sind uns:
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die Reduzierung des Energieeinsatzes, |
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die Vermeidung von Abfällen, |
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der Schutz der Gewässer sowie |
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der Immissions- und Lärmschutz. |
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Daher überwachen, dokumentieren und bewerten wir regelmäßig die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Umwelt, indem wir aussagekräftige Nachhaltigkeits-Kennzahlen ermitteln. Auf diese Weise wird eine quantitative Übersicht der für Alzchem wichtigsten Trends geliefert. Nachfolgend einige Beispiele aus dem für unseren Klimafahrplan wichtigsten Bereich, dem Produktionsprozess:
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Schon heute erlauben uns die in den Produktionsprozess zurückgeführten CO2-Emissionen, die jährlich emittierte CO2-Gesamtmenge um bis zu 50.000 Tonnen zu reduzieren. |
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In den vergangenen drei Jahren konnten wir die Energiemengen aus der Wärmerückgewinnung kontinuierlich steigern. Neben den eingesetzten CO2-Mengen trägt auch dies positiv zum Klimaschutz bei. |
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Die Staubemissionen in die Luft konnten insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau gehalten werden. |
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Die NOX-Emissionen, also Stickstoffoxide, die hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen in Anlagen und Motoren entstehen, sind in den letzten zehn Jahren durch verschiedene Qualitätsverbesserungen bei den Brennstoffen deutlich gesunken. Wo uns dies möglich ist, werden produktionsspezifische Abfälle in den Produktionsprozess zurückgeführt oder intern verwertet. Hier haben wir uns das Ziel „Zero Waste“ gesetzt – auch wenn wir wissen, dass die „Null“ eine gewaltige Herausforderung ist. |
Durch diese laufenden oder sogar bereits abgeschlossenen Maßnahmen haben wir schon heute im Branchenvergleich niedrige CO2-Emissionen im Produktionsprozess. In Summe kann derzeit etwa ein Drittel der Gesamtemissionen intern als Rohstoff eingesetzt und somit stofflich verwertet werden.
Die verbleibenden zwei Drittel unserer CO2-Emissionen in Höhe von ca. 110.000 Tonnen (Basis 2022) sollen sich zukünftig reduzieren. Wir sehen diese sogenannten Scope-1-Emissionen als die zentrale Stellschraube, an der wir mit aller Kraft drehen wollen, um schnellstmöglich auf die „grüne Null“ (Net Zero) zu kommen. Sie stehen daher im Zentrum unseres Klimafahrplans.
“Net Zero” bedeutet, dass ein globales Gleichgewicht zwischen den vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und den Bemühungen des Menschen, Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen, erreicht wird, wobei die anthropogenen CO2-Emissionen vollständig eliminiert werden. Für Unternehmen bedeutet Netto- Null, dass sie die CO2-Emissionen aus ihren Aktivitäten, einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette, eliminieren und gleichzeitig die Emissionen, die noch nicht eliminiert wurden, durch Dekarbonisierungs- und Vermeidungsmaßnahmen kompensieren müssen.
Die Bemessung der Emissionen nach „Scopes“
In Klimabilanzen unterscheidet man verschiedene Arten von Emissionen, die in bestimmte Gruppen, sogenannte „Scopes“, eingeteilt werden:
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Scope 1 umfasst die direkte Freisetzung klimaschädlicher Emissionen im eigenen Unternehmen. |
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Scope 2 beschreibt die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Emissionen durch Energie von Dritten (z. B. Strom, Dampf). |
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Scope 3 betrachtet die gesamte Wertschöpfungskette und beinhaltet die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Emissionen in den bezogenen Roh- und Einsatzstoffen. |
Um ein vollständiges Bild von der Klimabilanz eines Unternehmens zu erlangen, wird verbreitet noch eine weitere – gegenläufige – Kategorie berücksichtigt:
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Scope 4 misst die klimapositive Wirkung der Produkte eines Unternehmens bei seinen Kunden. |
Bereits hier wird deutlich: Unmittelbar beeinflussen kann ein Unternehmen nur die Emissionen in den Scopes 1 und 4. Während die Scope-1-Emissionen die Umwelt mit ihrem Ausstoß belasten, führen die Einsparungen im Scope 4 zu dem erwünschten Ausgleich der Klimabilanz. Die in den Scopes 2 und 3 anfallenden Emissionen sind dagegen gleichsam der „Rucksack“, den ein Unternehmen von seinen Zulieferern übernimmt. Die Verantwortung für deren Reduzierung tragen damit in erster Linie – wenn auch nicht allein – diese Zulieferer. Hier kann ein Unternehmen allenfalls mittelbar, wie etwa durch eine kluge Einkaufspolitik, für eine Entlastung seiner Klimabilanz sorgen.
