INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach – Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG (WKN 620 010/ISIN DE0006200108 – Ausgabe von Options- und/oder Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten)

INDUS Holding AG

Bergisch Gladbach

WKN 620 010/​ISIN DE0006200108

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandel- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 und entsprechende Satzungsänderung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der INDUS Holding AG vom 17. Mai 2023 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2028 (einschließlich) auf den Inhaber und/​oder auf den Namen lautende Options-, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte oder Kombinationen dieser Instrumente (nachstehend auch gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (nachstehend die „Inhaber“) der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten auf insgesamt bis zu 2.689.555 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 6.992.843,02 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils unter sich gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere Unternehmen i. S. v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG die Schuldverschreibungen mit der Verpflichtung übernehmen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung auszuschließen.

Ferner hat die Hauptversammlung der INDUS Holding AG am 17. Mai 2023 beschlossen, zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten an die Inhaber von Schuldverschreibungen, welche aufgrund der vorstehenden Ermächtigung ausgegeben werden, das Grundkapital um bis zu EUR 6.992.843,02 durch Ausgabe von bis zu 2.689.555 auf den Inhaber lautenden neuen Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 5. April 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 8 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023) und die Satzung in § 7 entsprechend zu ändern.

Der vollständige Wortlaut der vorstehend beschriebenen Hauptversammlungsbeschlüsse ist unter Tagesordnungspunkt 8 der Einberufung der Hauptversammlung enthalten, die am 5. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die entsprechenden Beschlussvorschläge wurden durch die Hauptversammlung der INDUS Holding AG ohne Änderungen beschlossen.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung am 17. Mai 2023 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der INDUS Holding AG zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird beim Amtsgericht Köln (HRB 46360) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2023 wird mit der noch ausstehenden Eintragung der Änderung von § 7 der Satzung der INDUS Holding im Handelsregister wirksam.

 

Bergisch Gladbach, im Mai 2023

INDUS Holding AG

Der Vorstand

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