BioTec CCI AG, Düsseldorf – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien (Die Neuen Aktien werden zum Bezugspreis/Ausgabebetrag von € 6,00 je Aktie ausgegeben.)

BioTec CCI AG

Düsseldorf

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

 

BioTec CCI AG: Die Hauptversammlung vom 26. August 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2027 nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister einmalig oder mehrfach um insgesamt EUR 198.000,00 durch Ausgabe einer entsprechenden Zahl neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Hauptversammlung hat die entsprechende Ermächtigung im Wege der Satzungsänderung von § 7 Abs. 3 der Satzung erteilt. Die Satzungsänderung ist am 05.09.2022 in das Handelsregister eingetragen worden. Der Vorstand hat von der erteilten Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht.

Der Vorstand hat am 19.04.2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit € 397.775,00 um bis zu € 79.555,00 auf bis zu € 477.330,00 durch Ausgabe von bis zu 79.555 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung vom 20.04.2023 zugestimmt.

Die Neuen Aktien werden zum Bezugspreis (Ausgabebetrag) von € 6,00 je Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2023 gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gewährt, wobei je fünf alte Aktien eine Neue Aktie bezogen werden kann. Das Bezugsverhältnis beträgt also 5:1.

Wir fordern unsere Aktionäre hiermit dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung zur Vermeidung des Ausschlusses in der zweiwöchigen Bezugsfrist in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis zum 5. Juni 2023 (jeweils einschließlich) bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage von der Gesellschaft übermittelt. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 6,00 EUR je neuer Aktie binnen 5 Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung des Zeichnungsscheins, spätestens bis zum 12. Juni 2023 auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto eingezahlt worden ist.

Sollten innerhalb der Bezugsfrist Aktien in Ausübung des Bezugsrechts nicht bezogen sein, so können diese bei den Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und bei Dritten im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis platziert werden, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023.

Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien erfolgt nicht. Auch findet kein Handel oder eine von der Gesellschaft organisierte Vermittlung von Bezugsrechten statt.

Spätestens zum Tage der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister sind 100 % des auf die gezeichneten Neuen Aktien entfallenden Ausgabebetrags, also € 6,00 je Neuer Aktie, auf ein Konto der Gesellschaft endgültig zur freien Verfügung des Vorstands zu zahlen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Januar 2024, 23:59 Uhr, in das Handelsregister eingetragen ist. Entsprechendes ist im Zeichnungsschein zu bestimmen.

 

Düsseldorf, 16.05.2023

Der Vorstand

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