Union Asset Management Holding AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Union Asset Management Holding AG

Frankfurt am Main

WKN 525 230 /​ ISIN DE 000525 230 8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Dienstag, dem 23. Mai 2023, um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Union Asset Management Holding AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Union Asset Management Holding AG und den Union Asset Management Holding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 252.483.539,22 wie folgt zu verwenden:

Jahresüberschuss EUR 321.427.456,56
Gewinnvortrag EUR 1.056.082,66
Einstellung andere Gewinnrücklagen EUR – 70.000.000,00
Bilanzgewinn EUR 252.483.539,22
Gewinnverwendungsvorschlag:
Dividendenzahlung EUR 250.064.242,26
Einstellung anderer Gewinnrücklagen EUR 0
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.419.296,96
EUR 252.483.539,22
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über den Vorschlag zur Anpassung der Satzung der Union Asset Management Holding AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Anpassung der Satzung der Union Asset Management Holding AG vor. Die Anpassungen bzw. Neuregelungen dienen der Flexibilisierung des Einladungsprozesses sowie der Durchführung von künftigen Hauptversammlungen der UMH als virtuelle Hauptversammlung. Die Anpassungen dienen mithin der Angleichung der Satzung an die im Aktiengesetz bereits bestehenden Regelungen.

§ 16 Abs. 4 der Satzung der UMH wird wie folgt neu gefasst:

„4. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung auch ohne physische Präsenz an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt festzulegen, dass die Hauptversammlung ganz oder teilweise in Bild und/​oder Ton übertragen wird. Die dazu jeweils getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.“

Es wird folgender § 16 Abs. 5 in die Satzung der UMH neu eingefügt:

„5. Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 31. Mai 2028 ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.“

7.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Bankdirektor Ulf Brothuhn, Vorstandsvorsitzender der Bremische Volksbank eG, 28195 Bremen, als Nachfolger für den mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Mai 2023 aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Jörn Nordenholz, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Niedersachsen-Mitte eG, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Union Asset Management Holding AG zu wählen. Die Mandatsperiode beginnt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und reicht bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2027.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes sowie nach den §§ 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Union Asset Management Holding AG aus 15 Mitgliedern, von denen zehn Mitglieder von der Hauptversammlung und fünf Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Frankfurt am Main, den 31. März 2023

Union Asset Management Holding AG

Der Vorstand und Aufsichtsrat

 

 

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens am 19. Mai 2023 elektronisch bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices zur Hauptversammlung unter der Internet-Adresse

www.union-investment.de/​hv

erfolgen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Partnernummer (Aktionärsnummer) und der dazugehörigen individuellen PIN-Nummer. Diese Zugangsdaten wurden mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2013 per Post übersandt. Die Aktionäre, ausschließlich juristische Personen, können ihr Stimmrecht beziehungsweise ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung selbst, durch einen anderen zur Teilnahme berechtigten Aktionär oder durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft ausüben.

Die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/​oder fremden Aktien kann auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Aus technischen Gründen bitten wir darum sicherzustellen, dass jedes Organmitglied/​jeder Mitarbeiter eines Aktionärs höchstens einen anderen Aktionär vertritt.

Denjenigen Aktionären, die ihr Stimmrecht nicht selbst wahrnehmen können, bieten wir auch an, von unserer Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können die Vollmachtserteilung ebenfalls über den zuvor beschriebenen Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internet-Adresse

www.union-investment.de/​hv

vornehmen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Dies kann ebenfalls elektronisch erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig.

Aus organisatorischen Gründen sollte die Anmeldung einschließlich der zu erteilenden Vollmacht und gegebenenfalls der Weisungen bis spätestens 2. Mai 2023 bei der Gesellschaft vorliegen.

Anträge von Aktionären

Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Union Asset Management Holding AG
Herr Peter Schulte /​ Frau Sofia Siameti
Weißfrauenstraße 7
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: peter.schulte@union-investment.de oder sofia.siameti@union-investment.de

Gegenanträge gemäß § 126 Aktiengesetz werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse

http:/​/​unternehmen.union-investment.de

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Frankfurt am Main, den 31. März 2023

Union Asset Management Holding AG

Der Vorstand

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