adesso orange AG, Hameln – Bekanntmachung gem. § 62 UmwG (Verschmelzung mit der Iot Deutschland GmbH)

adesso orange AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gem. § 62 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 1 erster Halbsatz des Umwandlungsgesetzes (UmwG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verschmelzung der Iot Deutschland GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel, HRB 23419 KI) als übertragende Gesellschaft mit der adesso orange AG mit Sitz in Hameln (AG Hannover, HRB 213652) als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Die IoT Deutschland GmbH übertragt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, 4 ff., 46 ff., 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die adesso orange AG.

Der Verschmelzung wird die Bilanz der IoT Deutschland GmbH vom 31. Dezember 2022 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Von Beginn des ersten Januars 2023 an gelten alle Handlungen und Geschäfte der IoT Deutschland GmbH als für Rechnung der myLoc managed IT AG geführt (Verschmelzungsstichtag).

Der am 27.03.2023 (UVZ-Nr. 58/​2023 HT des Notars Dr. Hauke Thilow mit dem Amtssitz in Kiel) geschlossene Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der myLoc managed IT AG eingereicht.

Das Stammkapital der IoT Deutschland GmbH als übertragene Gesellschaft wird vollständig von der adesso orange AG gehalten. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der IoT Deutschland GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der adesso orange AG ist somit nicht erforderlich. Die Einberufung einer Hauptversammlung der adesso orange AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung ist ebenfalls nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichtes, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichtes, §§ 8 Abs. 3 S. 1, Halbsatz 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre der adesso orange AG auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages eines Verschmelzungsbeschlusses der adesso orange AG, wenn Aktionäre der adesso orange AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein entsprechendes Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es unter Nachweis des Aktienbesitzes binnen eines Monats ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die adesso orange AG gerichtet wird:

 

27. März 2023

adesso orange AG
Robert-Henseling-Straße 11, 31789 Hameln
Telefax: +49 5151 406 669 199

Der Vorstand

Comments are closed.