wind 7 Aktiengesellschaft
Bamberg
– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 526640 –
– ISIN: DE 0005266407 –
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Zu der im Bundesanzeiger vom 23.05.2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 30. Juni 2023, um 14.00 Uhr
im Luitpold Quartier, Luitpoldstraße 53, 96052 Bamberg,
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin eco eco AG als Antragstellerin fristgemäß am 05.06.2023 (vorab per Mail am 02.06.2023) eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird – unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 – gem. §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG aufgrund des Ergänzungsverlangens der Antragstellerin um folgende neue, hiermit bekanntgemachte Tagesordnungspunkte 10 und 11 ergänzt:
10. |
Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gem. § 103 Abs. 1 AktG Die Aktionärin eco eco AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Begründung der Antragstellerin: Eine Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Manfred Kemper ist im Aufsichtsrat der wind 7 AG nicht mehr möglich. Zum einen ist Herr Dr. Kemper offensichtlich nicht in der Lage, den Ausführungen des Vorstands fachlich zu folgen, so wurden von ihm mehrfach geklärte Fragen wieder aufgeworfen. Er ist nicht bereit, sich konstruktiv in die Arbeit des Gremiums einzubringen. So stellt er sich gegen den von Vorstand und seinen Aufsichtsratskollegen gemeinsam erarbeiteten Vorschlag zu einer Zukunft der Gesellschaft in veränderter Rechtsform der KGaA, die den veränderten Umfeldbedingungen, vor allem aber den eigenen Fähigkeiten der Gesellschaft Rechnung trägt. Zum anderen ist das Vertrauensverhältnis mit Herrn Dr. Kemper maßgeblich gestört, da er permanent dem Vorstand und den Kollegen im Aufsichtsrat ein die wind 7 AG schädigendes Verhalten unterstellt. Dabei kam es wiederholt zu diffamierenden persönlichen Angriffen auf einzelne Personen. Auch die Niederlegung des Vorstandsmandates durch Herrn Wolfgang Lorenz war in den wiederholten persönlichen Angriffen von Herrn Dr. Kemper begründet und führte so zur Führungslosigkeit der Gesellschaft. Auch zur geplanten außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2022 konnte nicht eingeladen werden. Es besteht die konkrete Gefahr, dass durch das Verhalten von Herrn Dr. Kemper die Gesellschaft erneut führungslos wird. Schließlich hat Herr Dr. Kemper deutlich gemacht, dass er rechtlich gegen die wind 7 AG und deren Organe vorgehen will, was mit der Aufgabe eines Aufsichtsrates nicht zu vereinbaren ist, als Aktionär ist ihm ein solches Verhalten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbenommen. |
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11. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aktionärin eco eco AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Begründung der Antragstellerin: Herr Jan Schäfer ist seit Jahren Aktionär der wind 7 AG. Aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Berater in der Energiewirtschaft ist er bestens für die anstehenden Aufgaben im Aufsichtsrat geeignet. |
Sonstige Hinweise
Unter
https://www.wind7.com/investor-relations/hauptversammlung-2023/
sind weitere Informationen, insbesondere das Ergänzungsverlangen sowie diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens zugänglich.
Eggolsheim, den 05.06.2023
wind 7 Aktiengesellschaft
Der Vorstand