Wirtschaften in Richtung „Net Zero“ – mit dem Alzchem Klimafahrplan
Um die Erderwärmung wirksam zu begrenzen, muss ein Gleichgewicht zwischen den verursachten Treibhausgasen und den eingesparten Emissionen erreicht werden – ein Zustand, der als „Net Zero“ bezeichnet wird.
Die Grundlage für eine effiziente Klimaschutzstrategie sind die genaue Berechnung der eigenen CO2-Emissionen und ein gründliches Verständnis der verschiedenen Emissionsquellen. Denn das, was wir nicht erfassen, lokalisieren und messen, können wir auch nicht lenken. Daher ist die Reduktion der Scope-1-Emissionen unsere zentrale Mission.
Doch wo müssen wir ansetzen? Folgende vier Grundsätze haben sich für unseren grünen Weg herauskristallisiert:
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Wir wollen unsere Produktionskreisläufe effizienter schließen, |
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die Menge der benötigten Energie vermindern, |
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die in unseren Produktionsprozessen entstehende Abwärme intensiver nutzen und |
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jede Form von Ressourcenverschwendung vermeiden. |
Daran orientiert sich auch unser Klimafahrplan. Durch die Reduktion unserer gesamten direkten Emissionen soll nicht nur ein Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels geleistet, sondern auch das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft geführt werden. Nur ein im Gleichgewicht befindliches Klima gewährleistet starkes wirtschaftliches Handeln und zugleich eine intakte Umwelt als unentbehrliche Lebensgrundlage für unsere und nachfolgende Generationen.
Erreicht werden soll dies durch vier konkrete, aus den oben genannten Grundsätzen abgeleitete Maßnahmenpakete:
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Paket 1: CO2-Verflüssigung/Nutzung von CO2 als Rohstoff |
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Paket 2: Nachhaltiges Rohstoffmanagement |
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Paket 3: Wärmerückgewinnung |
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Paket 4: Effizienzsteigerungen |
Unser Ziel ist es, den Ausstoß der direkten, an sämtlichen Standorten der Alzchem freigesetzten CO2– Emissionen (Scope 1) bis zum Jahr 2030 um 75 Prozent zu reduzieren. Die vollständige Klimaneutralität wollen wir im Jahr 2033 erreichen.
Die Maßnahmen-Pakete im Überblick
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Paket 1: CO2-Verflüssigung/Nutzung von CO2 als Rohstoff Moderne Verfahren schaffen umweltschonende Wertschöpfungsketten Die derzeit größten Emissionsquellen an den Standorten Trostberg und Schalchen sind die mit fossilen Brennstoffen und CO-Gas befeuerten Dampfkessel. Hier werden wir einen neuen Dampferzeuger anschaffen, der in einem deutlich fortschrittlicheren, sogenannten „Oxyfuel-Verfahren“ betrieben wird. Dies ermöglicht die Rückgewinnung von hochkonzentriertem CO2 aus dem Abgas. Als Gas oder in verflüssigter Form kann dieses CO2 dann wieder in der eigenen Produktion eingesetzt werden. Dort ersetzt es Heizöl oder Erdgas, das bisher unter anderem zur Herstellung des Rohstoffes CO2 eingesetzt wird. Ein positiver Nebeneffekt: Durch den Einsatz des konzentrierten flüssigen Kohlenstoffdioxids (CO2) kann auch die Wirtschaftlichkeit der zugehörigen Produktionsanlage gesteigert werden. |
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Paket 2: Nachhaltiges Rohstoffmanagement Mit alternativen Rohstoffen weg von fossilen Energieträgern Alzchem strebt langfristig eine Produktion ohne fossile Energie an. Dafür stehen verschiedene Mittel zur Verfügung:
