Öchsle-Bahn Aktiengesellschaft – 26. Ordentliche Hauptversammlung

Öchsle-Bahn Aktiengesellschaft

Biberach an der Riß

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, 17. Juni 2023, 14:00 Uhr, in der Kapfhalle in Ochsenhausen stattfindenden 26. Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Für die Hauptversammlung am 17. Juni 2023 wird folgende Tagesordnung festgelegt:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 mit den Berichten des Aufsichtsrats und des Vorstands

2.

Bericht der Öchsle Bahn Betriebs gGmbH

3.

Beschlussfassung über den Bonus für das Jahr 2022, verwendbar nur im Jahr 2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bonuscoupon 2022 mit einem Rabatt bei der Fahrt mit der Öchsle-Museumsbahn in Höhe von 1,50 Euro auszustatten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahlen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 11 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen bis zum Ende der Hauptversammlung 2028 in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Martin Bücher
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach, 88400 Biberach

2.

Thomas Dörflinger
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, 88444 Ummendorf

3.

Mario Glaser
Landrat des Landkreises Biberach, 88400 Biberach

4.

Carolin Grimbacher
Geschäftsführerin Südpack Verwaltungs GmbH, 88416 Ochsenhausen

5.

Thomas Handtmann
Geschäftsführer Albert Handtmann Holding GmbH & Co. KG, 88400 Biberach

6.

Michael Ott
Geschäftsführer Schussenrieder Brauerei Ott GmbH & Co. KG, 88427 Bad Schussenried

Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, „AuditTax Schön & Partner“, Wirtschaftsprüfungs-/​Steuerberatungsgesellschaft in Biberach, zum Abschlussprüfer zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, ist nach § 17 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der den mit der Aktie ausgegebenen Berechtigungsschein oder die Aktie selbst vorlegt.

 

Biberach, im Mai 2023

– Der Vorstand –

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