CCP AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CCP AG

Kleinostheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der CCP AG lädt die Aktionäre der CCP AG hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der CCP AG am Freitag den 12.05.2023 um 11 Uhr in den Räumen des Hotels „Wilder Mann“, 63739 Aschaffenburg, Löherstraße 51, ein.

 

I. Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der CCP AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 16.03.2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu TOP 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2022 in Höhe von EUR 1.002.774,83 für das Geschäftsjahr 2022 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in Höhe von EUR 1.002.774,83 für das Geschäftsjahr 2022 wird wie folgt verwendet:

(1) Verteilung an die Aktionäre: EUR 450.000,00
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30
je gewinnbezugsberechtigte Aktie für das Geschäftsjahr 2022
sowie einer Sonderdividende in Höhe von EUR 0,30
je gewinnbezugsberechtigte Aktie.
(2) Einstellung in Gewinnrücklagen:
(3) Gewinnvortrag: EUR 552.774,83
TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Entlastung der Mitglieder des Vorstandes der CCP AG für das Geschäftsjahr 2022 folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstandes der CCP AG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der CCP AG für das Geschäftsjahr 2022 folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der CCP AG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zum Aufhebungsvertrag vom 14.02.2023 betreffend die Aufhebung des Exklusivlieferungsvertrag vom 16.09.2015 zwischen der CCP AG und der GAPP Ltd.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung am 14.02.2023 geschlossenen Aufhebungsvertrag mit der Global Agricultural Product Procurement Limited (nachfolgend: GAPP Ltd.) zuzustimmen.

Am 16.09.0215 schlossen die CCP AG und GAPP Ltd. einen Exklusivlieferungsvertrag. Hiernach wurde der CCP AG das Alleinbezugs- und -Vertriebsrecht für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse von GAPP Ltd. für die EU, die Schweiz und Norwegen eingeräumt. Die Vertragsparteien haben sich nunmehr am 14.02.2023 geeinigt den Exklusivlieferungsvertrag aufzuheben. Die Aufhebung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung und soll zum 31.03.2024 in Kraft treten.

Der wesentliche Inhalt des Aufhebungsvertrages wird wie folgt angegeben:

Als Gegenleistung für die Vertragsaufhebung zahlt die GAPP Ltd. an die CCP AG eine Entschädigung in Höhe von 660.000 EUR, zahlbar in drei Raten je 220.000 EUR. Die erste Rate wird fünf Arbeitstage nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages fällig. Die zweite Rate ist spätestens am 30.09.2023 zur Zahlung fällig. Die dritte Rate ist spätestens am Tag des Inkrafttretens der Aufhebungsvereinbarung zur Zahlung fällig. Der Exklusivlieferungsvertrag endet mit dem Datum des Inkrafttretens der Aufhebungsvereinbarung. Nach der Erfüllung der Zahlungserfüllung sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Exklusivlieferungsvertrag der Parteien erloschen. Für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Inkrafttreten haben sich die Parteien auf Übergangsregelungen für die Abwicklung der laufenden Produktionssaison 2023 geeinigt. Damit einhergeht eine Bekanntgabe des Kundenstammes an die GAPP Ltd.

In der wirtschaftlichen Konsequenz bedeutet der Aufhebungsvertrag die Aufgabe des bisherigen Geschäftsbereichs der CCP AG.

Der Exklusivlieferungsvertrag sowie der Aufhebungsvertrag sind ab sofort auf der Internetseite der CCP AG unter

www.ccp.ag

in englischer Vertragssprache sowie in deutscher Übersetzung zur Einsichtnahme der Aktionäre hochgeladen. Am Tag der ordentlichen Hauptversammlung liegen Abschriften der Verträge in den Versammlungsräumen aus.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Änderung des § 18 Nr. 4 der Satzung

Die Satzung soll hinsichtlich der Mehrheiten für Beschlüsse über eine Satzungsänderung, eine Kapitalerhöhung, eine Kapitalherabsetzung, eine Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, eine Übertragung des Gesellschaftsvermögens, eine Gewinnabführung sowie eine Auflösung der Gesellschaft an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der CCP AG wie folgt zu ändern.

Der bisherige § 18 Abs. 4 der Satzung der CCP AG mit folgendem Wortlaut:

„Beschlüsse der Hauptversammlung über Satzungsänderungen, über Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, über die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, über die Übertragung des Gesellschaftsvermögens und über eine Gewinnabführung werden mit einer Mehrheit von 75% des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals, ein Beschluß über die Auflösung der Gesellschaft wird mit einer Mehrheit von 75 % des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft gefaßt.“

wird wie folgt geändert und neu gefasst:

„Beschlüsse der Hauptversammlung über Satzungsänderungen, über Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, über die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, über die Übertragung des Gesellschaftsvermögens, über eine Gewinnabführung und über die Auflösung der Gesellschaft werden mit der gesetzlichen Mehrheit von 75% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals sowie zusätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.“

II. Veröffentlichungen gemäß § 49 Abs. 1 S. Nr. 1 WpHG:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorliegenden Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 750.000,00 und ist eingeteilt in 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 750.000 Stück. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 16 der Satzung)

Die Aktionäre sind nach § 16 der Satzung der CCP AG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Die Berechtigung ist durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Berechtigungsnachweis) nachzuweisen. Der Berechtigungsnachweis muss sich somit auf den Beginn des 20.04.2023 beziehen.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nicht mitgerechnet.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft demnach bis spätestens am 05.05.2023 unter der nachstehenden Adresse zugehen:

CCP AG
c/​o Quirin Privatbank AG,
Bürgermeister-Schmidt-Str.76
28195 Bremen
FAX: +49 /​ (0) 421 /​ 89760444
Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

IV. Stimmrechtsausübung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Anmeldung sowie die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes (Berechtigungsnachweis) gemäß § 16 der Satzung erforderlich (siehe die vorstehenden Hinweise in Ziffer III.).

Mit Ausnahme der Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen bedürfen Vollmachten gemäß der Regelung in § 18 Abs. 2 der Satzung der Schriftform.

V. Anträge von Aktionären

Etwaige Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

CCP AG,
Aschaffenburger Str. 82
D – 63801 Kleinostheim
E-Mail: info@ccp.ag

Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.ccp.ag zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an vorgenannte Adresse oder per E-Mail an

info@ccp.ag

zu richten.

VI. Hinterlegung von Dokumenten nach § 175 Abs. 2 AktG

Die in § 175 Abs. 2 AktG genannten Dokumente sind – soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften von der Gesellschaft erstellt werden müssen – auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ccp.ag

über den Menüpunkt „Investor Relations – IR-News“ zugänglich und stehen dort zum Download zur Verfügung.

 

Kleinostheim, im März 2023

Der Vorstand

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