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Paket 3: Wärmerückgewinnung Nutzung von Abwärme in vielfältigen Anwendungen Aktuell wird Produktionswärme am Standort Trostberg allein zum Heizen der Hauptverwaltung und der Infrastruktur genutzt. Künftig wird unsere Wärmerückgewinnung ausgebaut und ersetzt an einigen Stellen Dampf, der in unseren Kesselhäusern bisher mit Heizöl oder Erdgas erzeugt wird. So kann exotherme, eigene Energie durch Rückführung in die Produktionsprozesse fossile Energie ersetzen. |
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Paket 4: Effizienzsteigerungen Nicht nur gut fürs Geschäft: Optimierung von Produktionsprozessen Durch die Optimierung der Produktionsprozesse, aber auch durch den Einsatz künstlicher Intelligenz ist Alzchem in der Lage, die Anlagen-Effizienz deutlich zu steigern. Dadurch können erhebliche Ressourcen eingespart werden. Gleichzeitig werden die Abfallmenge und der Kühlwasserverbrauch reduziert, was wiederum die Umwelt entlastet. So sollen zum Beispiel alte Kompressoren durch neue drehzahlgeregelte Verdichter ersetzt werden. Durch die bessere Regelbarkeit werden Herstellung und Abnahme besser aufeinander abgestimmt, wodurch ein deutlich günstigerer Energieeinsatz erzielt wird. |
Einsparungen insgesamt: ein Blick ins Jahr 2033
„Science is magic that works.” Diese Aussage passt auch zum Umweltschutz. Denn jede eingesparte Tonne CO2 trägt dazu bei, den Klimawandel abzuschwächen. Das ist handfeste Wissenschaft und keine Zauberei.
Wir haben mit dem Klimafahrplan ein kraftvolles Instrumentarium entwickelt, das am Ende eine stolze Bilanz aufweisen wird: Die oben beschriebenen Maßnahmenpakete sollen bis 2030 zu einer CO2-Reduktion von rund 90.000 Tonnen führen. Das sind mehr als 75 Prozent unserer heutigen CO2-Emission. Zum Vergleich: Eine Buche muss ganze 80 Jahre wachsen, um eine einzige Tonne CO2 aufzunehmen.
Bei konsequenter Umsetzung unseres Klimaplans werden wir bereits im Jahr 2033 die noch verbleibenden 25 Prozent unserer Emissionen ausgeglichen und damit die angestrebte Klimaneutralität erreicht haben. Diese mutige Aussage können wir treffen, weil wir unsere im Jahr 2030 noch verbleibenden Restemissionen schon heute sehr genau kennen. Hier werden wir vor allem in unseren Anlagen neueste Technologien zum Einsatz bringen. An ersten Ideen und Lösungsansätzen arbeiten wir bereits. So verspricht zum Beispiel der Ersatz der von uns derzeit verwendeten Dampftrocknung durch ein modernes Induktionsverfahren ein beträchtliches Einsparpotenzial. Aber klar ist auch: Vollkommen vermeiden kann ein Chemieunternehmen wie unseres seine CO2-Emissionen nach dem heutigen Stand der Erkenntnis wahrscheinlich nicht. Die bei uns unumgänglich verbleibenden Restbestände werden wir daher durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf Net Zero herunterfahren.
Damit ist es für Alzchem möglich, die bereits hoch gesteckten Ziele der Politik zur Klimaneutralität sogar noch deutlich früher zu erreichen. Nichts anderes gilt für das von der „Say on Climate-Initiative“ gesetzte Ziel, die Emissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2010 um 50 Prozent zu reduzieren.
Als „Say on Climate“ bezeichnet man Beschlüsse der Eigentümer eines zumeist börsennotierten Unternehmens, die dessen Klimastrategie zum Gegenstand haben, entweder indem sie diese Strategie unterstützen oder aber das Management zu ambitionierteren – oder auch weniger ambitionierten – Klimaschutzaktivitäten anhalten. Der von dem britischen Hedgefonds Manager Christopher Hohn in Verbindung mit dem von ihm geführten „The Children’s Investment Fund Management (TCI)“ ins Leben gerufenen „Say on Climate-Initiative” haben sich mittlerweile eine Vielzahl von institutionellen Investoren, Stimmrechtsberatern und Nichtregierungs-Organisationen angeschlossen.
