KWAG Holding AG – Ordentliche Hauptversammlung

KWAG Holding AG

Grasbrunn

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 22. Juni 2023, um 11:00 Uhr

in Keferloh 1 c, 85630 Grasbrunn /​ Gut Keferloh

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KWAG Holding AG für das Geschäftsjahr 2022 sowie Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022

Die vorstehend aufgeführten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der KWAG Holding AG, Keferloh 1 c, 85630 Grasbrunn, zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Anforderung per E-Mail unter

jhv@kwag.de

wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine digitale Abschrift der Unterlagen per E-Mail zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Daher ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Jahresüberschuss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 beträgt € 411.737,55
./​. Vorabausschüttung gem. § 4 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft
(Vorstandsbeschluss und Zustimmung Aufsichtsrat vom 08.12.2022)
€ 203.934,10
Verbleibender Jahresüberschuss zum 31.12.2022 € 207.803,45

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den verbleibenden Jahresüberschuss dem Bilanzgewinn zuzuführen und auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Bilanzgewinn nach Verwendung beträgt somit zum 31.12.2022 € 2.018.102,80
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Freiwillige Hinweise für Aktionäre

Da die Aktien der Gesellschaft nicht an einer Wertpapierbörse notiert sind, erfolgen die nachstehenden Angaben, soweit sie nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG rechtlich zwingend sind, freiwillig.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind oder ihre Aktien bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung muss spätestens am achten Tag vor der Versammlung erfolgen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist der Gesellschaft einzureichen. Zur Teilnahme und Abstimmung sind auch die bevollmächtigten Vertreter der teilnahme- und stimmausübungsberechtigten Aktionäre befugt.

Die Gesellschaft weist ergänzend darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Sofern Sie den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen wollen, können Sie bitte das dieser Einladung beigefügte Vollmachtmuster nutzen.

3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Etwaige Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übersenden:

KWAG Holding AG
Keferloh 1 c, 85630 Grasbrunn
Telefax +49 (0) 89 /​ 157 01 199
E-Mail: jhv@kwag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären zugänglich gemacht, wenn diese innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, das heißt bis zum 07. Juni 2023, 24:00 Uhr unter vorstehender Adresse eingegangen sind.

4.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung hat die Gesellschaft insgesamt 88.667 auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Grasbrunn, im Mai 2023

KWAG Holding AG

Der Vorstand

 

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die KWAG Holding AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um die Hauptversammlung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorzubereiten und durchzuführen und den Aktionären und Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme der Aktionäre und der Bevollmächtigten an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis. Die Daten werden regelmäßig gelöscht, wenn die dreijährige Frist zur Aufbewahrung gemäß § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Bevollmächtigten von der KWAG Holding AG im Hinblick auf ihre personenbezogene Daten Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Art. 20 DSGVO) verlangen. Diese Rechte können unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden:

KWAG Holding AG
Keferloh 1c, 85630 Grasbrunn
E-Mail: info@kwag.de

Datenschutzbeauftragter:

Matthias Hassler LL.M.
Projekt 29 GmbH & Co. KG
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Tel. 0941-2986930
Fax 0941-29869316
E-Mail: m.hassler@projekt29.de
Internet: www.projekt29.de

Zudem steht den Aktionären und Bevollmächtigten gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes, in dem die KWAG Holding AG ihren Sitz hat (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bayern), zu.

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