Phi-Stone AG, Kiel – Bezugsangebot (Ausgabe von bis zu 51.573 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie)

Phi-Stone AG

Kiel

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 04.04.2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit 78.865,00 EUR um bis zu 51.573,00 EUR auf bis zu 130.438,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 51.573 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen.

Die Aktien werden zum Ausgabebetrag von 70,00 EUR pro Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2023 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

Die neuen Aktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 1,529191631 zu 1 zum Bezug angeboten.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung ist derzeit noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur bis zum

25.04.2023

gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden. Hierfür steht den Aktionären die Postanschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf oder die E-Mail-Adresse

vorstand@phi-stone.de

zur Verfügung. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gem. § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.

 

Kiel, 11.04.2023

Der Vorstand

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