Dabei kommt die Wirtschaftlichkeit nicht zu kurz, denn unsere Investitionen – in Summe mehr als 30 Mio. Euro – rechnen sich: Allein aufgrund der damit verbundenen Maßnahmen werden wir voraussichtlich bereits ab dem Jahr 2030 jährliche Einsparungen in Höhe von rund 6 Mio. Euro realisieren, von denen wir dauerhaft profitieren. Unsere Investitionen sind also gleich doppelt sinnvoll: Denn wir sparen nicht nur CO2 für die Umwelt ein, sondern auch nachhaltig Energie für unsere eigenen Prozesse – und damit auch bisher angefallene Kosten.
„Act now, act together“ – nie war unser Leitspruch so zukunftsweisend wie jetzt.
Unseren Weg, die eigenen Emissionen (Scope 1) auf Net Zero zu reduzieren, haben wir oben ausführlich dargestellt. Gleichzeitig engagieren wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten aber auch stark in den Emissions-Scopes 2 bis 4.
Die Gegenwart: Was Alzchem heute schon tut (Scopes 2 bis 4)
Wie bereits gesagt: Bei Alzchem sehen wir in erster Linie die eigenen Emissionen (Scope 1) als unsere grüne Kernaufgabe an, weil wir diesen Bereich direkt beeinflussen können. Dennoch lohnt sich auch ein Blick auf bereits bestehende Maßnahmen in den drei weiteren, bisher nicht angesprochenen Scopes. Dazu gehören auch – im Scope 4 – diejenigen unserer Produkte, die klimaschädliche Emissionen bei unseren Kunden dauerhaft senken können – und das ist wirklich revolutionär.
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Scope 2 Scope 2 umfasst indirekte Treibhausgas-Emissionen aus eingekaufter Energie, wie etwa Strom, Dampf etc., die außerhalb der eigenen Systemgrenzen erzeugt, aber vom Unternehmen verbraucht werden. Beim Strom hängt der weitere Weg zur Klimaneutralität freilich nicht von uns, sondern von den Energieversorgungsunternehmen ab. Insbesondere können sie ihren CO2-Ausstoß durch den Umstieg auf Ökostrom deutlich reduzieren. Umso mehr begrüßen wir daher die Bemühungen von Politik und Gesellschaft, den Ökostrom-Ausbau mit Tempo voranzutreiben. Hier gehen wir davon aus, dass 2030 – wie von der Bundesregierung geplant – bereits 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen werden. Nach unserer Überzeugung können wir auch hier ähnliche Einsparquoten wie im Scope 1 erreichen. Wie wir das schaffen? Vor allem über unsere hervorragende Ausgangsbasis. Um eine klimaneutrale Produktion von Grundstoffen in der Chemieindustrie zu entwickeln, werden Prozesse benötigt, die auf Strom – genauer gesagt: grünen Strom – aufbauen. Viele dieser Prozesse sind jedoch derzeit noch in der Entwicklung zu einer voll ausgereiften, breit anwendbaren Technologie. Anders bei Alzchem: Die Grundlage unseres Produktionsverbundes (NCN-Kette) ist schon immer – anders als dies dem Standard in der Branche entspricht – die strombasierte Produktion unseres wesentlichen Ausgangsprodukts. Das von uns hergestellte Calciumcarbid wird entlang der NCN-Kette weiterveredelt und bildet die Basis für weite Teile unseres Produktstammbaums. Wir investieren somit schon seit jeher in eine Chemie, in der Strom ein wesentlicher Rohstoff ist. Damit ist die Alzchem im Vorteil: Wir verfügen bereits jetzt über die Technologie von morgen. |
