Evonik Industries AG
Essen
ISIN DE 000EVNK013
WKN EVNK01
Dividendenbekanntmachung
(Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG)
Die ordentliche Hauptversammlung der Evonik Industries AG vom 31. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von € 545.220.000,- wie folgt zu verwenden:
– | Ausschüttung einer Dividende von € 1,17 je dividendenberechtigter Stückaktie | = | € | 545.220.000,– |
– | Einstellung in andere Gewinnrücklagen | = | € | 0,- |
– | Gewinnvortrag | = | € | 0,- |
Bilanzgewinn | = | € | 545.220.000,– |
Die Dividende wird am 5. Juni 2023 nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Institute ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG.
Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Wohnsitzstaat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.
Essen, im Juni 2023
Evonik Industries AG
Der Vorstand