LAIQON AG, Hamburg – Hinweis auf eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (ISIN: DE000A12UP29 / WKN: A12UP2)

LAIQON AG

Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HRB 75492

ISIN: DE000A12UP29 /​ WKN: A12UP2

Hinweis
auf eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie
auf eine Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 7 – unter gleichzeitiger Aufhebung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung vom 12. Juni 2019 zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts – ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 3.457.957 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 3.457.957,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auszuschließen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 31. August 2020 mit der Beschlussfassung über die Aufhebung der seinerzeit bestehenden und die Erteilung der neuen Ermächtigung wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 75492, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2020 zu entnehmen, die am 7. August 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

Auf der Grundlage des vorstehend genannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. August 2020 hat die Gesellschaft mit Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat vom 9. und 15. Februar 2023 5.000 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 ausgegeben.

Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der LAIQON AG.

Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 75492, hinterlegt worden.

 

Hamburg, im April 2023

LAIQON AG

Der Vorstand

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