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Scope 3 Scope-3-Emissionen fallen vor- und nachgelagert in der Lieferkette an, etwa durch die Nutzung von Produkten, Dienstleistungen und Büromaterialien oder die Durchführung von Geschäftsreisen. Diese ganz überwiegend außerhalb des eigenen Handlungsbereichs stattfindenden Emissionen lassen sich von uns daher ebenfalls nicht unmittelbar beeinflussen. Auch hier sind wir jedoch nicht tatenlos: In Scope 3 werden stetig Einsparmöglichkeiten bei den Emissionen innerhalb unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette identifiziert. Wir möchten damit feststellen, wo sich die Emissions-Hotspots oder Energierisiken befinden. Daher führen wir regelmäßig umfassende, auch auf Umwelt- und Klima-Aspekte konzentrierte Lieferanten- und Kundenaudits durch. Ausbau der E-Mobilität Elektromobilität ist ein wichtiges Element einer klimagerechten Energie- und Verkehrspolitik. Alzchem ist hier bereits sehr aktiv: Firmenautos für Mitarbeiter sind nur noch als reine Elektrofahrzeuge oder als weitreichende Plug-in-Hybride bestellbar. Zudem besteht seit Dezember 2020 für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Firmen-Elektro- oder -Hybrid-Fahrzeuge kostenlos an E-Ladestationen der Alzchem mit grünem Strom aufzuladen. Dieses Angebot gilt ebenso für die eigenen Autos unserer Mitarbeiter. Zukünftig möchten wir auch bei unseren Gabelstaplern vermehrt auf Elektrofahrzeuge setzen, so dass der wesentliche Teil unseres Fuhrparks dann elektrisch läuft und keine fossile Energie mehr benötigt. Mobilität ist bei Alzchem im Wandel! |
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Scope 4 Hierunter fallen Emissionsminderungen, die durch die Produkte eines Unternehmens bei seinen Kunden ermöglicht werden. Hier sieht sich Alzchem unter anderem gut positioniert mit Produkten für wasserstoffgetriebene Fahrzeuge, den Leichtbau und die Windenergie. Besonders hervorzuheben sind jedoch zwei Produkte, die eine dauerhafte und – verglichen mit der Klimabilanz für ihre Herstellung – überproportional große Senkung von Treibhausgasenermöglichen:
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Mit Alzchem in eine grüne Zukunft
Durch die Verbundintegration von Produktionsanlagen und -technologien kann Alzchem den CO2-Fußabdruck der eigenen Produkte schon heute vergleichsweise gering halten. Mit dem Alzchem-Klimafahrplan ist der Weg zu Net Zero – also zu einer nahezu vollkommenen Kreislaufwirtschaft im Bereich der Scope 1-Emissionen – konkret vorgezeichnet. Neue, innovative Alzchem-Produkte haben das Potential, die Klima-Gesamtbilanz des Unternehmens sogar noch deutlich besser – buchstäblich CO2–positiv – zu gestalten. In Summe: Mit Alzchem in eine grüne Zukunft – das lohnt sich. Für alle!
Glossar
EMAS
EMAS steht für das freiwillige europäische Umweltmanagementsystem „Eco-Management and Audit Scheme“. Es hilft Organisationen, einen systematischen betrieblichen Umweltschutz auf hohem Niveau zu betreiben, verbunden mit dem Anspruch, die eigene Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Defossilisierung
Defossilisierung bedeutet die Beendigung des Ausstoßes von Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Rohstoffe. Damit einher geht die Umstellung der Verbrennungsprozesse auf erneuerbare Alternativen, z. B. in Form von Strom oder Wasserstoff.
Dekarbonisierung
Wörtlich genommen bedeutet Dekarbonisierung die Befreiung der Welt von Karbon in der Form von Kohlendioxid. Dies ist jedoch kein sinnvolles Ziel, da das Leben auf der Erde gerade auf Kohlenstoff und Sauerstoff basiert. Schädlich ist nur das Ungleichgewicht, in das die Atmosphäre durch einen erhöhten, für den natürlichen Kreislauf nicht mehr verkraftbaren CO2-Gehalt gerät.
Die Begriffe Dekarbonisierung und Defossilisierung werden oft ungenau gebraucht oder sogar verwechselt.
Integriertes Managementsystem
Ein integriertes Managementsystem (IMS) verbindet verschiedene Managementsysteme – etwa für Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz, IT-Sicherheit, Energie sowie Asset-Management – und verbindet sie zu einer einheitlichen Struktur. (Integrierte) Managementsysteme sind ein wesentliches Element einer verlässlichen, effizienten und nachhaltigen Unternehmensführung.
