TAKKT AG, Stuttgart – Dividendenbekanntmachung (Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 / ISIN DE 000 744 600 7: Zahlung einer Dividende von Euro 1,00 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital)

TAKKT AG

Stuttgart

Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN DE 000 744 600 7

Dividendenbekanntmachung

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 24. Mai 2023

beschlossen, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 105.438.908,59 wie folgt zu verwenden:

(a) Zahlung einer Dividende von Euro 1,00 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 65.059.029,00 an die Aktionäre, insgesamt also Ausschüttung von Euro 65.059.029,00.

(b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 40.379.879,59 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 551.302 eigene Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende ist am 30. Mai 2023 fällig.

Da keine effektiven Aktienurkunden ausgegeben sind, wird die

Auszahlung der Dividende am 30. Mai 2023

durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgen.

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer auf die veranlagten Steuern angerechnet.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und eventueller Kirchensteuer entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein.

Für Aktien, die bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, brauchen die Aktionäre nichts zu veranlassen.

Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

 

Stuttgart, im Mai 2023

TAKKT AG

Der Vorstand

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