RA-MICRO Software AG – Ordentliche Hauptversammlung

RA-MICRO Software AG

Berlin

WKN: A1MMD3 /​ ISIN: DE000A1MMD34

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 13.06.2023 um 10:00 Uhr

im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der RA-MICRO Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 27.04.2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2022 in Höhe von 9.149.356,39 € wie folgt zu verwenden:

2.a. Zahlung einer Dividende in Höhe von 5,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 5.000.000,00 €. Die Dividende ist am 16.06.2023 zahlbar.

2.b. Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 4.149.356,39 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie im Vorjahr, die Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit 2, 10557 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Nachwahl von einem Mitglied des Aufsichtsrates

Herr Peter Saßnink hat dem Vorstand angekündigt, dass er beabsichtigt, zum Ablauf dieser Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsrat niederzulegen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

RA Dr. Maximilian Schenk, Verlagsleiter, München

als Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Herrn Peter Saßnink in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Amtszeit des Aufsichtsrates Herrn Dr. Maximilian Schenk endet, wie die Amtszeit des übrigen Aufsichtsrates der Gesellschaft, in 2025 mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft zusammen, die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Auslage von Unterlagen

Die zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022) liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens 06.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Anschrift angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform fristgerecht unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RA-MICRO Software AG
Washingtonplatz 3
10557 Berlin
oder
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 06.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 13.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 06.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 06.06.2023. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

RA-MICRO Software AG
Investor Relations /​ Hauptversammlung
Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 435 98 851
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.ra-micro.de

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 29.05.2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

 

Berlin, April 2023

Vorstand der RA-MICRO Software AG

Comments are closed.