Net-Zero
“Net Zero” bedeutet, dass ein globales Gleichgewicht zwischen den vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und den Bemühungen des Menschen, Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen, erreicht wird, wobei die anthropogenen CO2-Emissionen vollständig eliminiert werden. Für Unternehmen bedeutet Netto- Null, dass sie die CO2-Emissionen aus ihren Aktivitäten, einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette, eliminieren und gleichzeitig die Emissionen, die noch nicht eliminiert wurden, durch Dekarbonisierungs- und Vermeidungsmaßnahmen kompensieren müssen.
NOx-Emissionen
NOx ist der Oberbegriff für eine Gruppe hochreaktiver Gase, die alle in unterschiedlichen Mengen Stickstoff und Sauerstoff enthalten (so zum Beispiel Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2)). Zahlreiche Stickoxide sind farb- und geruchlos.
Scopes
Üblicherweise werden die Emissionen, die bei der Erreichung von Klimaneutralität erfasst werden, in drei Kategorien („Scopes“) eingeteilt:
Scope 1: Direkte Emissionen eines Unternehmens, z. B. die Emissionen, die von Heizkesseln oder Öfen eines Unternehmens ausgestoßen werden.
Scope 2: Indirekte Emissionen, z. B. aus der Wärmeversorgung des Firmengebäudes, die bereits bei der Gewinnung der dafür erforderlichen Energie anfallen.
Scope 3: Indirekte Emissionen aus Prozessen, die nicht im direkten Einflussbereich des Unternehmens stehen, wie z. B. die Lieferkette.
Um ein vollständiges Bild von der Klimabilanz eines Unternehmens zu erlangen, wird verbreitet noch eine weitere – gegenläufige – Kategorie berücksichtigt:
Scope 4: Emissionsminderungen, die durch die Produkte eines Unternehmens ermöglicht werden.
“Say on Climate”/“Say on Climate-Initiative”
Als „Say-on Climate“ bezeichnet man Beschlüsse der Eigentümer eines zumeist börsennotierten Unternehmens, die dessen Klimastrategie zum Gegenstand haben, entweder indem sie diese Strategie unterstützen oder aber das Management zu ambitionierteren – oder auch weniger ambitionierten – Klimaschutzaktivitäten anhalten. Der von dem britischen Hedgefonds Manager Christopher Hohn in Verbindung mit dem von ihm geführten „The Children’s Investment Fund Management (TCI)“ ins Leben gerufenen „Say on Climate-Initiative” haben sich mittlerweile eine Vielzahl von institutionellen Investoren, Stimmrechtsberatern und Nichtregierungs-Organisationen angeschlossen.
Treibhausgase (THG)
Hierbei handelt es sich um Gase, die Wärme in der Atmosphäre binden und somit zur Erwärmung der Erde beitragen. Die bekanntesten Treibhausgase – Kohlendioxid (CO₂), Methan und Lachgas – sind natürlicherweise in geringen Konzentrationen in der Atmosphäre zu finden. Durch verschiedene menschengemachte (anthropogene) Quellen hat sich ihr Anteil seit Beginn des letzten Jahrhunderts deutlich erhöht.
Es ist schwierig, die Beiträge der verschiedenen Treibhausgase zum Klimawandel zu messen und zu vergleichen. Einige Treibhausgase wie Kohlendioxid verweilen mitunter hunderte Jahre in der Atmosphäre, während andere schon nach wenigen Jahren wieder verschwinden. Jede Substanz wirkt in der Atmosphäre zudem unterschiedlich stark, je nachdem, wie viel Wärmestrahlung sie absorbiert bzw. reflektiert. Gase werden oft als CO2e (Kohlendioxidäquivalent) in Bezug auf ihre Treibhausgasauswirkungen im Laufe der Zeit bezeichnet, wobei CO2 als Referenz verwendet wird.
Hinweis
Dieses Dokument enthält zu erheblichen Teilen in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese beruhen auf den gegenwärtigen, nach bestem Wissen getroffenen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Alzchem Group AG. Naturgemäß sind solche Aussagen jedoch Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können daher dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung ganz oder teilweise von der hier abgegebenen Einschätzung und der darauf beruhenden Darstellung abweicht. In einem solchen Fall wird die Gesellschaft ihren Klimafahrplan nach pflichtgemäßem Ermessen an die geänderten Verhältnisse anpassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich dadurch zugleich die mit dem Klimafahrplan ursprünglich angestrebten Ziele und die zu ihrer Erreichung eingesetzten Mittel ändern.
Eine graphisch angereicherte, interaktive Version dieses Klimafahrplans findet sich auch im Internet unter
www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
Teil V: Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.176.335 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 10.176.335 Stimmen. |
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2. |
Virtuelle Hauptversammlung; Ort der Hauptversammlung; elektronische Zuschaltung Auf der Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 26n Abs. 1 EGAktG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft in der Dr.-Albert-Frank-Str. 32, 83308 Trostberg. Aufgrund ihrer virtuellen Form wird die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) an dem vorstehend genannten Ort abgehalten. Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten findet stattdessen eine Live-Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice unter
statt. Die für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt („HV-Ticket“). Mit dem Betreten der virtuellen Hauptversammlung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2023 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigte elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung „zugeschaltet“. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung – oder auch nur Teile davon – nicht im Internet verfolgen. Die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung ist Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte. Sie ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. |
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3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte; Anmeldeverfahren; Nachweisstichtag Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu ihr) und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind gemäß § 18 der Satzung der Alzchem Group AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierfür rechtzeitig unter Beifügung eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Sollte ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG nicht möglich sein, wird hilfsweise der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut gemäß § 123 Abs. 4 AktG (in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung) anerkannt. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 4. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Alzchem Group AG Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang der Anmeldung entscheidend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Donnerstag, den 20. April 2023, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht, nicht mit dem richtigen Inhalt oder nicht in der gehörigen Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen; sie muss dies jedoch nicht tun, soweit sie den Nachweis – unter Wahrung der Gleichbehandlung der Aktionäre – sachlich für ausreichend erachtet. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Veräußerungssperre einher; unsere Aktionäre sind daher auch nach der Anmeldung zur Hauptversammlung oder dem Verstreichen des Nachweisstichtags berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das Teilnahme- und Stimmrecht bereits angemeldeter Aktionäre keine Bedeutung; das Gleiche gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär werden, stehen die mit den erworbenen Aktien verbundenen Teilnahme- und Stimmrechte im Hinblick auf die Hauptversammlung 2023 nicht zu. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers durch den teilnahmeberechtigten Aktionär bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung; hierfür ist vielmehr der Depotbestand am Tag der Hauptversammlung maßgebend. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden dem Aktionär bzw. dem von ihm benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für den passwortgeschützten Internetservice unter
übersandt („HV-Ticket“). Über den Internetservice kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Zeiträume nicht nur die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sondern unter anderem auch seine Briefwahlstimme elektronisch abgeben, ändern oder widerrufen, Vollmacht und ggf. Weisung, auch an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen, ändern oder widerrufen, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung abgeben und ansehen, über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden (der das Recht einschließt, Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu machen und Auskunft zu verlangen) und unbeantwortete Fragen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll geben. Über den passwortgeschützten Internetservice können die zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter vor der ersten Abstimmung der Hauptversammlung ferner das Teilnehmerverzeichnis einsehen. Um den rechtzeitigen Erhalt ihres HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen. |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung
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5. |
Rechte der Aktionäre: (Gegen-) Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht, Widerspruch
Erläuterungen zu den vorstehenden Rechten der Aktionäre sind auch im Internet unter
abrufbar. |
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6. |
Informationen nach § 124a AktG; Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung, die der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen sind im Internet unter
zugänglich. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG und über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG. Nach der Hauptversammlung werden dort auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. |
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7. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre Die Alzchem Group AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte („HV-Ticket“) und Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zum Internetservice des Aktionärs sowie Name, Vorname, Anschrift , E-Mail-Adresse und Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zum Internetservice des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht bereits von den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten selbst, insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank (Letztintermediär) sie an die Gesellschaft. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auch unter
Gerne senden wir Ihnen diese auch per Post zu. |
Trostberg, im März 2023
Alzchem Group AG
Der Vorstand